Wettbewerb für Auswahlorchester

13. und 14. November 2026 in Osnabrück

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Überblick

Der Wettbewerb für Auswahlorchester richtet sich an vereinsübergreifende und überregionale Ensembles mit ausgewählten Musikerinnen und Musikern. Am 13. und 14. November 2026 messen sich die Leistungsträger*innen der Amateurmusik in Osnabrück und stellen sich der Bewertung hochkarätiger und renommierter Juror*innen.
 
Um mit konstruktivem Input in ihre Probenarbeit zurückzukehren, erhalten die Orchester in einem persönlichen Beratungsgespräch eine fachliche Einschätzung der Juror*innen.
 
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) schafft dafür zum achten Mal eine bundesweit einmalige Plattform und die Möglichkeit zu genreübergreifenden Begegnungen.
 
Die besten Amateurorchester präsentieren sich unter professionellen Wettbewerbsbedingungen und zeigen die hohe Leistungsfähigkeit der Szene. Ziel ist es, die Amateurmusik zu fördern, die Orchester in ihren Vorbildfunktionen zu stärken und neue Impulse zur Weiterentwicklung in die Breite der Musiklandschaft zu tragen.

Ausschreibung

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Zulassung

 
Für den Wettbewerb ist keine Qualifikation bei einem Landeswettbewerb o. ä. notwendig. Alle Ensembles der aufgeführten Wettbewerbskategorien, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich bis zum 31. Januar 2026 hier für die Teilnahme bewerben. Die Zulassung und Einladung der Ensembles zum Wettbewerb erfolgt durch den BMCO bis zum 31. März 2026.
 


Kriterien für Auswahlorchester

 
Auswahlorchester bilden sich aus übergreifend zusammengefassten Mitgliedern verschiedener lokaler Amateurensembles. Die Probenarbeit findet meist projektbezogen statt. Die Entscheidung darüber, ob ein Ensemble als Auswahlorchester anzusehen ist, trifft der Projektbeirat unter Einbeziehung der Fachverbände und unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Ensembles. Die Teilnahme beim Deutschen Orchesterwettbewerb schließt eine Teilnahme beim Wettbewerb für Auswahlorchester aus.
 
Berücksichtigt werden dabei u. a. folgende Kriterien: Gründungsjahr und durchgeführte/geplante Projekte, Wohnsitz der Ensemblemitglieder, Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder, Projektbezug der Probenarbeit.

Pflicht- und Selbstwahlwerke

Pflicht- und Selbstwahlwerke

 
In jeder Kategorie ist das Pflichtwerk und mindestens ein Selbstwahlwerk vorzutragen.
 


Selbstwahlwerke

Die Selbstwahlwerke müssen bei der Anmeldung angegeben werden und dürfen vom Orchester selbst ausgesucht werden.
 
Hinweis für Blasorchester: Das Selbstwahlstück muss dem gleichen künstlerischen Anspruch und Schwierigkeitsgrad entsprechen wie das Pflichtstück. Es gelten die Selbstwahllisten der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. (BDMV) unter: www.bdmv.de/selbstwahlliste_blasorchester
 
Bild: Angelika Luft

Wettbewerbsinformationen

Jury

 
Alle Ensembles einer Wettbewerbskategorie musizieren jeweils auf der gleichen Bühne und vor der gleichen Jury. Die Bewertung der Ensembles erfolgt in jeder Kategorie durch eine international zusammengesetzte Fachjury. Beim anschließenden Beratungsgespräch sollten maximal fünf Vertreter*innen des Ensembles anwesend sein.
 
Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 


Bekanntgabe der Ergebnisse

 
Die Bekanntgabe der Ergebnisse innerhalb der Kategorien erfolgt am Ende des Wettbewerbs im Rahmen der Abschlussveranstaltung am Samstagabend. Die Uhrzeit der Abschlussveranstaltung wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Um Anwesenheit von mindestens einem*r Ensemblevertreter*in wird gebeten.
 


Bewertung

 
Der Jury stehen bei der Beurteilung pro aufgeführtem Werk für jedes Beurteilungskriterium bis zu zehn Punkte zur Verfügung. Jugendorchester werden gemäß ihrer Altersstufe und ihrer künstlerischen Leistung angemessen bewertet.
Folgende Kriterien werden beurteilt:
 
1. Stimmung und Intonation
2. Ton- und Klangqualität
3. Phrasierung und Artikulation
4. Spieltechnische Ausführung
5. Rhythmik und Zusammenspiel
6. Tempo und Agogik
7. Dynamische Differenzierung
8. Klangausgleich und Registerbalance
9. Interpretation und Stilempfinden
10. Künstlerisch-musikalischer Gesamteindruck
 


Bühnenzeiten

 
Als Bühnenzeit zählt die Zeit vom Beginn des Auftretens bis zum Ende des Abtretens der Mitwirkenden. Es gilt eine maximale Bühnenzeit von 40 Minuten bei einer zu bewertenden Spielzeit von mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten. Den Ensembles ist es erlaubt, ein kurzes Einspielstück zu spielen, welches in der maximalen Bühnenzeit enthalten ist. Das Einspielstück wird nicht gewertet.
 
Für das Überziehen von Bühnen- oder Spielzeiten behält sich die Jury das Recht auf Punktabzug vor. Um vergleichbare Bedingungen zu gewährleisten, erhalten die Ensembles ca. 30 Minuten vor ihrem Auftritt eine eigene Garderobe zugewiesen, in der sie sich auch einspielen können.
 


Preise

 
Als Preis für das Orchester mit der besten Bewertung in der jeweiligen Kategorie ist entweder eine professionelle Tonaufnahme bzw. Videotrailer-Produktion oder eine Auftragskomposition angedacht.

Wettbewerbsbühnen

Osnabrückhalle
Theater Osnabrück
Katharinenkirche

Zulassungsbestimmungen

Quotierung von Profis

 
Zugelassen sind nur solche Auswahlensembles, bei denen der Anteil der Berufsmusiker*innen und Musikpädagog*innen maximal 20 Prozent, bei Bigbands/Jazzorchestern 30 Prozent der Mitwirkenden beträgt. Die Dirigent*innen können Berufsmusiker*innen sein. Als Berufsmusiker*innen bzw. Musikpädagog*innen gelten für diesen Wettbewerb Personen, die
 
a. als Berufsmusiker*innen oder als Musikpädagog*innen tätig sind und im Auswahlensemble das gleiche (oder ein artverwandtes) Instrument spielen. Berufsmusiker*innen oder Musikpädagog*innen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, gelten nach Ablauf von fünf Jahren wieder als Amateure.
 
b. Unterricht auf dem von ihnen im Wettbewerb gespielten (oder einem artverwandten) Instrument an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe erhalten. Dabei werden Hauptfachstudent*innen mit einem Anteil von zwei Dritteln als Berufsmusiker*innen gewertet, Nebenfachstudent*innen mit einem Anteil von einem Drittel. Jungstudent*innen, die Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen sind, gelten als Amateure. Wird nach Abschluss des Unterrichts an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe keine Tätigkeit als Berufsmusiker*in oder Musikpädagog*in ausgeübt, so gelten die betreffenden Personen nach Ablauf von fünf Jahren wieder als Amateure im Sinne dieser Ausschreibung.
 


Teilnahmegebühren

 
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung kommen die teilnehmenden Ensembles selbst auf.
 

Jury

Andrea Nolte
Heidrun Neugebauer
Stefanie Hazenbiller
Volker Rausenberger
Werner Osten
Caroline Thon
Jörn Marcussen-Wulff
Prof. Tobias Becker
Thomas Siffling
Prof. Tilman Jäger
Isabelle Ruf-Weber
Bernhard Stopp
Stéphane Delley
Ingeborg Stijnen
Frank de Vuyst
Bernd Wysk
Jan Mons
Rolf Hinrichs
Henk Smit
Jan Schillings
Steffen Trekel
Simeon Ioannidis
Prof. Joёl Betton
Prof. Stefan Jenzer
Jeannette Mozos del Campo
KMD Kerstin Dikhoff
Lars Gaupp
Günter Marstatt
KMD Ulrich Dieckmann
Moritz Schilling
Eva Caspari
Sonja Hummel
Tilman Lauterbach
Prof. Henrik Hochschild
Prof. André Sebald
Leopold Hurt
Tajda Krajnc
Prof. Georg Glasl
Claudia Höpfl
Martin Mallaun

Projektbeirat

Um eine noch bessere Bindung zu den Bedarfen der Orchester vor Ort und in die Mitgliedsverbände hinein zu ermöglichen, wird das Projektteam von einem Projektbeirat begleitet, der die Konzeption, strategische Ausrichtung und Kommunikation der Veranstaltung aus Sicht der Fachverbände unter-stützt. Er setzt sich aus Vertreter*innen verschiedener Musikverbände zusammen.

René Schuh
Heiko Schulze
Thomas Kronenberger
Jakob Scherzinger
Melanie Backes
Rosi Gehrmann

Eindrücke vom WAO 2022

In dieser Fotogalerie erhalten Sie einen Eindruck davon, wie der WAO im Jahr 2022 war:
 


 
Unter diesem Link erreichen Sie alle Informationen zum WAO 2022.

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