Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Chöre
Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben“ (Stiftungserlass vom 7. August 1956) von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.
Die auffällig ovale Plakette ist 13,5 x 15,5 cm groß und zeigt auf der Vorderseite das Porträt Carl Friedrich Zelters (1758-1832). Auf der Rückseite befindet sich der Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied“. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.
Die Zelter-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens eines Chors auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor über einen Zeitraum von mind. 100 Jahren in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlichen Verhältnisse künstlerische Verdienste oder Verdienste um die musikalische Bildung erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände – ist die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der Zelter-Plakette.
1968 erfolgte die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette, mit welcher mind. 100 jährige instrumentale Musikvereinigungen ausgezeichnet werden.
Die Zelter-Plakette wird einem Chor nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der Zelter-Plakette im Jahr 2025 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2024 beim Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. vorliegen.
Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Verband eingereicht werden muss (bis zum 31. März beim Landesverband / bis zum 30. April beim Dachverband, z.B. DCV).
Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland Ihr Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie im Antragsformular. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Antragstellung, Ihr BMCO!
Antrag auf Verleihung der Zelter-Plakette
Der Antrag aus der Datei „Antragsformular Zelter-Plakette“, „2-Antrag Ausdruck“ muss zwingend auf Papier ausgedruckt und an den Chorverband zur Prüfung und Empfehlung geschickt werden.
Sonst kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Bitte senden Sie die ausgefüllte Excel-Datei mit Anhängen bis zum 30.06.2024 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de oder fordern Sie einen Upload-Link bei uns an.
Bitte beachten Sie unsere neue Adresse: Hugo-Herrmann-Straße 24, 78647 Trossingen.
Allgemeine Informationen
Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Das Verfahren ist geregelt in den Richtlinien zur Verleihung der Zelter-Plakette. Gut 50 Jahre nach ihrer Schaffung wurden diese Richtlinien 2014 neu gefasst und dabei an die gegenwärtigen Strukturen in Politik und Verbänden angepasst sowie sprachlich modernisiert. Sie sind unterzeichnet von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 vom 19. November 2014 ab Seite 1761.
Dienstzeiten:
Dienstag bis Donnerstag
Dienstzeiten:
Montag bis Freitag 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der Zelter-Plakette ist beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. angesiedelt. Die Geschäftsstelle bearbeitet die Anträge und legt sie einem Empfehlungsausschuss vor. Dieser besteht aus jeweils einem Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Hinzutreten können je nach Antragslage Vertreter der Chorverbände, aus deren Reihen Anträge vorliegen, sowie bei Anträgen aus dem Ausland ein Vertreter des Auswärtigen Amtes.
Der Empfehlungsausschuss tagt im Regelfall im Herbst des Vorjahres der beantragten Verleihung und entscheidet über die ihm vorgelegten Anträge. Anträge, die vom Empfehlungsausschuss befürwortet werden, trägt das jeweils zuständige Landesministerium für Kultur bzw. das Auswärtige Amt anschließend dem Bundespräsidenten vor.
Anlässlich der Verleihung der Zelter-Plakette und der PRO MUSICA-Plakette werden seit 1971 traditionsgemäß am Sonntag Laetare (drei Wochen vor Ostern) die Tage der Chor- und Orchestermusik veranstaltet. Dies geschieht an jeweils wechselnden Orten in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei ein bundeszentrales Festkonzert, bei dem der Bundespräsident einem Chor die Zelter-Plakette und einem Instrumentalensemble die PRO MUSICA-Plakette samt Urkunden überreicht. Dies erfolgt stellvertretend für alle Chöre und Ensembles, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle die Beauftragte für Kultur und Medien oder der/die Ministerpräsident/in bzw. der/die für Kultur zuständige Minister/in oder Senator/in, in dessen Land das Festkonzert stattfindet, die Verleihung vor.
Das Festkonzert zur Verleihung der ersten Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten findet 2025 am 30. März 2025 in Ravensburg (Baden-Württemberg) statt.
2024 fand das Festkonzert am 10. März 2024 in Rheine/NRW statt.
Der in diesem Festakt ausgezeichnete Chor wird vom Empfehlungsausschuss ausgewählt und stammt in der Regel aus der Region, in welcher die Verleihungsveranstaltung stattfindet.
Alle anderen ausgezeichneten Chöre eines Jahres sind herzlich eingeladen, die Tage der Chor- und Orchestermusik zu besuchen und dem Festkonzert beizuwohnen. Die Übergabe der übrigen Plaketten und Urkunden erfolgt allerdings erst einige Wochen oder Monate nach dem zentralen Festkonzert. Die Organisation obliegt den jeweiligen Bundesländern für „ihre“ Chöre. In einigen Ländern findet dazu eine landeszentrale Veranstaltung statt, in der der jeweils zuständige Minister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest des Chores oder bei anderer Gelegenheit (bitte planen Sie die Veranstaltung nicht vor Mitte Mai). Auskunft hierüber erteilt das jeweils zuständige Landesministerium.
Die Geschichte der Zelter-Plakette reicht zurück bis in die 1920er Jahre. Der für die Belange der Amateurmusik aufgeschlossene Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Boelitz, stiftete durch Runderlass im Jahre 1922 drei künstlerisch gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für Amateurchöre anlässlich ihres 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens. Wenige Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter Plaketten in Bronze, Silber und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden bis zum Beginn des Jahres 1942 verliehen. Aber schon 1940 hieß es, dass nur die bereits eingereichten Anträge zur Verleihung der Zelter-Plakette berücksichtigt würden; alle anderen solle man bis nach Kriegsende zurückstellen.
Beim Wiederaufbau nach dem Krieg ergriff der Deutsche Sängerbund die Initiative, die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für langjährige Bemühungen und besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorgesanges wieder ins Leben zu rufen. Diese Anregung wurde von staatlicher Seite aufgenommen. Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss den Erlass, in dem die Zelter-Plakette erneut gestiftet wurde. Mit gleichem Datum wurden im Bundesgesetzblatt die Richtlinien veröffentlicht, in denen die Einzelheiten für die Verleihung festgelegt sind.
Verleihungen seit 1957
In den Jahren von 1957 bis 2023 wurden bislang insgesamt 11.688 Zelter-Plaketten verliehen, darunter 65 an Chöre im Ausland.
Hier können Sie zu den bisherigen Verleihungen der Zelter-Plakette recherchieren: