Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Musikvereinigungen
Die PRO-MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die im Durchmesser 16 cm große Bronzeplakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift „PRO MUSICA – für Verdienste um instrumentales Musizieren“; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.
Die PRO-MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände – ist die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette.
Die Stiftung der PRO-MUSICA-Plakette erfolgte nach dem Vorbild der bereits zwölf Jahre zuvor neu ins Leben gerufenen Zelter-Plakette für Chöre.
Die PRO-MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette im Jahr 2026 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2025 bei uns vorliegen.
Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Musikverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland für Sie zuständig.
Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung!
Antrag auf Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette
Bitte senden Sie die hier als Download zur Verfügung gestellte Excel-Datei ausgefüllt zusammen mit alle Anlagen bis zum 30.06.2025 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de. Für große Datenmengen, insbesondere der Nachweise, stellen wir Ihnen gerne einen Upload-Link zur Verfügung.
Bitte drucken Sie das Arbeitsblatt „2 – Antrag Ausdruck“ zweimal aus und schicken Sie jeweils ein unterschriebenes Exemplar per Post:
1. an den Bundesmusikverband an die unten genannte Adresse sowie
2. an Ihren zuständigen Musikverband, dieser leitet das Formular nach Bearbeitung und Gegenzeichnung an uns weiter.
Beide müssen spätestens bis zum 30.09.2025 bei uns vorliegen, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Adresse:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
Hugo-Herrmann-Straße 24
78647 Trossingen.
Die PRO-MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Entsprechend den erbrachten Nachweisen zum Alter der Musikvereinigung ist eine von fünf Formulierungen in der Ehrenurkunde vorgesehen:
Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien für die Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette. Knapp 50 Jahre nach ihrer Verabschiedung wurden diese Richtlinien 2016 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 vom 22. August 2016 ab Seite 1978.
Link: Richtlinien für die Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette
Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, 09:30 bis 13:30 Uhr
Bei Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns gerne.
Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses für die Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor, der einmal jährlich zusammentritt. Der Ausschuss besteht aus Vertreter*innen folgender Institutionen:
Wenn der Empfehlungsausschuss über einen Antrag einer Musikvereinigung mit Sitz im Ausland zu entscheiden hat, tritt ein*e Vertreter*in des Auswärtigen Amtes hinzu.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskulturministeriums auf Grundlage der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Anlässlich der Verleihung der PRO-MUSICA-Plakette und der Zelter-Plakette werden seit 1971 traditionsgemäß am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) die Tage der Chor- und Orchestermusik veranstaltet. Diese finden an wechselnden Orten in Deutschland statt. Im Mittelpunkt steht dabei ein bundeszentrales Festkonzert, bei dem der Bundespräsident einem Chor die Zelter-Plakette und einer Musikvereinigung die PRO-MUSICA-Plakette samt Urkunden überreicht. Dies erfolgt stellvertretend für Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder der*die Ministerpräsident*in bzw. der*die für Kultur zuständige Minister*in oder Senator*in des Landes die Verleihung vor.
Das Festkonzert zur Verleihung der ersten Zelter- und PRO-MUSICA-Plaketten findet 2025 am 30. März 2025 in Ravensburg (Baden-Württemberg) statt.
2024 fand das Festkonzert am 10. März 2024 in Rheine (Nordrhein-Westfalen) statt.
Die in diesem Festkonzert ausgezeichnete Musikvereinigung wird vom Empfehlungsausschuss ausgewählt und stammt in der Regel aus der Region, in welcher die Verleihungsveranstaltung stattfindet.
Alle anderen ausgezeichneten Ensembles eines Jahres sind herzlich eingeladen, die Tage der Chor- und Orchestermusik zu besuchen und dem Festkonzert beizuwohnen. Die Übergabe der übrigen Plaketten und Urkunden erfolgt allerdings erst einige Wochen oder Monate nach dem zentralen Festkonzert. Die Organisation obliegt den jeweiligen Bundesländern für „ihre“ Ensembles. In einigen Ländern findet dazu eine landeszentrale Veranstaltung statt, in der das zuständige Ministerium die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Verleihung durch die zuständigen Regierungspräsidien oder deren Beauftragte bei einem Jubiläumsfest oder in anderem würdigen Rahmen. Auskunft hierüber erteilt das jeweils zuständige Landesministerium. Bitte planen Sie die Veranstaltung nicht vor Mitte Mai.
In den Jahren von 1969 bis 2024 wurden bislang insgesamt 2.332 PRO-MUSICA-Plaketten verliehen.
In der untenstehenden Tabelle sind die Orte des jährlichen zentralen Festkonzerts zusammen mit der Anzahl der jeweils geehrten Musikvereinigungen chronologisch aufgeführt.
1969
München
148
1971
Remscheid
135
1972
Karlsruhe
66
1973
Mainz
43
1974
Hannover
32
1975
Trossingen
33
1976
Bremen
54
1977
Passau
37
1978
Saarbrücken
40
1979
Lübeck
36
1980
Solingen
32
1981
Berlin
32
1982
Freiburg i.Br.
33
1983
Arnsberg
43
1984
Braunschweig
32
1985
Erlangen
45
1986
Darmstadt
42
1987
Hamburg
41
1988
Baden-Baden
36
1989
Köln
32
1990
Trier
25
1991
Bremerhaven
39
1992
Kleve
32
1993
Leipzig
32
1994
Tübingen
33
1995
Rostock
40
1996
Siegen
36
1997
Garmisch-Partenkirchen
39
1998
Gera
42
1999
Frankfurt (Oder)
36
2000
Trossingen
65
2001
Wolfenbüttel
45
2002
Bingen
47
2003
Halle (Saale)
34
2004
Fulda
44
2005
Marktoberdorf
45
2006
Eisenach
43
2007
Saarbrücken
27
2008
Bruchsal
48
2009
Osnabrück
27
2010
Lippstadt
45
2011
Koblenz
31
2012
Elmshorn
48
2013
Ulm, Neu-Ulm
41
2014
Zwickau
21
2015
Celle
8
2016
Eberswalde
7
2017
Konstanz
15
2018
Bad Homburg
14
2019
Gotha
76
2020
(Dessau-Roßlau, entfallen wegen der Corona-Pandemie)
57
2021
Rheine
56
2022
Neubrandenburg
44
2023
Dessau-Roßlau
29
2024
Rheine
69