Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Orchestervereinigungen
Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die im Durchmesser 16 cm große Bronzeplakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift „PRO MUSICA – für Verdienste um instrumentales Musizieren“; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände – ist Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette.
Die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette erfolgte nach dem Vorbild der bereits zwölf Jahre zuvor neu ins Leben gerufenen Zelter-Plakette für Chöre.
Die PRO MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der PRO MUSICA-Plakette im Jahr 2025 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2024 bei uns vorliegen.
Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Fachverband bzw. Dachverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland Ihr Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung, Ihr BMCO!
Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette
Der Antrag aus der Datei „Antragsformular PRO MUSICA-Plakette“, „2-Antrag Ausdruck“ muss zwingend auf Papier ausgedruckt und an den Orchesterverband zur Prüfung und Empfehlung geschickt werden.
Sonst kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Bitte senden Sie die ausgefüllte Excel-Datei mit den Antragsformularen bis 30.06.2024 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de
Bitte beachten Sie unsere neue Adresse: Hugo-Herrmann-Straße 24, 78647 Trossingen.
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Entsprechend den erbrachten Nachweisen zum Alter der Musikvereinigung ist eine von fünf Möglichkeiten des Eintrags in der Ehrenurkunde vorgesehen:
Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette. Knapp 50 Jahre nach ihrer Schaffung wurden diese Richtlinien 2016 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 vom 22. August 2016 ab Seite 1978.
Erreichbarkeit: Di bis Do
Erreichbarket: Mo bis Fr 9:30 bis 13:30 Uhr
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der PRO MUSICA-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor, der einmal jährlich im Spätherbst zusammentritt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
Wenn der Empfehlungsausschuss über einen Antrag einer Musikvereinigung mit Sitz im Ausland zu entscheiden hat, tritt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu.
Beschlussfassungen des Empfehlungsausschusses durch Fernkommunikationsmittel sind zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskulturministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Anlässlich der Verleihung der PRO MUSICA-Plakette und der Zelter-Plakette werden seit 1971 traditionsgemäß am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) die Tage der Chor- und Orchestermusik veranstaltet. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein bundeszentrales Festkonzert, bei dem der Bundespräsident einem Chor die Zelter-Plakette und einem Instrumentalensemble die PRO MUSICA-Plakette samt Urkunden überreicht. Dies erfolgt stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder der/die Ministerpräsident/in bzw. der/die für Kultur zuständige Minister/in oder Senator/in, in dessen Land das Festkonzert stattfindet, die Verleihung vor.
Das Festkonzert zur Verleihung der ersten Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten findet 2025 am 30. März 2025 in Ravensburg (Baden-Württemberg) statt.
2024 fand das Festkonzert am 10. März 2024 in Rheine/NRW statt.
Die in diesem Festkonzert ausgezeichnete Musikvereinigung wird vom Empfehlungsausschuss ausgewählt und stammt in der Regel aus der Region, in welcher die Verleihungsveranstaltung stattfindet.
Alle anderen ausgezeichneten Ensembles eines Jahres sind herzlich eingeladen, die Tage der Chor- und Orchestermusik zu besuchen und dem Festkonzert beizuwohnen. Die Übergabe der übrigen Plaketten und Urkunden erfolgt allerdings erst einige Wochen oder Monate nach dem zentralen Festkonzert. Die Organisation obliegt den jeweiligen Bundesländern für „ihre“ Ensembles. In einigen Ländern findet dazu eine landeszentrale Veranstaltung statt, in der der jeweils zuständige Minister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest oder bei anderer Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das jeweils zuständige Landesministerium. (Bitte planen Sie die Veranstaltung nicht vor Mitte Mai.)
In den Jahren von 1969 bis 2024 wurden bislang insgesamt 2.332 PRO MUSICA-Plaketten verliehen.
In der untenstehenden Tabelle sind die Orte des jährlichen zentralen Festkonzerts zusammen mit der Anzahl der jeweils geehrten Orchester chronologisch aufgeführt.
1969
München
148
1971
Remscheid
135
1972
Karlsruhe
66
1973
Mainz
43
1974
Hannover
32
1975
Trossingen
33
1976
Bremen
54
1977
Passau
37
1978
Saarbrücken
40
1979
Lübeck
36
1980
Solingen
32
1981
Berlin
32
1982
Freiburg i.Br.
33
1983
Arnsberg
43
1984
Braunschweig
32
1985
Erlangen
45
1986
Darmstadt
42
1987
Hamburg
41
1988
Baden-Baden
36
1989
Köln
32
1990
Trier
25
1991
Bremerhaven
39
1992
Kleve
32
1993
Leipzig
32
1994
Tübingen
33
1995
Rostock
40
1996
Siegen
36
1997
Garmisch-Partenkirchen
39
1998
Gera
42
1999
Frankfurt (Oder)
36
2000
Trossingen
65
2001
Wolfenbüttel
45
2002
Bingen
47
2003
Halle (Saale)
34
2004
Fulda
44
2005
Marktoberdorf
45
2006
Eisenach
43
2007
Saarbrücken
27
2008
Bruchsal
48
2009
Osnabrück
27
2010
Lippstadt
45
2011
Koblenz
31
2012
Elmshorn
48
2013
Ulm, Neu-Ulm
41
2014
Zwickau
21
2015
Celle
8
2016
Eberswalde
7
2017
Konstanz
15
2018
Bad Homburg
14
2019
Gotha
76
2020
(Dessau-Roßlau, entfallen wegen der Corona-Pandemie)
57
2021
Rheine
56
2022
Neubrandenburg
44
2023
Dessau-Roßlau
29
2024
Rheine
69