Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
Derzeit ist leider keine Antragstellung möglich.
Eine neue Förderrunde gibt es voraussichtlich ab Frühjahr 2025.
Einen umfassenden Überblick und erste Ergebnisse aus der ersten Förderrunde finden Sie in unserer Broschüre. Eine Übersicht der insgesamt geförderten Projekte finden Sie unter Projektvorstellungen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schönes Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr!
Wir gönnen uns zum Jahresende eine kleine Auszeit und sind zwischen den Feiertagen nicht erreichbar. Sie erreichen das Projektteam bis zum 20.12.2024. Im neuen Jahr sind wir ab dem 06.01.2025 wieder für Sie da!
Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn wir im neuen Jahr eine neue Ausschreibung starten können. Voraussichtlich wird es ab Frühjahr 2025 eine neue Förderrunde geben.
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Musik pur!
Konzerte und Proben müssen nicht immer nach Schema F ablaufen, sondern bieten große Potentiale kreativ zu werden und die verschiedenen Parameter neu zu beleuchten und zu durchdenken. Vom Anlass und Thema, der Inszenierung und Formate über die Moderation bis hin zum Aufführungsort soll hier frischer Wind wehen.
Hier sind Proben- und Auftrittsformate gesucht, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble bzw. Verband abweichen.
Beispiele: Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen für das Ensemble, innovative Programmgestaltung, Komponist*innengespräche, besondere Konzertorte etc.
Inspirationen: Konzerte neu denken, Ensemble neu denken, Experimentieren & Improvisieren
Neue Wege!
Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden machen nicht „nur“ Musik, sie sind ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Die Welt verändert sich täglich und so begegnen Ensembles immer wieder neuen Herausforderungen, Fragestellungen und müssen sich verändern und weiterentwickeln.
Hier soll es Raum geben, um sich durch die Musik und mit dem Verein mit allen Themen neben der musikalischen Arbeit zu beschäftigen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen.
Beispiele: Ensemble- und Verbandsentwicklung, Kooperationen, Partizipatives Proben, Interreligiöse Projekte, Ensemble neu gründen, Community Music und Inklusion
Zukunftswerkstatt
Sie haben das Gefühl, dass sich in Ihrem Verein oder Verband etwas verändern muss? Sie möchten sich zukunftssicher aufstellen, wissen jedoch nicht wie? Ihr Verein oder Verband steht vor einer aktuellen Herausforderung, die Sie nicht alleine lösen können?
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.
Eine Übersicht möglicher Coach*innen finden Sie hier.
Weitere Informationen in unserem Kurzfilm.
Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine weitere Ausschreibung gibt es voraussichtlich im 2. Quartal 2025.
Im folgenden Menu befinden sich FAQ’s und Informationen zur Förderrunde Nr. 2 (AMF24). Die Förderbedingungen für eine mögliche neue Runde können abweichend sein!
Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt (mehr dazu siehe unten). Diese Einzelprojekte können dabei lokal, regional oder bundesweit wirken. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein.
Nicht gefördert werden:
👎 „reine“ Probenwochenenden, Jahres – oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
👎 der reguläre Probenbetrieb
👎 Projekte, die im Ausland stattfinden
👎 Projekte, die bereits begonnen haben
👎 Projekte, bei denen es ausschließlich um die Finanzierung von Anschaffungen geht
👎 Baumaßnahmen
Antragsfrist: 15.06.2024
Projektzeitraum: 15.09.2024 – 30.09.2025
Fördersummen: lokale Projekte bis 10.000 €; überregionale Projekt (ausschließlich Kreis-, Landes- oder Bundesverbänden, Landeskirchen, Diözesen oder Organisationen der Amateurmusik) bis 50.000 €
Festbetragsfinanzierung mit 5 % Eigenanteil
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, die die Phantasie anregt, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.
Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
Beispiele:
Wie kann Nachwuchsgewinnung für mein Ensemble oder Verband funktionieren?
Wie können wir einen Generationswechsel im Vorstand erfolgreich überwinden?
Wie können wir neue Zielgruppen ansprechen?
Wie können wir uns aktuell und zeitgemäß in der Öffentlichkeit präsentieren?
Wie können wir unsere Ideen finanzieren?
Wie können wir echte Teilhabe leben?
Eine anschließende Projektförderung setzt die erfolgreiche Umsetzung einer Zukunftswerkstatt voraus. Zudem müssen in dem Projekt die Lösungsansätze, die in der Zukunftswerkstatt erarbeitet wurden, umgesetzt werden. Für das Projekt muss bis spätestens 01.02.2025 ein neuer Antrag eingereicht werden mit. Ein Projekt kann mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Danach stehen die für das Anschlussprojekt reservierten Mittel nicht mehr zur Verfügung.
Anerkannt werden können grundsätzlich alle projektbezogenen Ausgaben, wenn sie wirtschaftlich und notwendig sind, um das Projektziel zu erreichen. Dazu zählen:
✔ Sachausgaben: z. B. Anschaffungen (Technik, Instrumente) bis 800 € netto, projektbezogene/zusätzliche (Probe-)Raummieten, projektbezogene Noten, Veranstaltungskosten inkl. Hallenmieten und GEMA-Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Verpflegungskosten!) gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verbrauchsmaterialien.
Bitte beachten Sie, dasss bei der Beauftragung von Dienstleistungen und Hotelbuchungen, jeweils ab einem Auftragswert von 1.000,00 Euro netto, drei Vergleichsangebote einzuholen sind.
Anschaffungen über 800 € können nicht anteilig gefördert und müssen vollständig selbst finanziert werden.
✔ Personal- und Honorarkosten: nur für zusätzliche, d.h. für das Projekt angefallene Honorare; hierzu zählen auch Solist*innen- und Musiker*innen-Honorare sowie Coaching-Honorare für externe Personen; ebenso können Kosten für Honorarkräfte abgerechnet werden, die bei der administrativen Projektbegleitung unterstützen;
max. Personalkosten bei regelmäßigen Tätigkeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. diese werden nicht zusätzlich vergütet!) :
Bei überregionalen Projekten können für ggf. einzustellendes Projektpersonal Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) gefördert werden je nach Tätigkeitsbereich.
Bitte achten Sie ebenfalls darauf evtl. Abgaben, wie z.B. KSK-Beitrag, Umsatzsteuer oder Arbeitgeber*innen-Anteile bei Minijobs mit einzuplanen.
Wichtig für Honorare der Ensembleleitung: Vergütet werden nur zusätzliche Leistungen für das Projekt, d.h. ausschließlich Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes; es ist nicht erlaubt, laufende Verpflichtungen über die Förderung abzurechnen; sollte die Probenzeit für das Projekt in der regulären Probenzeit sein, dürfen diese Proben nicht abgerechnet werden!
Ausgeschlossen sind Ausgaben für:
👎 Verpflegung
👎 laufende Kosten für den Probenraum
👎 finanzielle Verpflichtungen aus einem bestehenden Honorarvertrag mit der Chor-/Orchesterleitung
👎 Kostenübernahme des jährlichen Probenwochenendes, Sitzungen, etc.
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die
👎 nicht zum Projekt gehören.
👎 vertraglich vor oder nach dem Bewilligungszeitraum vereinbart wurden.
👎 für Anschaffungen über 800 € netto (Einzelwert) verwendet werden.
👎 nicht zuwendungsfähig sind, wie z.B.
Für alle Fragen rund um die Projektdurchführung wenden Sie sich bitte gerne telefonisch an Ihre Ansprechperson. Selbstverständlich können Sie auch alle anderen Kolleg*innen aus dem Team kontaktieren.
Unter den Downloads Projekt – Durchführung finden Sie alle Muster & Vorlagen, Checklisten, Hilfestellungen, Förderbriefe, Logo-Dateien und Nachweisdokumente sowie das Formular für den Zahlungsabruf.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei den Downloads die richtigen Unterlagen – je nach Förderrunde (AMF23 / AMF24) – auswählen!
ACHTUNG: Zahlungsabrufe für AMF23 sind nicht mehr möglich! Bitte reichen Sie schnellstmöglich Ihren Verwendungsnachweis ein, damit eventuelle Restmittel ausgezahlt werden können.
Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.
Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.
Schulungstermine AMF24:
Die Schulungen haben bereits stattgefunden. Wenn Sie nicht teilnehmen konnten, finden Sie das Dokument aus der Präsentation unter den „Downloads Projekt – Durchführung AMF24“. Bitte melden Sie sich gerne bei uns, wenn sich daraus Fragen ergeben.
Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
Hinweis für Projekte AMF23:
Zum Ende des Projekts muss eine Videoaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Videodokumentation beinhaltet Aufnahmen und/oder Informationen zur Projektumsetzung und zum Inhalt und Ablauf des Projektabschlusses. Es muss sich dabei nicht um ein professionelles Video handeln; ein Handyvideo reicht völlig aus. Ziel soll sein, die Modellhaftigkeit Ihres Projektes darzustellen.
Die Videodokumentation entfällt für die Projekte AMF24.
ANBest-P (Übersetzung im jew. Merkblatt)
Grundzüge der Vergabe
Pflichtangaben auf Rechnungen
Vergabevermerk
Honorarvertrag // Checkliste siehe Downloads Projekt – Durchführung je Förderrunde
Honorarrechnung
Mustervertrag Übungsleiter*in
KSK-Eigenbeleg
Fahrkostenbeleg
Auslagenerstattung
Checkliste Rechnungen
Checkliste Reisekosten
Vollmacht
Merkblatt Projektbegleitung AMF23
Präsentation AMF-Schulung AMF23
Bestimmungen für die Öffentlichkeitsarbeit AMF23
AMF-Förderbrief Nr. 1 / Nr. 2 / Nr. 3 / Nr. 4
Checkliste Honorarvertrag AMF23
Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis AMF23 siehe Projekt – Abschluss
Zahlungsabrufe für AMF23 sind nicht mehr möglich!!!
Merkblatt Projektbegleitung AMF24
ergänzendes Merkblatt Zukunftswerkstatt
Bestimmungen für die Öffentlichkeitsarbeit
Präsentation Schulung administrative Projektbegleitung AMF24
digitaler Zahlungsabruf >> hier
Formular Zahlungsabruf AMF24 – per E-Mail einzureichen
Checkliste Honorarvertrag AMF24
Übersicht Zukunftswerkstattleiter*innen
Was ist eine Zukunftswerkstatt?
Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis AMF24 siehe Projekt – Abschluss
AMF24-Förderbrief Nr. 1 / Jahreswechsel
Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt? Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel zur Verfügung stellen. Weitere Informationen sowie die Nachweisformulare finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Nachweisprüfung ca. 8 Wochen Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Prüfergebnis per E-Mail, zu der zeitnah eine evtl. Restzahlung veranlasst wird.
Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Vielen Dank.
Unter den Downloads finden Sie auch einen Leitfaden, der Ihnen bei der Erstellung des Verwendungsnachweises helfen soll.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Unterlagen – je nach Förderrunde (AMF23 / AMF24) – auswählen!
Verwendungsnachweis
Innerhalb von vier Wochen nach Projektende muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.
Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:
Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis AMF23
Belegliste AMF23
Zahlenmäßiger Nachweis AMF23
Sachbericht AMF23
Checkliste Verwendungsnachweis
Leitfaden Erstellung Verwendungsnachweis AMF23
Wann ist dieser notwendig?
Die Übermittlung eines Zwischennachweises ist notwendig, wenn der Bewilligungszeitraum Ihres Projektes im Weiterleitungsvertrag im Jahr 2024 beginnt.
Wann muss der Zwischennachweis eingereicht werden?
Übermittlung der Unterlagen bis zum 31.01.2025
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
– Sachbericht in Kurzform
– zahlenmäßiger Nachweis für Ausgaben im Jahr 2024
– Belegliste für Ausgaben im Jahr 2024
Muss ich auch einen Zwischennachweis einreichen, wenn der Bewilligungszeitraum im Jahr 2024 liegt, mein Projekt aber noch nicht begonnen hat bzw. wir noch keine Ausgaben im Jahr 2024 hatten?
Ja, ein Zwischennachweis muss eingereicht werden. In diesem Fall reicht neben dem Sachbericht der zahlenmäßige Nachweis mit 0 € aus.
Frist:
Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 31.10.2025 eingereicht werden.
Die Nicht-Vorlage führt zum Widerruf der Förderung und Rückforderung der ausgezahlten Gelder.
Form:
Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
notwendige Unterlagen:
– Sachbericht
– zahlenmäßiger Nachweis
– Belegliste
– Nachweise Öffentlichkeitsarbeit (PDF-Dokumente von Flyern, Plakaten, Zeitungsartikeln, etc.)
Bitte reichen Sie unaufgefordert keine weiteren Unterlagen (Belege, Verträge, Angebotsvergleiche) ein. Sollten wir diese benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Zukunftswerkstatt bis zum 31.12.2024 nicht durchgeführt? Dann bitte die Nachweisunterlagen „Downloads Zwischennachweis AMF24“ einreichen.
Zukunftswerkstatt bis 31.01.2025 durchgeführt und Antrag für Anschlussprojekt gestellt? Dann bitte folgende Unterlagen einreichen:
– Sachbericht Zukunftswerkstatt
– Belegliste Zwischennachweis (Downloads Zwischennachweis AMF24)
– zahlenmäßiger Nachweis (Downloads Zwischennachweis AMF24)
Diese Unterlagen sind ebenfalls dann einzureichen, wenn die Zukunftswerkstatt durchgeführt wurde, ohne ein Anschlussprojekt zu beantragen.
amf@bundesmusikverband.de
Telefonhotline: 030 / 60 98 07 81-35
Eine Antragstellung ist derzeit leider nicht möglich.
Fragen, die jedoch mit den gestellten Antrag zusammenhängen und sich nicht auf den Bearbeitungsstand beziehen, können auf dieser Hotline in der Zeit von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr gestellt werden. Bitte halten Sie hierfür Ihre Antragsnummer AMF24xxxx bereit.
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 13:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 9:00 bis 15:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 12:00 Uhr