Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Orchestervereinigungen
Die Pro-Musica-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die im Durchmesser 16 cm große Bronzeplakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift „Pro Musica – für Verdienste um instrumentales Musizieren“; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.
Die Pro-Musica-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände – ist Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der Pro-Musica-Plakette.
Die Stiftung der Pro-Musica-Plakette erfolgte nach dem Vorbild der bereits zwölf Jahre zuvor neu ins Leben gerufenen Zelter-Plakette für Chöre.
In den Jahren von 1969 bis 2019 wurden bislang insgesamt 2.077 Pro-Musica-Plaketten verliehen. 2.025 dieser ausgezeichneten Musikgemeinschaften gehörten Mitgliedsverbänden des Bundesverbands Chor & Orchester an, 3 anderen Verbänden und 49 Musikvereine hatten keinen Verbandsanschluss. In der nachfolgenden Tabelle sind die Orte des jährlichen zentralen Festakts zusammen mit der Anzahl der jeweils geehrten Orchester chronologisch aufgeführt.
Die Pro-Musica-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Wer die Plakette 2022 erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag bis zum 30. Juni 2021 stellen.
Liebe Antragsteller*innen,
wir freuen uns sehr, dass Sie einen Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellen möchten.
In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass die Bearbeitung der Anträge auf Verleihung der Zelter-Plakette sehr umfangreich und zeitaufwändig war. Damit die Anträge bestmöglich für die Sitzung des Empfehlungsausschusses vorbereitet werden konnten, waren viele Nachfragen an die Antragsteller notwendig.
Im Zuge der vom BMCO geplanten nächstjährigen Digitalisierung des allg. Antragswesens, das betrifft auch die Beantragung der Zelter-Plakette, haben wir bereits für dieses Jahr eine vereinfachte Version der Antragstellung entworfen.
Wir geben Ihnen im unten angefügten Antragsformular eine Arbeitshilfe im Arbeitsblatt „1-Antragstellung“ an die Hand, die Sie durch die Antragstellung führt.
Auf dem Arbeitsblatt „2-Antrag Ausdruck“ wird das offizielle Antragsformular automatisch generiert. Dieses Formular ist zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden vorgesehen.
Das Arbeitsblatt „3-Beschluss“ wird ausschließlich vom BMCO bearbeitet.
Die im Arbeitsblatt „1-Antragstellung“ abgefragten Eingaben sind für die Antragsprüfung und spätere Empfehlung notwendig. Bitte versuchen Sie, die Angaben so umfangreich wie möglich auszufüllen. Sollten Sie mehr Zeilen benötigen als vorgesehen, fügen Sie diese gerne in das Formular ein.
Belege nummerieren Sie bitte und scannen Sie so ein, dass sie gut lesbar sind.
Bitte senden Sie die Unterlagen (Datei mit allen Arbeitsblättern samt eingescannten Nachweisen) bis zum 30.06.2021 an:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Frau Mauthe
E-Mail-Adresse: mauthe@bundesmusikverband.de sowie an die E-Mail-Adresse des für Sie zuständigen Fachverbandes / Dachverbandes.
Den Ausdruck von Arbeitsblatt „2- Antrag Ausdruck“ unterschreiben Sie bitte und senden ihn per Post an Ihren zuständigen Fachverband bzw. Dachverband.
Falls Ihre Orchestervereinigung in keinem Verband organisiert ist, senden Sie bitte den Ausdruck von Arbeitsblatt „2-Antrag Ausdruck“ ausgefüllt und unterschrieben per Post an das für Sie zuständige Kultusministerium.
Die Stellungnahme (Printausgabe) ist vom zuständigen Fachverband / Dachverband ggf. vom zuständigen Kultusministerium bis zum 30. September des Vorjahres der Antragstellung per Post einzureichen an:
Bundesmusikverband
Chor & Orchester e.V.
Nicole Mauthe
Cluser Str. 5
78647 Trossingen
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online einzusenden, bitten wir Sie, wie in herkömmlicher Weise, den Antrag samt Unterlagen in Papierform per Post zunächst an den zuständigen Fachverband / Dachverband / ggf. an das zuständige Kultusministerium und anschließend an die Geschäftsstelle des Bundesmusikverbandes zu senden.
Auf die Einhaltung der Abgabefristen wird gebeten.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung, Ihr BMCO.
Antrag auf Verleihung der Pro-Musica-Plakette
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie Frau Mauthe gern unter Tel.: 07425 – 32 88 06 – 32 oder per E-Mail unter mauthe@bundesmusikverband.de kontaktieren.
Nicole Mauthe
Die Pro-Musica-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Entsprechend den erbrachten Nachweisen zum Alter der Musikvereinigung ist eine von fünf Möglichkeiten des Eintrags in der Ehrenurkunde vorgesehen:
Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien zur Verleihung der Pro-Musica-Plakette. Knapp 50 Jahre nach ihrer Schaffung wurden diese Richtlinien 2016 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 vom 22. August 2016 ab Seite 1978.
1969
München
148
1971
Remscheid
135
1972
Karlsruhe
66
1973
Mainz
43
1974
Hannover
32
1975
Trossingen
33
1976
Bremen
54
1977
Passau
37
1978
Saarbrücken
40
1979
Lübeck
36
1980
Solingen
32
1981
Berlin
32
1982
Freiburg i.Br.
33
1983
Arnsberg
43
1984
Braunschweig
32
1985
Erlan gen
45
1986
Darmstadt
42
1987
Hamburg
41
1988
Baden-Baden
36
1989
Köln
32
1990
Trier
25
1991
Bremerhaven
39
1992
Kleve
32
1993
Leipzig
32
1994
Tübingen
33
1995
Rostock
40
1996
Siegen
36
1997
Garmisch-Partenkirchen
39
1998
Gera
42
1999
Frankfurt (Oder)
36
2000
Trossingen
65
2001
Wolfenbüttel
45
2002
Bingen
47
2003
Halle (Saale)
34
2004
Fulda
44
2005
Marktoberdorf
45
2006
Eisenach
43
2007
Saarbrücken
27
2008
Bruchsal
48
2009
Osnabrück
27
2010
Lippstadt
45
2011
Koblenz
31
2012
Elmshorn
48
2013
Ulm, Neu-Ulm
41
2014
Zwickau
21
2015
Celle
8
2016
Eberswalde
7
2017
Konstanz
15
2018
Bad Homburg
14
2019
Gotha
76
Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der Pro-Musica-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor, der einmal jährlich im Spätherbst zusammentritt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
Wenn der Empfehlungsausschuss über einen Antrag einer Musikvereinigung mit Sitz im Ausland zu entscheiden hat, tritt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu.
Beschlussfassungen des Empfehlungsausschusses durch Fernkommunikationsmittel sind zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskulturministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.