AMATEURMUSIKFONDS

Wir fördern Musik.

Startseite > Amateurmusikfonds

Aktuelles

Am 30.06.2026 starten wir mit einer neuen Ausschreibung, dem Amateurmusikfonds 4.
Anträge können für geplante Projekte in 2027 bis zum 30.09.2026 gestellt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung können Sie bereits auf dieser Webseite nachlesen.
Das Antragsportal steht dann ab dem 30.06.2026 um 10 Uhr zur Verfügung.
 
 
Beispiele für bisher durch den Amateurmusikfonds geförderte Projekte finden Sie in unseren Projektvorstellungen.


 
 
Foto oben: Nina Scheibe
Orchester: „Main Symphonics“ beim Debüt „Klang im Kesselhaus“ der Organisation „Kunstwert – Wir machen Kultur e. V.“ in Ludwigschorgast (Bayern)
Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg
Foto rechts: Endrik Baublies
Orchester: Stadtkapelle Lahr „The Planting Chronicles“
Beide Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.

Auf einen Blick

Mit dem Amateurmusikfonds können besondere und innovative Projekte aus allen Genres der Amateurmusik gefördert werden. Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Die ausführlichen Antragsinformationen finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
 
WAS?
Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt.
 
Schwerpunkte sind dabei genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründungen, Ensemble- und Verbandsentwicklung sowie Coachings und Zukunftswerkstätten (siehe unten).
 
– Coaching und Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 €
– Ensemble-Projekte mit bis zu 7.000 €
– Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen* mit bis zu 40.000 €
(siehe „Fragen und Antworten“)
 
BESONDERHEITEN
Projekte müssen einen der u. g. Schwerpunkte beinhalten
– Eigenanteil 5 % (bare Eigenmittel)
– Projekte müssen in Deutschland stattfinden
– Gesamtkosten des Projektes dürfen nicht mehr als 200 % der beantragten Fördersumme betragen
– keine reine Anschaffungsfinanzierung zulässig
– keine Förderung für regulären Probenbetrieb
– Baumaßnahmen sind nicht förderfähig

Den Link für die Antragstellung finden Sie unter dem Video in der Projektausschreibung.
 
WER?
Gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts, eingetragener Verein, Band mit Rechtsform; Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
 
GbRs oder nicht eingetragene Vereine sind nicht förderfähig!
 
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusizierende, die in den o. g. Gruppierungen organisiert sind, unabhängig vom musikalischen Genre. Mit den Förderungen soll die Vielfalt der Amateurmusik deutlich gemacht werden: von A Capella und Blues bis hin zu Volks- und Zupfmusik.
 
Organisationen, Vereine und Verbände, die bereits eine Förderung im AMF3 erhalten haben, sind von der Antragstellung für den AMF4 ausgeschlossen.
 
 
WANN?
Ausschreibungsfrist vom 30.06. bis 30.09.2026 (bis 23:59 Uhr)
Projektzeitraum: 01.01. – 31.12.2027
 
 
HOTLINE Antragsberatung:
Telefon: 030 / 60 98 07 81 35
Montag bis Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr
 
Ab 14.09.2026 zusätzlich montags und mittwochs bis 18.00 Uhr.
 
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, uns in dieser Zeit anzurufen, teilen Sie uns gerne über amf@bundesmusikverband.de zwei mögliche Rückruftermine mit, zu denen wir dann versuchen, Sie anzurufen, um Ihre Fragen zu klären.
 
 
*Überregionale Projekte können ausschließlich von regelmäßig überregional tätigen Organisationen beantragt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.
 
 

Foto: Tom Schweers
KellaPopChor; Projekt: KellaPopChor in der Uckermark; gefördert durch den Amateurmusikfonds

Schwerpunkte

Kooperationen / kreative Projekte

Um Teilhabe zu leben, braucht es interkulturelle und integrative Projekte sowie genreüber-greifende Kooperationen & Kreativität.
 
Beispiele:
– Musik und Tanz
– Musik und Kunst
– Musik und Theater
– Musik und Sport
– Inklusionsprojekte
– Interkulturelle Projekte
 
Projektbeispiele:
Inclusion
Stimmungsvoll
Tanz.Humanismus
Kunstsymbiose

Nachwuchsgewinnung Ensembleneugründung

Nachwuchsarbeit und die Gewinnung von neuen Mitgliedern sind elementar wichtig, um sich zukunftssicher aufzustellen. Mit musikalisch neuen Wegen können zum Beispiel neue Mitglieder oder eine neue Zielgruppe erreicht werden.
 
Beispiele:
– Innovative Ideen
– Kinder-/Jugendprojekte mit niedrigschwelligem Einstieg
– neue Ideen für neue Zielgruppen
– Gründung neuer Pop-Chor oder Jazz-Band

 
Projektbeispiele:
Mutmachmusical
24 Wochen
Hallo Nachwuchs!
FANTASTICO
FLINTA

Ensemble- und Verbandsentwicklung

Interne Anpassungen sind im Wandel der Zeit unerlässlich. Auch Coachings, Workshops oder Fortbildungen gehören dazu.
 
Beispiele:
– Neue Proben-/Auftrittsformate
– Imagekampagnen
– Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung
– Coaching & Workshops
– Workshops Vereinsentwicklung
– Workshop, der für Kinderschutz und ein wertschätzendes Miteinander bei der musikalischen Arbeit sensibilisiert.

 
Projektbeispiele:
Zukunftsfähigkeit

Coaching und Zukunftswerkstatt

Mit Hilfe von externer Unterstützung können Lösungen für aktuelle Herausforderung(en) entwickelt werden.
 
Beispiele:
– Entwicklung von neuen Ideen
– Weiterentwicklung in der Organisation
– Generationswechsel
– Ideen für Nachwuchsgewinnung
 

Projektbeispiele:
Zukunftswerkstatt
 
>> Video Zukunftswerkstatt

Fotonachweise:
Foto 1: Fotografin: Samatha Franson vom „Das Fahrgastfernsehen“, Ensemble: SessionRoom Project
Foto 2: www.canva.com
Foto 3: Fotograf: Arne Hertstein, Ensemble: Mannheimer Liedertafel e. V.
Foto 4: Fotograf: Marc Doradzillo, Ensemble: Erster Freiburger Akkordeon Club e. V.
Die Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.

Projektausschreibung

Eine Antragstellung ist ab dem 30.06.2026 um 10 Uhr möglich.
 
Bevor es losgeht, sollten Sie sich über die Antrags- und Förderbedingungen
in den „Fragen und Antworten“ informieren, insbesondere dazu,
was Ihr Projekt beinhalten muss, um eine Chance auf eine Förderung zu haben.

 
 
>> Fragen und Antworten
>> Download „Hinweise für einen guten Antrag“
 
 
Foto: Anne Hornemann
Ensemble: Transkulturelles Musikforum Leipzig
Projekt: Klänge der Hoffnung; gefördert durch den Amateurmusikfonds

Rahmenbedingungen AMF4

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger die Mittel nicht selbst aufbringen kann und keine anderen vorrangigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, denn Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt unterliegen dem sog. Subsidiaritätsprinzip. Erst wenn keine andere Finanzierung möglich ist, besteht ein Anspruch auf Bundesförderung.
Übersteigen die Einnahmen während der Projektlaufzeit die Gesamtausgaben, ist nach dem Subsidiaritätsprinzip keine Förderung mehr notwendig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Förderung.
 
Zeitplanung
– Antragstellung bis 30.09.2026 (bis 23:59 Uhr)
– Projektzeitraum: 01.01. – 31.12.2027 (Projekte dürfen vorher nicht beginnen)
– Juryentscheidung Anfang Dezember 2026
– Rückmeldung und Entscheidung zum Antrag bis zum 20.12.2026
 
Die vollständigen Rahmenbedingen finden Sie in den „Fragen und Anworten“!Antragsberechtigung: Siehe „Wer darf einen Antrag stellen?“
 
Förderhöhe
Coaching & Zukunftswerkstatt: max. 7.000 €
Ensemble-Projekte: max. 7.000 € (lokales Projekt)
Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen: Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die regelmäßig auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen können bis zu 40.000 € beantragen.
 
Nicht förderfähig sind Projekte, deren Gesamtausgaben mehr als 200 % der beantragten Fördersumme betragen.
 
(nicht) förderfähige Ausgaben
Alle relevanten Informationen zu förderfähigen Ausgaben sowie zuwendungsrechtlichen Vorgaben (Höchstgrenzen Honorare und Reisekosten) finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
 
Anträge, die diese Vorgaben nicht berücksichtigen, werden für eine Überarbeitung an den Antragstellenden zurückgegeben. Es sind max. zwei Überarbeitungen möglich. Entspricht der Antrag nach der zweiten Überarbeitung noch immer nicht den formalen Antragsbedingungen, wird der Antrag abgelehnt.
 
Projektinhalt und -schwerpunkte siehe oben oder unter „Was wird gefördert?“
 
Die Jury wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel bei ihrer Prüfung Anträge mit gleicher Qualität von Antragstellenden bevorzugen, die noch keine BMCO-Förderung erhalten haben.

Wer darf einen Antrag stellen?

Nicht antragsberechtigt für den AMF4 sind Organisationen, Verbände und Vereine, die bereits im AMF3 eine Förderung erhalten (haben).
 
Antragsberechtigt sind:
👍 gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
👍 Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
 
Nicht antragsberechtigt sind:
👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 juristische Personen des öffentlichen Rechts
 
Erfüllt ein Ensemble oder eine Band die o. g. Antragsvoraussetzung nicht, weil sie kein e. V. oder „nur“ eine GbR sind, kann ein*e Kooperationspartner*in den Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass der*die Kooperationspartner*in eine gemeinnützige juristische Person und sich bewusst ist, dass er*sie Vertragspartner*in des BMCO wird. Das bedeutet auch, dass alle Zahlungen und die administrative Abwicklung über den*die Kooperationspartner*in laufen.
 
Für kirchliche Ensembles (Kirchen-Chor, Kantorei, Singkreis, Posaunenchor, Bläserkreis, Cäcilienverein, etc.) sind Kirchengemeinden bzw. Pfarrgemeinden antragsberechtigt. Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen sind Kreis-/Landesverbänden gleichgestellt und können somit Anträge für überregionale Projekte stellen.
 
Für die Beantragung eines überregionalen Projektes gelten besondere Antragsvoraussetzungen.
Ein überregionales Projekt kann nur von regelmäßig überregional tätigen Organisationen gestellt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.
 
Musikvereine, Fördervereine oder -kreise, Kantoreien oder Kirchen- oder Pfarrgemeinden sind hierfür nicht antragsberechtigt und dürfen nur einen Antrag für ein lokales Projekt stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein. Das Projekt muss für das Ensemble oder die Organisation neu sein und sollte von diesem noch nicht durchgeführt worden sein. Ein erfolgreiches Konzept oder ein bewährtes Format kann jedoch aus der Amateurmusikszene aufgegriffen und muss nicht neu erfunden werden. Hierbei sind neue Aspekte gewünscht, wie z. B. eine neue Zielgruppe, neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen oder neue Ansätze in der Vereinsarbeit.
 
Projekte müssen mindestens einen der Schwerpunkte beinhalten: Genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründung, Ensemble-/Verbandsentwicklung, Coachings und Zukunftswerkstätten.
 
Beispielhaft können die Projekte inhaltlich folgende Themen aufgreifen:
✔ musikalische Nachwuchsgewinnung mit einem innovativen Konzept
✔ Publikumsbindung
✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt
✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, etc.
✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung von Jugendvereinen und -abteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen (Kunst, Tanz, Sport, etc.)
✔ Projekte mit Fokus auf Themen wie Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologische Nachhaltigkeit
 
Projekte, bei denen keine neuen Aspekte umgesetzt werden oder die von der bisherigen alltäglichen Arbeit nicht abweichen, sind nicht förderfähig. Die Förderung des sog. Regelbetriebes (regelmäßige Proben, Jahreskonzerte, „übliche“ Weihnachtskonzerte, usw.) ist somit ausgeschlossen, sofern sie keinen neuen Baustein beinhalten, der das Ensemble voranbringt.

Coaching und Zukunftswerkstatt

Für die Beantragung eines Coachings oder einer Zukunftswerkstatt wählen Sie bitte im Antrag bei Projektauswahl „Coaching und Zukunftswerkstatt aus. Wir fördern diese Maßnahme mit bis zu 3.000 €.
 
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in einer Organisation zu entwickeln. Dabei werden alle Beteiligten eingeschlossen.
Es geht darum, die eigenen Organisationsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten der Organisation umzusetzen.
Die Durchführung einer Zukunftswerkstatt eignet sich für 5 bis 200 Personen und läuft in drei Phasen ab: „Bestandsaufnahme & Kritikphase“, „Phantasiephase“, „Realisierungs- & Strategiephase“. Für einen strukturierten Ablauf sorgt eine externe Moderation.
 
Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
 
Eine Übersicht möglicher Moderator*innen finden Sie hier.

Was steckt hinter der Frage nach dem Schutzkonzept?

Aktuell ist ein Schutzkonzept noch keine Voraussetzung für eine Förderung. Ihre Antwort hat keine Auswirkungen auf die Vergabe der Mittel aus dem Amateurmusikfonds 4.
Im Antragsformular wird abgefragt, ob Sie bereits ein Schutzkonzept haben. Bitte antworten wahrheitsgemäß, damit wir einen evtl. Schulungsbedarf oder Unterstützungsmöglichkeiten für zukünftige Antragstellende abschätzen können.
 
In einem Schutzkonzept werden innerhalb der Organisation Vorgehensweisen, Bedingungen und Voraussetzungen definiert, um alle Beteiligten (insbesondere Kinder und Jugendliche) vor Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt zu schützen.
 
Ausführliche Informationen und Hinweise dazu finden Sie hier.

Worauf achtet die Jury?

Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
✔Die Projektschwerpunkt(e) spiegeln sich im Projektantrag wider.

Bitte nutzen Sie bei allen Fragen gerne unser Beratungsangebot.
 
Sie finden auch viele hilfreiche Informationen und Erläuterungen in unseren „Fragen und Antworten“.

 

Schutzkonzept

In einem Schutzkonzept werden innerhalb der Organisation Vorgehensweisen, Bedingungen und Voraussetzungen definiert, um alle Beteiligten (insbesondere Kinder und Jugendliche) vor Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt zu schützen.
 
Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist ein fortlaufender Prozess, bei dem es nicht nur darum geht, einen Handlungsrahmen zu verschriftlichen, sondern insbesondere darum, dass der Schutz auch gelebt wird. Deshalb ist jedes Schutzkonzept individuell und setzt eine sog. Risikoanalyse innerhalb der eigenen Organisation voraus. Basierend auf dieser Analyse werden individuelle Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, die regelmäßig evaluiert werden müssen.
 
Die Mitwirkung aller Beteiligten bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes ist dabei wichtig, denn nur so können alle Bedürfnisse entsprechend berücksichtigt. Zudem ist die Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Praxis deutlich einfacher, wenn sich die Beteiligten bereits bei der Erstellung damit auseinandergesetzt haben und für dieses Thema sensibilisiert wurden.

Warum ist ein Schutzkonzept wichtig?
  • Wissen schafft Sicherheit
  • Positionierung der verschiedenen Einrichtungen schützt das Wohl von Kindern und Erwachsenen
  • Eigene Grenzen, Grenzen der anderen und Denkmuster bewusst machen und hinterfragen
  • Prävention kann Sprach- und Tatenlosigkeit überwinden
  • Prävention kann (sexualisierter) Gewalt verhindern, abkürzen oder beenden
  • Welche Voraussetzungen für ein Schutzkonzept bestehen aktuell, damit eine Organisation eine Förderung erhalten kann?

    Aktuell ist ein Schutzkonzept noch keine Voraussetzung für eine Förderung.
     
    Wichtig: Die Einsichtnahme und Dokumentation der erweiterten Führungszeugnisse von Honorarkräften und Ehrenamtlichen ist durch den Antragsteller verpflichtend!
     
    Bei Förderungen zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Schutzkonzept erforderlich sein. Besteht noch kein Schutzkonzept, wird eine dringende Auseinandersetzung empfohlen.

    Welche Bestandteile haben Schutzkonzepte?

    1. Leitbild
    2. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
    3. Fortbildungen
    4. Personalverantwortung
    5. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
    6. Präventionsangebote
    7. Beschwerdeverfahren
    8. Notfallplan
    9. Kooperation mit Fachleuten
     
    Ausführliche Informationen und Hilfestellungen oder Muster bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes finden Sie u. a. hier: In 9 Schritten zum Schutzkonzept

    Wann ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig und wie erhalte ich das?

    In Projekten, in denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, ist der Kinder- und Jugendschutz zu wahren. Das bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass unter der Verantwortung des Auftraggebers keine haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach § 72a Absatz 1 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII) rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Als Nachweis hierfür dient ein erweitertes Führungszeugnis, das vorzulegen ist.
    Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kann entweder persönlich bei der Meldebehörde oder aber online über das Bundesministerium für Justiz beantragt werden.
    Dafür wird im Voraus eine Gebühr in Höhe von 13 Euro fällig. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird.
     
    Wurde ein erweitertes Führungszeugnis bereits vor dem Projekt eingesehen, ist das ausreichend. Es muss aber mindestens alle fünf Jahre ein neues erweitertes Führungszeugnis angefordert und eingesehen werden.
    Sollte eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis nicht möglich sein, sollten die betroffenen Personen stattdessen eine Selbstverpflichtungserklärung vorlegen.
     
    Wichtig: Die Einsichtnahme und Dokumentation der erweiterten Führungszeugnisse von Honorarkräften und Ehrenamtlichen ist durch den Antragsteller verpflichtend!

    Wie kann sich mein Verein/Verband/Organisation mit dem Thema Schutzkonzept innerhalb des Amateurmusikfonds auseinandersetzen?

    Im Rahmen der Vereins -und Verbandsentwicklung haben Sie die Möglichkeit, einen professionellen Workshop zu diesem Thema durchzuführen. Fachexpert*innen können dabei nicht nur für das Thema sensibilisieren, sondern auch bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes unterstützen.

    Anlauf- und Beratungsstellen

    Projekt – Durchführung

    An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für den Amateurmusikfonds AMF3, die Sie für die administrative Projektbegleitung benötigen. Dazu gehören Schulungstermine, Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit, Muster und Vorlagen sowie Hilfestellungen und Checklisten. Selbstverständlich steht Ihnen das Projektteam bei allen Fragen gerne zur Verfügung.
     
    >> Merkblatt für die adminstrative Projektbegleitung AMF3
     
     
    Fotografin: Nina Scheibe
    Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg

    Weiterleitungsvertrag und Anlagen

    Hier finden Sie die im Weiterleitungsvertrag genannten Anlagen. Der Vertrag ist Ihnen per Post zugegangen.
     
    Anlage B – Finanzplan (den Finanzplan, der Vertragsgrundlage ist, erhalten Sie mit dem unterschriebenen Vertrag nochmals per E-Mail)
    Anlage CANBest-P
    Anlage D – Muster und Vorlagen zur Abrechnung: Beleglisten
    Anlage E – Muster Verwendungsnachweis

    administrative Projektbegleitung AMF3

    Zu Beginn der Zusammenarbeit (Förderzusage) erläutern wir Ihnen in einer ca. 60-minütigen Schulung alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen im Nachgang für Fragen zur Verfügung.
     
    Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.
     
    Schulungstermine:
    Sie erhalten dabei in EINEM Termin alle relevanten Informationen, d. h. Sie müssen nur an einem der genannten Termine teilnehmen.
     
    Es gibt keine Schulungstermine für den AMF3 mehr.
    Wenn Sie die Schulung verpasst haben, lesen Sie bitte die Präsentation durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
     
    >> Präsentation „administrative Projektbegleitung“
     
    Wichtige Hinweise:
    Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt unterliegen dem sog. Subsidiaritätsprinzip. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger die Mittel nicht selbst aufbringen kann und keine anderen vorrangigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
    Bitte achten Sie auf Ihren vertraglichen Bewilligungszeitraum. Vor dem Beginn und nach dem Ende dieses Zeitraums dürfen keine Ausgaben entstehen. Zahlungsverpflichtungen, die vor dem Bewilligungszeitraum eingegangen werden, führen zu einem Widerruf der Förderung.
    Alle Ausgaben müssen projektbezogen und für die Durchführung des Projektes notwendig sein. Anschaffungen nach Projektabschluss sind demnach nicht förderfähig.
    Die Fördermittel sind stets wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
     
    Downloads:
    AMF3-Merkblatt für die administrative Projektbegleitung
    Schulungsunterlage administrative Projektbegleitung (folgt)

    Öffentlichkeitsarbeit

    Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
     
    Flyer, Plakate und sonstige Printmedien oder Grafikleistungen, die über die Fördermittel finanziert wurden, sind zum Projektabschluss als Datei (gängige Formate wie z. B. pdf, jpg, png) einzureichen.
     
    Bei allen Berichten zum Projekt sind Sie verpflichtet, auf die Förderung hinzuweisen.
    >> Hinweise Öffentlichkeitsarbeit
     
    Downloads:
    Logoleiste
    Logoleiste als jpg-Datei zur Einbindung in PM
    Logoleiste als eps-Datei für Drucksachen
    Einwilligung zur (Foto-/Video-)Veröffentlichung
    Rechteeinräumung Fotograf*in

    Zahlungsabruf AMF3

    Sie sind verpflichtet, Ihre Zahlungsabrufe regelmäßig in digitaler Form zu tätigen. Dabei ist grundsätzlich ein Mindestbetrag von 500,00 € einzuhalten.
     
    Bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises können grundsätzlich nur 80 % der bewilligten Mittel ausgezahlt werden. Die ggf. zurückgehaltenen Mittel werden nach erfolgreichem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt. Die Auszahlung darf nur anteilig zu den eigenen und sonstigen Mitteln in Anspruch genommen werden.
     
    Link zum Zahlungsabruf

    Zwischennachweis AMF3

    Bei überjähringen Projekten ist bis zum 31.01. ein sog. Zwischennachweis einzureichen. Der Nachweis kann digital erstellt werden und beinhaltet:
     

  • Sachbericht in Kurzform (im Onlineformular ausfüllen): Muster Sachbericht Zwischennachweis
  • zahlenmäßiger Nachweis (Gesamtsummen der Ausgaben im Berichtsjahr; im Onlineformular ausfüllen)
  • Beleglisten (bitte mit Nachweis hochladen)
  •  
    HIER kann der Zwischennachweis erstellt werden.

    Projekt – Abschluss

    Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt?
    Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von 1 Monat nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel übersenden.
    Der sog. Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Ende des vertraglich vereinbarten Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.
     
    >> Link zum Verwendungsnachweis
     
    Foto: www.canva.com

    Nachweis über die Verwendung der Fördermittel

    Verwendungsnachweis

    Innerhalb von 1 Monat nach Projektende, spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

    Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:

    • Sachbericht (Online-Formular)
      Beschreibung der Maßnahme und evtl. Abweichungen von der Planung sowie Darstellung des Ergebnisses.
    • Beleglisten (werden im Online-Formular hochgeladen)
      Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, aufgeführt nach Einzelbelegen mit Angaben zum Tag der Zahlung, Rechnungssteller*in sowie Verwendungszweck und Einzelbetrag.
    • Zahlenmäßiger Nachweis (im Online-Formular auszufüllen)
      Einnahmen und Ausgaben getrennt, kumuliert entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans.
    • Nachweis über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
      CDs, Videos, Flyer, Plakate.

     
    Der Verwendungsnachweis wird digital HIER eingereicht.
    Die Nicht-Vorlage führt zum Widerruf der Förderung und der Rückforderung der ausgezahlten Gelder.

    Downloads

    Beleglisten (werden im Online-Formular hochgeladen)
    Muster Sachbericht Verwendungsnachweis

    Kontakt

    Hotline: 030 / 60 98 07 81 – 35


     
    Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr
     
     
    Hier beraten wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die Antragstellung für den AMF4.
    Bei Fragen zu Ihrem AMF3-Projekt halten Sie bitte Ihre Projektnummer bereit.
     
    Sollten Sie keine Möglichkeit haben, uns in dieser Zeit anzurufen, teilen Sie uns gerne über amf@bundesmusikverband.de zwei mögliche Rückruftermine mit, zu denen wir dann versuchen, Sie anzurufen, um Ihre Fragen zu klären.
     
     

    amf@bundesmusikverband.de

    AMF-Projektteam

    Sandy Békési
    Meike Frederichs
    Kathrin Flachowsky
    David Punstein