AMATEURMUSIKFONDS

Wir fördern Musik!

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Allgemein

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
 
Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
 
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Aktuelles

HERZLICH WILLKOMMEN BEIM AMATEURMUSIKFONDS!

 

Derzeit ist leider keine Antragstellung möglich.

 

Einen umfassenden Überblick und erste Ergebnisse aus der ersten Förderrunde finden Sie in unserer Broschüre. Eine Übersicht der insgesamt geförderten Projekte finden Sie unter Projektvorstellungen.

Geförderte Projekte

Projektvorstellungen

Projektvorstellungen

Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse aus den Jurysitzungen, Übersichten der geförderten Projekte, eine Übersicht der gemeldeten Abschlussveranstaltungen sowie eine Auswahl an Projektvorstellungen.

 
 
 

Projektdurchführung

Projektdurchführung

Hier finden Sie alle Hinweise zu Ihrem Projekt in Förderung inkl. Hilfestellungen und Downloads zur administrativen Projektbegleitung.
Leertext, damit der Kasten die korrekte Größe hat

 

 

 

Projektabschluss

Projektabschluss

Bitte denken Sie an Ihren Verwendungsnachweis, der einen Monat nach Projektende eingereicht werden muss. Alle Informationen und Dokumente dazu finden Sie im Bereich Projekt – Abschluss.

 

 

 

Antragstellung

Derzeit keine Antragstellung möglich!

Wir informieren Sie an dieser Stelle, falls wir eine neue Ausschreibung starten können. Gerne können Sie auch unseren Newsletter abonnieren, damit Sie rechtzeitig informiert werden.

Schwerpunkte Projektausschreibung AMF24

Musik pur!

Musik pur!

Konzerte und Proben müssen nicht immer nach Schema F ablaufen, sondern bieten große Potentiale kreativ zu werden und die verschiedenen Parameter neu zu beleuchten und zu durchdenken. Vom Anlass und Thema, der Inszenierung und Formate über die Moderation bis hin zum Aufführungsort soll hier frischer Wind wehen.
 
Hier sind Proben- und Auftrittsformate gesucht, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble bzw. Verband abweichen.
 
 
Beispiele: Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen für das Ensemble, innovative Programmgestaltung, Komponist*innengespräche, besondere Konzertorte etc.
 
Inspirationen: Konzerte neu denken, Ensemble neu denken, Experimentieren & Improvisieren

Neue Wege!

Neue Wege!

Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden machen nicht „nur“ Musik, sie sind ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
 
Die Welt verändert sich täglich und so begegnen Ensembles immer wieder neuen Herausforderungen, Fragestellungen und müssen sich verändern und weiterentwickeln.
 
Hier soll es Raum geben, um sich durch die Musik und mit dem Verein mit allen Themen neben der musikalischen Arbeit zu beschäftigen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen.
 
 
 
Beispiele: Ensemble- und Verbandsentwicklung, Kooperationen, Partizipatives Proben, Interreligiöse Projekte, Ensemble neu gründen, Community Music und Inklusion

Zukunftswerkstatt

Zukunftswerkstatt

Sie haben das Gefühl, dass sich in Ihrem Verein oder Verband etwas verändern muss? Sie möchten sich zukunftssicher aufstellen, wissen jedoch nicht wie? Ihr Verein oder Verband steht vor einer aktuellen Herausforderung, die Sie nicht alleine lösen können?
 
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.
 
Eine Übersicht möglicher Coach*innen finden Sie hier.
 
Weitere Informationen in unserem Kurzfilm.

FAQs AMF24





Es ist derzeit keine Antragstellung möglich.

 
Im folgenden Menu befinden sich FAQ’s und Informationen zur Förderrunde Nr. 2 (AMF24). Die Förderbedingungen für eine mögliche neue Runde können abweichend sein!

Downloads FAQs AMF24

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Rahmenbedingungen AMF24

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Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt (mehr dazu siehe unten). Diese Einzelprojekte können dabei lokal, regional oder bundesweit wirken. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein.
 
Nicht gefördert werden:
👎 „reine“ Probenwochenenden, Jahres – oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
👎 der reguläre Probenbetrieb
👎 Projekte, die im Ausland stattfinden
👎 Projekte, die bereits begonnen haben
👎 Projekte, bei denen es ausschließlich um die Finanzierung von Anschaffungen geht
👎 Baumaßnahmen
 
Antragsfrist: 15.06.2024
Projektzeitraum: 15.09.2024 – 30.09.2025
Fördersummen: lokale Projekte bis 10.000 €; überregionale Projekt (ausschließlich Kreis-, Landes- oder Bundesverbänden, Landeskirchen, Diözesen oder Organisationen der Amateurmusik) bis 50.000 €
Festbetragsfinanzierung mit 5 % Eigenanteil

Was ist eine Zukunftswerkstatt?

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Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, die die Phantasie anregt, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.

  • geeignet für 5 bis 200 Personen
  • von einer externen Person moderiert, die für einen strukturierten Ablauf sorgt
  • Ablauf in drei Phasen: „Bestandsaufnahme & Kritikphase“, „Phantasiehase“, „Realisierungs- & Strategiephase“

Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
 
Beispiele:
Wie kann Nachwuchsgewinnung für mein Ensemble oder Verband funktionieren?
Wie können wir einen Generationswechsel im Vorstand erfolgreich überwinden?
Wie können wir neue Zielgruppen ansprechen?
Wie können wir uns aktuell und zeitgemäß in der Öffentlichkeit präsentieren?
Wie können wir unsere Ideen finanzieren?
Wie können wir echte Teilhabe leben?
 
Eine anschließende Projektförderung setzt die erfolgreiche Umsetzung einer Zukunftswerkstatt voraus. Zudem müssen in dem Projekt die Lösungsansätze, die in der Zukunftswerkstatt erarbeitet wurden, umgesetzt werden. Für das Projekt muss bis spätestens 01.02.2025 ein neuer Antrag eingereicht werden mit. Ein Projekt kann mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Danach stehen die für das Anschlussprojekt reservierten Mittel nicht mehr zur Verfügung.

Welche Ausgaben werden gefördert?

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Anerkannt werden können grundsätzlich alle projektbezogenen Ausgaben, wenn sie wirtschaftlich und notwendig sind, um das Projektziel zu erreichen. Dazu zählen:

 

Sachausgaben: z. B. Anschaffungen (Technik, Instrumente) bis 800 € netto, projektbezogene/zusätzliche (Probe-)Raummieten, projektbezogene Noten, Veranstaltungskosten inkl. Hallenmieten und GEMA-Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Verpflegungskosten!) gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verbrauchsmaterialien.

 

Bitte beachten Sie, dasss bei der Beauftragung von Dienstleistungen und Hotelbuchungen, jeweils ab einem Auftragswert von 1.000,00 Euro netto, drei Vergleichsangebote einzuholen sind.

Anschaffungen über 800 € können nicht anteilig gefördert und müssen vollständig selbst finanziert werden.

Personal- und Honorarkosten: nur für zusätzliche, d.h. für das Projekt angefallene Honorare; hierzu zählen auch Solist*innen- und Musiker*innen-Honorare sowie Coaching-Honorare für externe Personen; ebenso können Kosten für Honorarkräfte abgerechnet werden, die bei der administrativen Projektbegleitung unterstützen;

 

max. Personalkosten bei regelmäßigen Tätigkeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. diese werden nicht zusätzlich vergütet!) :

  • Fachkräfte mit Diplom/Master 70 €
  • Bachelor 60 €
  • Ausbildung 50 €
  • bei einmaligen Engagements: max. Tagessatz von grundsätzlich 600,00 €.

 

Bei überregionalen Projekten können für ggf. einzustellendes Projektpersonal Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) gefördert werden je nach Tätigkeitsbereich.

Bitte achten Sie ebenfalls darauf evtl. Abgaben, wie z.B. KSK-Beitrag, Umsatzsteuer oder Arbeitgeber*innen-Anteile bei Minijobs mit einzuplanen.

Wichtig für Honorare der Ensembleleitung: Vergütet werden nur zusätzliche Leistungen für das Projekt, d.h. ausschließlich Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes; es ist nicht erlaubt, laufende Verpflichtungen über die Förderung abzurechnen; sollte die Probenzeit für das Projekt in der regulären Probenzeit sein, dürfen diese Proben nicht abgerechnet werden!

Welche Ausgaben sind NICHT förderfähig?

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Ausgeschlossen sind Ausgaben für:
 
👎 Verpflegung
👎 laufende Kosten für den Probenraum
👎 finanzielle Verpflichtungen aus einem bestehenden Honorarvertrag mit der Chor-/Orchesterleitung
👎 Kostenübernahme des jährlichen Probenwochenendes, Sitzungen, etc.
 
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die
 
👎 nicht zum Projekt gehören.
👎 vertraglich vor oder nach dem Bewilligungszeitraum vereinbart wurden.
👎 für Anschaffungen über 800 € netto (Einzelwert) verwendet werden.
👎 nicht zuwendungsfähig sind, wie z.B.

  • Geschenke („Dankeschön“- oder „Willkommens“- Geschenke etc.)
  • Eintritts- und Ausflugskarten
  • (Vereins-)Kleidung
  • Blumen, Blumenschmuck und Dekorationen
  • Spenden
  • bereits bestehende Fixkosten wie Leasing des Geschäftsdruckers, bestehende Büromieten, Telefonanlagen usw., d.h. alle Kosten, die nicht zusätzlich zum Projekt anfallen
  • Pauschalen

Projekt – Durchführung

Für alle Fragen rund um die Projektdurchführung wenden Sie sich bitte gerne an Ihre Ansprechperson. Selbstverständlich können Sie auch alle anderen Kolleg*innen aus dem Team kontaktieren.
 
Unter den Downloads Projekt – Durchführung finden Sie alle Muster & Vorlagen, Checklisten, Hilfestellungen, Förderbriefe, Logo-Dateien und Nachweisdokumente sowie das Formular für den Zahlungsabruf.

Schulung nach Förderzusage

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Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

 

Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.

 

Schulungstermine AMF24:
Die Schulungen haben bereits stattgefunden. Wenn Sie nicht teilnehmen konnten, finden Sie das Dokument aus der Präsentation unter den „Downloads Projekt – Durchführung AMF24“. Bitte melden Sie sich gerne bei uns, wenn sich daraus Fragen ergeben.

Hinweise Öffentlichkeitsarbeit

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Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
 
Flyer, Plakate und sonstige Printmedien oder Grafikleistungen, die über die Fördermittel finanziert wurden, sind zum Projektabschluss als Datei (gängige Formate wie z. B. pdf, jpg, png) einzureichen.

Downloads Anlagen zum Vertrag

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Downloads Muster und Vorlagen

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Projekt – Abschluss

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt?
Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von 1 Monat nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel übersenden.
Der sog. Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Ende des vertraglich vereinbarten Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

 
Hier finden Sie alle notwendigen Formulare sowie Informationen und Hilfestellungen.
>> unterstützender Leitfaden zur Erstellung des Verwendungsnachweises
 
Schulungstermine:
Montag, 25.08.2025
Mittwoch, 17.09.2025
Donnerstag, 02.10.2025
Montag, 13.10.2025
Den Link zur Teilnahme am zoom-Meeting werden wir rechtzeitig hier veröffentlichen.

Nachweis über die Förderung

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Verwendungsnachweis

Innerhalb von 1 Monat nach Projektende, spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:

  • Sachbericht
    Beschreibung der Maßnahme und evtl. Abweichungen von der Planung sowie Darstellung des Ergebnisses.
  • Belegliste
    Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, aufgeführt nach Einzelbelegen mit Angaben zum Tag der Zahlung, Rechnungssteller*in sowie Verwendungszweck und Einzelbetrag.
  • Zahlenmäßiger Nachweis
    Einnahmen und Ausgaben getrennt, kumuliert entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans.
  • Nachweis über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    CDs, Videos, Flyer, Plakate.
Downloads Verwendungsnachweis

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Frist:
Der Verwendungsnachweis muss 1 Monat nach Projektende, spätestens jedoch 1 Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes, eingereicht werden.
Die Nicht-Vorlage führt zum Widerruf der Förderung und der Rückforderung der ausgezahlten Gelder.
 
Form:
Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
 
notwendige Unterlagen:
Sachbericht
zahlenmäßiger Nachweis
Belegliste
– Nachweise Öffentlichkeitsarbeit (PDF-Dokumente von Flyern, Plakaten, Zeitungsartikeln, etc.)
 
Bitte reichen Sie unaufgefordert keine weiteren Unterlagen (Belege, Verträge, Angebotsvergleiche) ein. Sollten wir diese benötigen, melden wir uns bei Ihnen.

Kontakt

Für telefonische Rückfragen zu Ihrem Projekt kontaktieren Sie bitte direkt die für Sie zuständige Ansprechperson (siehe unten).
Bitte halten Sie dafür Ihre Projektnummer (AMF24xxxx) bereit.

 

amf@bundesmusikverband.de

Telefonhotline (Mo-Fr 10-13 Uhr): 030 / 60 98 07 81-35

 
 

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Projektmitarbeitende

Sandy Békési
Meike Frederichs
Kathrin Flachowsky
David Punstein