PRO MUSICA-Plakette

Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Orchestervereinigungen

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Allgemeines

Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.

 

Die im Durchmesser 16 cm große Bronzeplakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift „PRO MUSICA – für Verdienste um instrumentales Musizieren“; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.

 

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände – ist Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette.

 

Die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette erfolgte nach dem Vorbild der bereits zwölf Jahre zuvor neu ins Leben gerufenen Zelter-Plakette für Chöre.

Antragsverfahren

Die PRO MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.

 

Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der PRO MUSICA-Plakette im Jahr 2025 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2024 bei uns vorliegen.

 

Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Fachverband bzw. Dachverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland Ihr Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung, Ihr BMCO!

Antragsformular

Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette

Der Antrag aus der Datei „Antragsformular PRO MUSICA-Plakette“, „2-Antrag Ausdruck“ muss zwingend auf Papier ausgedruckt und an den Orchesterverband zur Prüfung und Empfehlung geschickt werden.
Sonst kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.

Bitte senden Sie die ausgefüllte Excel-Datei mit den Antragsformularen bis 30.06.2024 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de

Bitte beachten Sie unsere neue Adresse: Hugo-Herrmann-Straße 24, 78647 Trossingen.

Antragsformular für die Verleihung der PRO MUSICA-Plakette in 2025 - bitte Seite 2-Antrag Ausdruck ausdrucken und an den Verband schicken per Post

Richtlinien

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Entsprechend den erbrachten Nachweisen zum Alter der Musikvereinigung ist eine von fünf Möglichkeiten des Eintrags in der Ehrenurkunde vorgesehen:

 

  • gegründet am [Tag der Gründung]
  • gegründet [Jahr der Gründung]
  • gegründet vor [Jahr der Gründung]
  • mit Tradition seit [Jahr der Gründung]
  • mit Tradition von mehr als 100 Jahren

 

Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette. Knapp 50 Jahre nach ihrer Schaffung wurden diese Richtlinien 2016 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 vom 22. August 2016 ab Seite 1978.

 

Link: Richtlinien zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette

Kontakt

Lisa Mallot
Gudrun Walter

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie uns gerne kontaktieren.

Empfehlungsausschuss

 

Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor, der einmal jährlich im Spätherbst zusammentritt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
  • Bundesmusikverband Chor & Orchester

 

Wenn der Empfehlungsausschuss über einen Antrag einer Musikvereinigung mit Sitz im Ausland zu entscheiden hat, tritt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu.

 

Beschlussfassungen des Empfehlungsausschusses durch Fernkommunikationsmittel sind zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.

Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskulturministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.

Verleihung

Anlässlich der Verleihung der PRO MUSICA-Plakette und der Zelter-Plakette werden seit 1971 traditionsgemäß am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) die Tage der Chor- und Orchestermusik veranstaltet. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein bundeszentrales Festkonzert, bei dem der Bundespräsident einem Chor die Zelter-Plakette und einem Instrumentalensemble die PRO MUSICA-Plakette samt Urkunden überreicht. Dies erfolgt stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder der/die Ministerpräsident/in bzw. der/die für Kultur zuständige Minister/in oder Senator/in, in dessen Land das Festkonzert stattfindet, die Verleihung vor.

 

Das Festkonzert zur Verleihung der ersten Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten findet 2025 am 30. März 2025 in Ravensburg (Baden-Württemberg) statt.

2024 fand das Festkonzert am 10. März 2024 in Rheine/NRW statt.

Die in diesem Festkonzert ausgezeichnete Musikvereinigung wird vom Empfehlungsausschuss ausgewählt und stammt in der Regel aus der Region, in welcher die Verleihungsveranstaltung stattfindet.

 

Alle anderen ausgezeichneten Ensembles eines Jahres sind herzlich eingeladen, die Tage der Chor- und Orchestermusik zu besuchen und dem Festkonzert beizuwohnen. Die Übergabe der übrigen Plaketten und Urkunden erfolgt allerdings erst einige Wochen oder Monate nach dem zentralen Festkonzert. Die Organisation obliegt den jeweiligen Bundesländern für „ihre“ Ensembles. In einigen Ländern findet dazu eine landeszentrale Veranstaltung statt, in der der jeweils zuständige Minister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest oder bei anderer Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das jeweils zuständige Landesministerium. (Bitte planen Sie die Veranstaltung nicht vor Mitte Mai.)

Historie

In den Jahren von 1969 bis 2024 wurden bislang insgesamt 2.332 PRO MUSICA-Plaketten verliehen.
In der untenstehenden Tabelle sind die Orte des jährlichen zentralen Festkonzerts zusammen mit der Anzahl der jeweils geehrten Orchester chronologisch aufgeführt.

Bisherige Verleihungen der PRO MUSICA-Plakette

1969

München

148

1971

Remscheid

135

1972

Karlsruhe

66

1973

Mainz

43

1974

Hannover

32

1975

Trossingen

33

1976

Bremen

54

1977

Passau

37

1978

Saarbrücken

40

1979

Lübeck

36

1980

Solingen

32

1981

Berlin

32

1982

Freiburg i.Br.

33

1983

Arnsberg

43

1984

Braunschweig

32

1985

Erlangen

45

1986

Darmstadt

42

1987

Hamburg

41

1988

Baden-Baden

36

1989

Köln

32

1990

Trier

25

1991

Bremerhaven

39

1992

Kleve

32

1993

Leipzig

32

1994

Tübingen

33

1995

Rostock

40

1996

Siegen

36

1997

Garmisch-Partenkirchen

39

1998

Gera

42

1999

Frankfurt (Oder)

36

2000

Trossingen

65

2001

Wolfenbüttel

45

2002

Bingen

47

2003

Halle (Saale)

34

2004

Fulda

44

2005

Marktoberdorf

45

2006

Eisenach

43

2007

Saarbrücken

27

2008

Bruchsal

48

2009

Osnabrück

27

2010

Lippstadt

45

2011

Koblenz

31

2012

Elmshorn

48

2013

Ulm, Neu-Ulm

41

2014

Zwickau

21

2015

Celle

8

2016

Eberswalde

7

2017

Konstanz

15

2018

Bad Homburg

14

2019

Gotha

76

2020

(Dessau-Roßlau, entfallen wegen der Corona-Pandemie)

57

2021

Rheine

56

2022

Neubrandenburg

44

2023

Dessau-Roßlau

29

2024

Rheine

69