Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Chöre
Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben“ (Stiftungserlass vom 7. August 1956) von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.
Die ovale Plakette ist 13,5 x 15,5 cm groß und zeigt auf der Vorderseite das Porträt Carl Friedrich Zelters (1758–1832). Auf der Rückseite befindet sich der Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied“. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.
Die Zelter-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens eines Chors auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlichen Verhältnisse künstlerische Verdienste oder Verdienste um die musikalische Bildung erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände – ist die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert das Antragsverfahren für die Verleihung der Zelter-Plakette.
1968 erfolgte die Stiftung der PRO-MUSICA-Plakette, mit welcher mindestens 100-jährig wirkende instrumentale Musikvereinigungen ausgezeichnet werden.
Die Zelter-Plakette wird einem Chor nach 100-jähriger ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der Zelter-Plakette im Jahr 2026 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2025 beim Bundesmusikverband Chor und Orchester
Innerhalb der Verbände können, durch Einbeziehung verschiedener Bearbeitungsebenen, frühere Abgabetermine erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Verband über das genaue Verfahren.
Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland für Sie zuständig.
Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung!
Antrag auf Verleihung der Zelter-Plakette
Bitte senden Sie die hier als Download zur Verfügung gestellte Excel-Datei ausgefüllt zusammen mit alle Anlagen bis zum 30.06.2025 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de. Für große Datenmengen, insbesondere der Nachweise, stellen wir Ihnen gerne einen Upload-Link zur Verfügung.
Bitte drucken Sie das Arbeitsblatt „2 – Antrag Ausdruck“ zweimal aus und schicken Sie jeweils ein unterschriebenes Exemplar per Post:
1. an den Bundesmusikverband an die unten genannte Adresse sowie
2. an Ihren zuständigen Chorverband, dieser leitet das Formular nach Bearbeitung und Gegenzeichnung an Ihren zuständigen Bundesverband weiter.
Beide müssen spätestens bis zum 30.08.2025 bei uns vorliegen, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Adresse:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
Hugo-Herrmann-Straße 24
78647 Trossingen.
Allgemeine Informationen
Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien für die Verleihung der Zelter-Plakette. Gut 50 Jahre nach ihrer Verabschiedung wurden diese Richtlinien 2014 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 vom 19. November 2014 ab Seite 1761.
Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, 09:30 bis 13:30 Uhr
Bei Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns gerne.
Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses für die Verleihung der Zelter-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor, der einmal jährlich zusammentritt. Der Ausschuss besteht aus Vertreter*innen folgender Institutionen:
Hinzutreten können je nach Antragslage Vertreter*innen der Chorverbände, aus deren Reihen Anträge vorliegen.
Wenn der Empfehlungsausschuss über einen Antrag eines Chores mit Sitz im Ausland zu entscheiden hat, tritt ein*e Vertreter*in des Auswärtigen Amtes hinzu.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskulturministeriums auf Grundlage der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Anlässlich der Verleihung der Zelter-Plakette und der PRO-MUSICA-Plakette werden seit 1971 traditionsgemäß am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) die Tage der Chor- und Orchestermusik veranstaltet. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein bundeszentrales Festkonzert, bei dem der Bundespräsident einem Chor die Zelter-Plakette und einer Musikvereinigung die PRO-MUSICA-Plakette samt Urkunden überreicht. Dies erfolgt stellvertretend für alle Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder die*der Ministerpräsident*in bzw. die*der für Kultur zuständige Minister*in oder Senator*in, in deren*dessen Land das Festkonzert stattfindet, die Verleihung vor.
Das Festkonzert zur Verleihung der ersten Zelter- und PRO-MUSICA-Plaketten findet 2025 am 30. März in Ravensburg (Baden-Württemberg) statt.
2024 fand das Festkonzert am 10. März 2024 in Rheine (Nordrhein-Westfalen) statt.
Der in diesem Festakt ausgezeichnete Chor wird vom Empfehlungsausschuss ausgewählt und stammt in der Regel aus der Region, in welcher die Verleihungsveranstaltung stattfindet.
Alle anderen ausgezeichneten Ensembles eines Jahres sind herzlich eingeladen, die Tage der Chor- und Orchestermusik zu besuchen und dem Festkonzert beizuwohnen. Die Übergabe der übrigen Plaketten und Urkunden erfolgt allerdings erst einige Wochen oder Monate nach dem zentralen Festkonzert. Die Organisation obliegt den jeweiligen Bundesländern für „ihre“ Chöre. In einigen Ländern findet dazu eine landeszentrale Veranstaltung statt, in der das zuständige Ministerium die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Verleihung durch die zuständigen Regierungspräsidien oder deren Beauftragte bei einem Jubiläumsfest oder in anderem würdigen Rahmen. Auskunft hierüber erteilt das jeweils zuständige Landesministerium. Bitte planen Sie die Veranstaltung nicht vor Mitte Mai.
Die Geschichte der Zelter-Plakette reicht zurück bis in die 1920er Jahre. Der für die Belange der Amateurmusik aufgeschlossene Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Boelitz, stiftete durch Runderlass im Jahre 1922 drei künstlerisch gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für Amateurchöre anlässlich ihres 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens. Wenige Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter Plaketten in Bronze, Silber und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden bis zum Beginn des Jahres 1942 verliehen. Aber schon 1940 hieß es, dass nur die bereits eingereichten Anträge zur Verleihung der Zelter-Plakette berücksichtigt würden; alle anderen solle man bis nach Kriegsende zurückstellen.
Beim Wiederaufbau nach dem Krieg ergriff der Deutsche Sängerbund die Initiative, die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für langjährige Bemühungen und besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorgesanges wieder ins Leben zu rufen. Diese Anregung wurde von staatlicher Seite aufgenommen. Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss den Erlass, in dem die Zelter-Plakette erneut gestiftet wurde. Mit gleichem Datum wurden im Bundesgesetzblatt die Richtlinien veröffentlicht, in denen die Einzelheiten für die Verleihung festgelegt sind.
In den Jahren von 1957 bis 2023 wurden bislang insgesamt 11.688 Zelter-Plaketten verliehen, darunter 65 an Chöre im Ausland.
Hier können Sie zu den bisherigen Verleihungen der Zelter-Plakette recherchieren: