Musik & Finanzen

Eine lebendige Amateurmusikszene braucht auch Geld – wir setzen uns dafür ein!

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Unser Thema Musik & Finanzen

Eine lebendige Szene lebt nicht nur von freiwilligem Engagement, sondern kostet auch Geld. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Konzerteinnahmen werden ergänzt durch Förderprogramme und Sponsoring, leider aber oft nicht flächendeckend und nachhaltig. Umfangreiche Anträge und befristete Projektfinanzierungen passen nicht immer in das Tagesgeschäft der ehrenamtlich getragenen Ensembles und Chöre. Im Themenbereich arbeiten wir deswegen heraus, welche Unterstützung und Rahmenbedingungen das Amateurmusikwesen braucht und wie der gesellschaftliche Beitrag, den die Amateurmusik leistet, verstetigt werden kann. (Foto: Unsplash/Dylan Gillis, Header: Unsplash/Mathieu Stern)

Rahmenbedingungen

Was braucht die Amateurmusik und wer trägt sie? In der föderalen Struktur des Bundes gibt es zahlreiche Programme und Initiativen aber auch Regelungen. Der Kulturfinanzbericht 2024 zeigt, im Durchschnitt tragen die Gemeinden einen Großteil (39%) der öffentlichen Kulturausgaben, ergänzt durch Bund (23,4 %) und Länder (37 %). Die Entwicklung der öffentlichen Kulturausgaben unterscheidet sich dabei stark: die öffentlichen Mittel für Kultur in Flächenländern steigen zwischen 2020 und 2021 um 1,1 %; in den Stadtstaaten um 4,5 %. Lokal stellen sich für die Amateurmusik folglich unterschiedliche Bedingungen. Das ehrenamtliche Engagement in Orchestern, Chören, Verbänden sollte deswegen durch gezielte Maßnahmen erleichtert werden. Gute Rahmenbedingungen ergeben sich durch den Abbau von Bürokratie, faire Arbeitsbedingungen und Erleichterungen für das Ehrenamt über die wir Sie im Weiteren informieren. (Quelle: Kulturfinanzbericht 2024; Statistische Ämter des Bundes und der Länder).


Honoraruntergrenzen des Deutschen Musikrates


Eine angemessene Vergütung ist auch für Ensembleleitende im Amatuermusikbereich wichtig. Die Honorar-Empfehlungen des Deutschen Musikrates bilden ein Ideal, wohlwissend, dass insbesondere kleine Vereine und Ensembles es aufgrund der finanziellen Möglichkeiten aktuell nicht umsetzen können. Wir sehen die Honoraruntergrenzen als Orientierung für eine faire Bezahlung und zur eigenen Verortung des „Status Quo“. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Einhaltung der Richtlinien eines Verbandes der Szene verpflichtend für Projekte, die zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden. (Foto:Pexels/yankrukov)


Honoraruntergrenzen der Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V.


Eine Umfrage der Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V. (CED) belegt, dass ein Großteil der Leiter*innen für ihre Chöre und Ensembles im Nebenberuf tätig sind und dass die Honorare regional sehr stark variieren. Gerade daher ist eine angemessene und nachvollziehbare Entlohnung wichtig. Der CED empfiehlt eigene Honoraruntergrenzen und gibt in seiner Veröffentlichung ebenso Tools zur Ermittlung der Honorare an die Hand. (Foto:Unsplash/John Cameron)

Bürokratieabbau

Wir bemühen uns aktiv um weniger Bürokratie für Ensembles, Chöre und Vereine der Amateurmusik. Informationen zum neuesten Stand, welche Erleichterungen in Planung sind und was schon umgesetzt wurde, lesen Sie im Folgenden. Auf frag-amu.de finden Sie zudem wertvolle Infos, die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Aufgaben zu helfen. (Foto: Unsplash/ZrwLQZ7GUxs).


Anhörung zum Bürokratieabbau im Ehrenamt


Im Dezember 2024 wurde der Antrag „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (20/12982) durch Sachverständige erörtert. Sie befürworten die Maßnahmen zur Erleichterung (z. B. bei der Eintragung von Satzungs- und Vorstandsänderungen und bei der Gemeinnützigkeitsprüfung). Zudem forderte die Sachverständige des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Erleichterungen beim Erhalt von Förderungen als Bürokratieabbau mitzudenken. Der BMCO schließt sich dem an, denn vor allem eine vereinfachte Zuwendungspraxis und die Entlastung des Ehrenamts sind für die Amateurmusik wichtig. (Foto:Pexels/stuthnagyniki)

Herrenberg-Urteil


Das Urteil grenzt eine freiberufliche Lehrtätigkeit von einem Angestelltenverhältnis ab. Kritierien sind zum Beispiel die Eingliederung in die Arbeitsorganisation, das unternehmerische Risiko und die Weisungsgebundenheit. Rechtssicherheit gerade für kleine Vereine bieten alternativ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder aber Statusfeststellungsverfahren zu Beginn einer Anstellung. (Quelle: Otterbach, A. (2024). Die Beschäftigung von Dirigentinnen und Dirigenten in Musikvereinen. Harmonika International 2/4, 10-11 / Foto:Pexels/Thirdman)


Aktualisierung zum Herrenberg-Urteil



Der Beschluss des Bundestages vom 30.01.2025 liefert eine Übergangslösung bis Ende 2026: innerhalb der Frist kann per Vertragsschluss schriftlich eine selbstständige Tätigkeit festgelegt werden. Ebenso sind Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen bis Ende 2026 nicht umsetzbar. Statusfeststellungsprüfungen über sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten können erst wieder ab dem 01.01.2027 erfolgen. Ziel muss nun sein, eine rechtssichere Lösung für die Zukunft der Honorarkräfte und Lehrbeauftragten zu erarbeiten. (Quelle: Deutscher Kulturrat/ Foto:Pexels/Cottonbro)

AG Musik & Finanzen


Die Mitglieder der AG Musik & Finanzen:

 

Andreas Hauffe (Deutscher Chorverband)

Andreas Hauffe ist seit 2022 als Vizepräsident Finanzen im Präsidium des Deutschen Chorverbands (DCV). Er ist Diplom-Ingenieur der Luft- und Raumfahrttechnik und IT-Referent im CDIO-Ressort an der TU Dresden. Von 2009 bis 2015 war er Schatzmeister und ist seit 2015 Präsident des Ostsächsischen Chorverbands, seit 2018 ist er zudem Vizepräsident des Sächsischen Chorverbands.

Thomas Kronenberger (Bundesmusikverband Chor & Orchester)

Thomas Kronenberger ist seit 43 Jahren im Ehrenamt der Amateurmusik engagiert. Unter anderem spielt er seit seinem 12. Lebensjahr Gitarre und seit 40 Jahren Konzertbassgitarre im Gitarrenchor Bous sowie seit mehr als 40 Jahren in Saarländischen Landesauswahlorchestern. Schon 34 Jahre lang engagiert er sich im Bund für Zupf- und Volksmusik Saar, davon 25 Jahre als Vize- bzw. Präsident. Im Gesamtvorstand des Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) ist er seit 37 Jahren und seit zehn Jahren im Präsidium des BMCO (vormals BDO/AVV). Seit 35 Jahren bringt er seine ehrenamtliche Tätigkeit in den Gesamtvorstand der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung ein und davon 24 Jahre als geschäftsführender Vorstand (Finanzen). Beim Bund Deutscher Zupfmusiker ist er 29 Jahre lang im Hauptausschuss und seit acht Jahren Präsident. 22 Jahre lang war er im Gesamtvorstand des Landesmusikrates Saar uns seit zehn Jahren ist er dort im Präsidium tätig. Zehn Jahre lang war er geschäftsführender Vorstand und stellvertretender Vorsitzender der VdM Musikschule Merzig-Wadern. Seine beruflichen Stationen sind diese: Thomas Kronenberger ist Bankkaufmann und war bereits in verschiedenen Positionen und Verantwortungen tätig, bei der SEB (BfG Bank) als Regionaldirektor Ost, außerdem als Regionaldirektor der Credit Suisse Baden-Württemberg, als Bankdirektor der UBS Deutschland und seit 13 Jahren ist er selbstständiger Unternehmensberater und Managementcoach.

Judith Reitelbach (Deutsche Chorjugend)

Judith Reitelbach ist Vorsitzende der Deutschen Chorjugend (DCJ) und war dort vorher Bundesvorstand Finanzen. Hauptberuflich ist sie in der COVID-Forschung tätig und gehört dem Präsidium des Deutschen Chorverbands (DCV) als Vertreterin der DCJ an. Judith Reitelbach ist ausgebildete Logopädin und Studentin der Neurorehabilitation / Neurorehabilitationsforschung und seit 2022 Finanzvorstand bei der DCJ. Seit 2019 ist sie Präsidentin der Chorjugend im Fränkischen Sängerbund. Sie singt seit ihrer Kindheit in Chören, aktuell ist sie im Jugendchor Vocalholics und dem Chor der TH Rosenheim aktiv.

Christian Komorowski (Verband DeutscherKonzertChöre)
Klaus-Peter Mungenast (Bund Deutscher Blasmusikverbände)

Klaus Peter Mungenast wurde am 13.12.1949 geboren. Er ist Industriekaufmann und Diplom Verwaltungswirt. 24 Jahre lang war er Bürgermeister in Kappelrodeck und er hat 25 Jahre Erfahrung in politischen Funktionen im Kreistag (Ausschusssprecher, stellv. Fraktionsvorsitzender) und im Regionalverband (Fraktionsvorsitzender). An der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl hatte er einen Lehrauftrag. Seit 2002 ist er Präsident des Acher-Renchtal-Musikverbandes, seit 2010 Vizepräsident des Bundes Deutscher Blasmusikverbände und seit 2017 Schatzmeister des Landesmusikverbandes Baden-Württemberg.

Michael Weber (Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände)

Michael Weber wurde am 21.6.1954 in Karlsruhe geboren. Er ist Diplom Wirtschaftsingenieur im Ruhestand und hat 40 Jahre lang bei Siemens als Projekt- und Vertriebsleiter gearbeitet. Seit 1974 ist er ehrenamtlich in der Verbandsarbeit beim Blasmusikverband Karlsruhe (BVK), dem Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB), bei der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und beim internationalem Musikbund (CISM) in Führungspositionen engagiert. In dieser Zeit hat er viele Großveranstaltungen als Projektleiter durchgeführt, beispielsweise Deutsche Musikfeste, Internationale Jugendkapellentreffen, das Landesmusikfest und den 2. Auswahlorchesterwettbewerb. Seit 14 Jahren ist er als 1. Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) ständiger Vertreter des Dachverbandes der Blas- und Spielleutemusik im Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) bzw. der Vorgängerorganisation. Beim BMCO ist er in den Arbeitsgruppen zur GEMA, KSK und zum Thema „Internationales“ tätig. Auch beim Kompetenznetzwerk „Neustart Amateurmusik“ hat er mitgearbeitet.