Die Antragsfrist ist zum 02.02.2026 abgelaufen. Eine Antragstellung für den Amateurmusikfonds 3 ist nicht mehr möglich.
Unsere unabhängige Fachexpert*innen-Jury hat die Begutachtung der insgesamt 500 eingereichten Anträge abgeschlossen und in einer gemeinsamen Jurysitzung 208 Projekte für eine Förderung ausgewählt.
Beispiele für bisher durch den Amateurmusikfonds geförderte Projekte finden Sie in unseren Projektvorstellungen.

Foto oben: Nina Scheibe
Orchester: „Main Symphonics“ beim Debüt „Klang im Kesselhaus“ der Organisation „Kunstwert – Wir machen Kultur e. V.“ in Ludwigschorgast (Bayern)
Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg
Foto rechts: Endrik Baublies
Orchester: Stadtkapelle Lahr „The Planting Chronicles“
Beide Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.
Der Amateurmusikfonds AMF3 fördert herausgehobene und innovative Projekte der Amateurmusik. Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Die ausführlichen Antragsinformationen finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
WAS?
Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt.
Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und –förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte (siehe unten).
Die Antragsfrist für den AMF3 ist zum 02.02.2026 abgelaufen.
Foto: Tom Schweers
KellaPopChor; Projekt: KellaPopChor in der Uckermark; gefördert durch den Amateurmusikfonds
Nachwuchsarbeit und die Gewinnung von neuen Mitgliedern sind elementar wichtig, um sich zukunftssicher aufzustellen.
Beispiele:
– Innovative Ideen
– Kinder-/Jugendprojekte mit niedrigschwelligem Einstieg
– neue Ideen für neue Zielgruppen
Projektbeispiele:
Mutmachmusical
Zwei Säulen
24 Wochen
Hallo Nachwuchs!
Interne Anpassungen sind im Wandel der Zeit unerlässlich. Auch Coachings, Workshops oder Fortbildungen gehören dazu.
Beispiele:
– Neue Proben-/Auftrittsformate
– Imagekampagnen
– Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung
– Coaching & Workshops, Zukunftswerkstatt
Projektbeispiele:
Zukunftswerkstatt
Zukunftsfähigkeit
Video „Zukunftswerkstatt“
Mit musikalisch neuen Wegen können zum Beispiel neue Mitglieder oder eine neue Zielgruppe erreicht werden.
Beispiele:
– Gründung Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Senior*innenchor/-orchester
– Gründung neuer Pop-Chor
– Gründung Jazz-Band
Projektbeispiele:
FANTASTICO
FLINTA
Um Teilhabe zu leben, braucht es interkulturelle und integrative Projekte sowie genreüber-greifende Kooperationen & Kreativität.
Beispiele:
– Musik und Tanz
– Musik und Kunst
– Musik und Theater
– Musik und Sport
– Inklusionsprojekte
– Interkulturelle Projekte
Projektbeispiele:
Inclusion
Stimmungsvoll
Tanz.Humanismus
Kunstsymbiose
Fotonachweise:
Foto 1: Fotografin: Samatha Franson vom „Das Fahrgastfernsehen“, Ensemble: SessionRoom Project
Foto 2: www.canva.com
Foto 3: Fotograf: Arne Hertstein, Ensemble: Mannheimer Liedertafel e. V.
Foto 4: Fotograf: Marc Doradzillo, Ensemble: Erster Freiburger Akkordeon Club e. V.
Die Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Bevor es losgeht, sollten Sie sich über die Antrags- und Förderbedingungen
in den „Fragen und Antworten“ informieren, insbesondere dazu,
was Ihr Projekt beinhalten muss, um eine Chance auf eine Förderung zu haben.
>> Download „Hinweise für einen guten Antrag“
Foto: Anne Hornemann
Ensemble: Transkulturelles Musikforum Leipzig
Projekt: Klänge der Hoffnung; gefördert durch den Amateurmusikfonds
Zeitplanung
– Antragstellung bis 02.02.2026 (bis 23:59 Uhr)
– Projektzeitraum: 01.06.2026 – 30.09.2027 (Projekte dürfen vorher nicht beginnen)
– Juryentscheidung im Mai 2026
– Rückmeldung und Entscheidung zum Antrag Ende Mai 2026

Antragsberechtigung
Siehe bitte „Wer darf einen Antrag stellen?“
Die Jury wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel bei ihrer Prüfung Anträge mit gleicher Qualität von Antragstellenden bevorzugen, die noch keine BMCO-Förderung erhalten haben.
Förderhöhe
– Ensemble-Projekte: max. 8.000 € (lokales Projekt)
– Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen: Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die regelmäßig auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen können bis zu 40.000 € beantragen.
Nicht förderfähig sind Projekte, deren Gesamtausgaben mehr als 200 % der beantragten Fördersumme betragen.
(nicht) förderfähige Ausgaben
Alle relevanten Informationen zu förderfähigen Ausgaben sowie zuwendungsrechtlichen Vorgaben (Höchstgrenzen Honorare und Reisekosten) finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Antragstellung.
Anträge, die diese Vorgaben nicht berücksichtigen, werden für eine Überarbeitung an den Antragstellenden zurückgegeben. Es sind max. zwei Überarbeitungen möglich. Entspricht der Antrag nach der zweiten Überarbeitung noch immer nicht den formalen Antragsbedingungen, wird der Antrag abgelehnt.
Projektinhalt und -schwerpunkte
siehe oben oder unter „Was wird gefördert?“
Antragsberechtigt sind:
👍 gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
👍 Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
Nicht antragsberechtigt sind:
👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 juristische Personen des öffentlichen Rechts
Erfüllt ein Ensemble oder eine Band die o. g. Antragsvoraussetzung nicht, weil sie kein e. V. oder „nur“ eine GbR sind, kann ein*e Kooperationspartner*in den Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass der*die Kooperationspartner*in eine gemeinnützige juristische Person und sich bewusst ist, dass er*sie Vertragspartner*in des BMCO wird. Das bedeutet auch, dass alle Zahlungen und die administrative Abwicklung über den*die Kooperationspartner*in laufen.
Für kirchliche Ensembles (Kirchen-Chor, Kantorei, Singkreis, Posaunenchor, Bläserkreis, Cäcilienverein, etc.) sind Kirchengemeinden bzw. Pfarrgemeinden antragsberechtigt. Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen sind Kreis-/Landesverbänden gleichgestellt und können somit Anträge für überregionale Projekte stellen.
Für die Beantragung eines überregionalen Projektes gelten besondere Antragsvoraussetzungen.
Ein überregionales Projekt kann nur von regelmäßig überregional tätigen Organisationen gestellt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.
Musikvereine, Fördervereine oder -kreise, Kantoreien oder Kirchen- oder Pfarrgemeinden sind hierfür nicht antragsberechtigt und dürfen nur einen Antrag für ein lokales Projekt stellen.
Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein. Dabei sollen die Projekte mindestens einen der folgenden Schwerpunkte beinhalten:
Beispielhaft können die Projekte inhaltlich folgende Themen aufgreifen:
✔ musikalische Nachwuchsgewinnung mit einem innovativen Konzept
✔ Publikumsbindung
✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt
✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, etc.
✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung von Jugendvereinen und -abteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen (Kunst, Tanz, Sport, etc.)
✔ Projekte mit Fokus auf Themen wie Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologische Nachhaltigkeit
Projekte, bei denen keine neuen Aspekte umgesetzt werden oder die von der bisherigen alltäglichen Arbeit nicht abweichen, sind nicht förderfähig. Die Förderung des sog. Regelbetriebes (regelmäßige Proben, Jahreskonzerte, „übliche“ Weihnachtskonzerte, usw.) ist somit ausgeschlossen, sofern sie keinen neuen Baustein beinhalten, der das Ensemble voranbringt.
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in einer Organisation zu entwickeln. Dabei werden alle Beteiligten eingeschlossen.
Es geht darum, die eigenen Organisationsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten der Organisation umzusetzen.
Die Durchführung einer Zukunftswerkstatt eignet sich für 5 bis 200 Personen und läuft in drei Phasen ab: „Bestandsaufnahme & Kritikphase“, „Phantasiephase“, „Realisierungs- & Strategiephase“. Für einen strukturierten Ablauf sorgt eine externe Moderation.
Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
Eine Übersicht möglicher Moderator*innen finden Sie hier.
Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
✔Die Projektschwerpunkt(e) spiegeln sich im Projektantrag wider.

An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für den Amateurmusikfonds AMF3, die Sie für die administrative Projektbegleitung benötigen. Dazu gehören Schulungstermine, Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit, Muster und Vorlagen sowie Hilfestellungen und Checklisten. Selbstverständlich steht Ihnen das Projektteam bei allen Fragen gerne zur Verfügung.
>> Merkblatt für die adminstrative Projektbegleitung
Fotografin: Nina Scheibe
Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg
Hier finden Sie die im Weiterleitungsvertrag genannten Anlagen. Der Vertrag ist Ihnen per Post zugegangen.
Anlage B – Finanzplan (den Finanzplan, der Vertragsgrundlage ist, erhalten Sie mit dem unterschriebenen Vertrag nochmals per E-Mail)
Anlage C – ANBest-P
Anlage D – Muster und Vorlagen zur Abrechnung: Beleglisten
Anlage E – Muster Verwendungsnachweis
Zu Beginn der Zusammenarbeit (Förderzusage) erläutern wir Ihnen in einer ca. 60-minütigen Schulung alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen im Nachgang für Fragen zur Verfügung.
Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.
Schulungstermine:
– Mittwoch, 27.05.2026 in der Zeit von 18 bis 20 Uhr
– Montag, 01.06.2026 in der Zeit von 19 bis 21 Uhr
– Donnerstag, 18.06.2026 in der Zeit von 18 bis 20 Uhr
Sie erhalten dabei in EINEM Termin alle relevanten Informationen, d. h. Sie müssen nur an einem der genannten Termine teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt über diesen Link.
Wichtige Hinweise:
Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt unterliegen dem sog. Subsidiaritätsprinzip. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger die Mittel nicht selbst aufbringen kann und keine anderen vorrangigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Bitte achten Sie auf Ihren vertraglichen Bewilligungszeitraum. Vor dem Beginn und nach dem Ende dieses Zeitraums dürfen keine Ausgaben entstehen. Zahlungsverpflichtungen, die vor dem Bewilligungszeitraum eingegangen werden, führen zu einem Widerruf der Förderung.
Alle Ausgaben müssen projektbezogen und für die Durchführung des Projektes notwendig sein. Anschaffungen nach Projektabschluss sind demnach nicht förderfähig.
Die Fördermittel sind stets wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Downloads:
Merkblatt für die administrative Projektbegleitung
Schulungsunterlage administrative Projektbegleitung (folgt)
Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
Flyer, Plakate und sonstige Printmedien oder Grafikleistungen, die über die Fördermittel finanziert wurden, sind zum Projektabschluss als Datei (gängige Formate wie z. B. pdf, jpg, png) einzureichen.
Bei allen Berichten zum Projekt sind Sie verpflichtet, auf die Förderung hinzuweisen.
Downloads:
Logoleiste
Logoleiste als jpg-Datei zur Einbindung in PM
Logoleiste als eps-Datei für Drucksachen
Einwilligung zur (Foto-/Video-)Veröffentlichung
Rechteeinräumung Fotograf*in
Sie sind verpflichtet, Ihre Zahlungsabrufe regelmäßig in digitaler Form zu tätigen. Dabei ist grundsätzlich ein Mindestbetrag von 500,00 € einzuhalten.
Bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises können grundsätzlich nur 80 % der bewilligten Mittel ausgezahlt werden. Die ggf. zurückgehaltenen Mittel werden nach erfolgreichem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt. Die Auszahlung darf nur anteilig zu den eigenen und sonstigen Mitteln in Anspruch genommen werden.
Link zum Zahlungsabruf
Bei überjähringen Projekten ist bis zum 31.01. ein sog. Zwischennachweis einzureichen. Der Nachweis kann digital erstellt werden und beinhaltet:
HIER kann der Zwischennachweis erstellt werden.

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt?
Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von 1 Monat nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel übersenden.
Der sog. Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Ende des vertraglich vereinbarten Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.
Foto: www.canva.com
Verwendungsnachweis
Innerhalb von 1 Monat nach Projektende, spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.
Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:
Der Verwendungsnachweis wird digital über einen Link eingereicht.
Die Nicht-Vorlage führt zum Widerruf der Förderung und der Rückforderung der ausgezahlten Gelder.


Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Sie haben einen Antrag auf Projektförderung beim Amateurmusikfonds gestellt?
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Wir werden uns bei Ihnen melden, wenn eine Überarbeitung Ihres Antrages notwendig ist.
Bei Rückfragen zur Überarbeitung wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung, die Ihnen die E-Mail geschickt hat (siehe unten).
Alle Antragstellenden erhalten Ende Mai automatisch eine E-Mail mit der Entscheidung der Jury. Vor der Jurysitzung können wir keine Auskünfte über eine mögliche Förderung erteilen.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.


Hotline:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr


Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr


Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr


Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr


Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
