AMATEURMUSIKFONDS

Wir fördern Musik!

Startseite > AMATEURMUSIKFONDS

Allgemein

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.
 

Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
 

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Aktuelles

Derzeit keine Antragstellung möglich!
 
Die Antragsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde ist abgelaufen. Eine neue Förderrunde gibt es voraussichtlich ab Frühjahr 2025. Derzeit hat die Prüfung der eingereichten Anträge die höchste Priorität, damit alle Antragstellenden ihre Anträge noch überarbeiten können, wenn dies notwendig ist.
Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihrer Anträge geben. Sie werden nach der Jurysitzung Anfang September über die Entscheidung zu Ihrem Antrag informiert.
 
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, achten Sie bitte darauf, dass Sie vor einer möglichen Förderzusage nicht mit dem Projekt beginnen dürfen. Das heißt, dass Sie keine Bestellungen auslösen, kostenpflichtige Reservierungen vornehmen, Verträge unterzeichnen oder Zahlungen tätigen dürfen. Diese Aktivitäten führen dazu, dass wir Ihr Projekt nicht fördern dürfen!

Geförderte Projekte

Projektvorstellungen

Projektvorstellungen

Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse aus den Jurysitzungen, Übersichten der geförderten Projekte sowie der bekannten Abschlussveranstaltungen. Zeitnah werden wir hier auch ausgewählte Projekte vorstellen.

 

 

Projektdurchführung

Projektdurchführung

Hier finden Sie alle Hinweise zu Ihrem Projekt in Förderung.

 
 
 
 
 
 

Projektabschluss

Projektabschluss

Bitte denken Sie an Ihren Verwendungsnachweis, der einen Monat nach Projektende eingereicht werden muss. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Projekt – Abschluss.

 

 

 

Antragstellung

Derzeit keine Antragstellung möglich!
 
Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn wir im neuen Jahr eine neue Ausschreibung starten können. Voraussichtlich wird es ab Frühjahr 2025 eine neue Förderrunde geben.
Gerne können Sie auch unseren Newsletter abonnieren, damit Sie rechtzeitig informiert werden.

Schwerpunkte Projektausschreibung AMF24

Musik pur!

Musik pur!

Konzerte und Proben müssen nicht immer nach Schema F ablaufen, sondern bieten große Potentiale kreativ zu werden und die verschiedenen Parameter neu zu beleuchten und zu durchdenken. Vom Anlass und Thema, der Inszenierung und Formate über die Moderation bis hin zum Aufführungsort soll hier frischer Wind wehen.
 
Hier sind Proben- und Auftrittsformate gesucht, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble bzw. Verband abweichen.
 
 
Beispiele: Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen für das Ensemble, innovative Programmgestaltung, Komponist*innengespräche, besondere Konzertorte etc.
 
Inspirationen: Konzerte neu denken, Ensemble neu denken, Experimentieren & Improvisieren

Neue Wege!

Neue Wege!

Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden machen nicht „nur“ Musik, sie sind ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
 
Die Welt verändert sich täglich und so begegnen Ensembles immer wieder neuen Herausforderungen, Fragestellungen und müssen sich verändern und weiterentwickeln.
 

Hier soll es Raum geben, um sich durch die Musik und mit dem Verein mit allen Themen neben der musikalischen Arbeit zu beschäftigen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen.

 
 
 
Beispiele: Ensemble- und Verbandsentwicklung, Kooperationen, Partizipatives Proben, Interreligiöse Projekte, Ensemble neu gründen, Community Music und Inklusion

Zukunftswerkstatt

Zukunftswerkstatt

Sie haben das Gefühl, dass sich in Ihrem Verein oder Verband etwas verändern muss?
Sie möchten sich zukunftssicher aufstellen, wissen jedoch nicht wie?
Ihr Verein oder Verband steht vor einer aktuellen Herausforderung, die Sie nicht alleine lösen können?

 
Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.
 
Eine Übersicht möglicher Coach*innen finden Sie hier.
Weitere Informationen in unserem Kurzfilm.

FAQs AMF24





Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Die FAQs dienen lediglich der Information zur aktuellen Förderrunde 2024.
Alle Antragstellenden werden Anfang September über die Entscheidung zu ihrem Antrag informiert.

Was ist neu beim AMF24?

Mehr lesen...

• Projekte müssen einen der Schwerpunkte beinhalten: Neue Wege! oder Musik pur!
• Förderung von Zukunftswerkstätten
bare Eigenmittel von 5 % notwendig
• Erfassung der Ausgaben im Finanzplan nach Kalenderjahren!
• Überregionale Projekte dürfen nur von Verbänden, überregional tätigen Organisationen sowie Landeskirchen oder Diözesen gestellt werden.
• max. Fördersumme von 50.000 € für überregionale Projekte
• Projekte, bei denen keine neuen Aspekte umgesetzt werden oder die von der bisherigen alltäglichen Arbeit nicht abweichen, sind nicht förderfähig.

Wer darf einen Antrag stellen?

Mehr lesen...

👍 juristische Person des Privaten Rechts: gemeinnütziges aktives Amateurmusikensemble, Landeskirchen, Kirchengemeinden, Diözesen, Amateurmusikverbände, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik
👍 Antragsteller*in muss gemeinnützig sein
👍 Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland
 
Nicht antragsberechtigt sind:

👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 juristische Personen des Öffentlichen Rechts

 
Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.
 

Erfüllt ein Ensemble oder eine Band die o. g. Antragsvoraussetzung nicht, weil sie kein e. V. oder „nur“ eine GbR sind, kann ein*e Kooperationspartner*in den Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass der*die Kooperationspartner*in eine gemeinnützige juristische Person und sich bewusst ist, dass er*sie Vertragspartner*in des BMCO wird. Das bedeutet auch, dass alle Zahlungen und die administrative Abwicklung über den*die Kooperationspartner*in läuft.

Was wird gefördert?

Mehr lesen...

Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt (mehr dazu siehe unten). Diese Einzelprojekte können dabei lokal, regional oder bundesweit wirken. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein.
 
Themenbereiche können sein:

✔ musikalische Nachwuchsgewinnung mit einem innovativen Konzept
✔ Publikumsbindung
✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstätten, etc.
✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, etc.
✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung von Jugendvereine und -abteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
✔ Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit (hiermit ist keine reine Anschaffungsfinanzierung von Tablets gemeint!)
✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen
✔ Projekte mit Fokus auf Themen wie Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologischer Nachhaltigkeit

 

Die Jury wird im Besonderen wert darauf legen, welche strategischen und langfristigen Kooperationen und Netzwerke vor Ort geschlossen werden, wie langlebig das Projekt auch nach der Förderung ist sowie ebenso auf ein Gleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Räumen achten.

Was bedeutet bemerkenswertes neues und innovatives Projekt?

Mehr lesen...

Das Projekt muss für das Ensemble neu sein und sollte es noch nicht durchgeführt haben. Ein erfolgreiches Konzept oder ein bewährtes Format kann dabei aus der Amateurmusikszene aufgegriffen und muss nicht völlig neu erfunden werden. Hierbei sind besondere Aspekte gewünscht, wie z.B. eine neue Zielgruppe, neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen oder neue Ansätze in der Vereinsarbeit

 
Nicht möglich zu beantragen sind:

👎 „reine“ Probenwochenenden, Jahres – oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
👎 der reguläre Probenbetrieb
👎 Projekte, die im Ausland stattfinden
👎 Projekte, die bereits begonnen haben
👎 Projekte, bei denen es ausschließlich um die Finanzierung von Anschaffungen geht
👎 Baumaßnahmen

Wann kann mein Projekt stattfinden?

Mehr lesen...

Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung kann bis zum 15. Juni 2024 erfolgen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

 

In welchem Zeitraum kann mein Projekt stattfinden?

✔ Die Projektlaufzeit, und somit auch der Bewilligungszeitraum, liegt zwischen dem 15.09.2024 und 30.09.2025*.

✔ Ihr Projekt darf frühestens zum 15.09.2024 beginnen. Ein vorheriger Projektbeginn kann zu einem Widerruf der Förderung führen. Das Projekt muss bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.

✔ Eine Zukunftswerkstatt kann in dem Zeitraum vom 15.09.2024 bis 31.01.2025 stattfinden, wenn die Beantragung eines Anschlussprojektes geplant ist. Wird nur eine Zukunftswerkstatt (ohne Anschlussprojekt) durchgeführt, kann die Durchführung bis 30.09.2025 geplant werden.

* Projekte, die bereits in der ersten Runde gefördert wurden, dürfen nicht vor dem 01.12.24 mit dem neuen Projekt beginnen!

 
Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.
 
Bitte achten Sie auch darauf, dass VOR dem Bewilligungszeitraum keine Verträge geschlossen oder Zahlungen getätigt werden dürfen. Das geplante Projekt darf nicht vor dem Bewilligungszeitraum starten!

Wie hoch ist die Fördersumme?

Mehr lesen...

Förderhöhe:

  • lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 € bis maximal 10.000 € erhalten (gilt nicht für die Zukunftswerkstatt).
  • Projekte von Kreis-, Landes- oder Bundesverbänden, Kirchengemeinden, Landeskirchen oder Diözesen bzw. von nachweislich überregional tägigen Organisationen der Amateurmusik können eine Förderung von 10.000 € bis 50.000 € erhalten. Musik- oder Fördervereine, Ensembles oder Kantoreien sind nicht berechtigt, ein überregionales Projekt zu beantragen.
  • Für eine Zukunftswerkstatt können maximal 2.500 € beantragt werden. Ein Anschlussprojekt kann mit weiteren 10.000 € bezuschusst werden. Das Projekt muss die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt aufgreifen!

 

In welcher Form wird der Zuschuss gewährt?
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung bis zur max. Fördersumme gewährt. Es ist ein Eigenanteil von 5 % der Gesamtsumme erforderlich.

Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist.

Eine Doppelförderung bleibt dabei ausgeschlossen! Projekteinnahmen müssen in Abzug gebracht werden.

 

Welche Eigenleistungen müssen Antragstellende erbringen?
Die finanzielle Eigenbeteiligung an den Projektausgaben beträgt mind. 5 % der Gesamtausgaben. Wenn die Gesamtausgaben die max. Fördersumme übersteigen, müssen die Mehrkosten mit finanziellen Eigenmitteln gedeckt sein. Werden im Projekt Einnahmen generiert, müssen diese von der beantragten Fördersumme abgezogen, d.h. im Finanzplan als Eigenmittel angegeben werden.

Zudem ist ein gewisser ehrenamtlicher Zeitaufwand für die administrative Projektbegleitung und -abwicklung notwendig.

Was ist eine Zukunftswerkstatt?

Mehr lesen...

Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, die die Phantasie anregt, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in Ihrem Verein oder Verband zu entwickeln und dabei alle Beteiligten einschließt. Es geht darum, die eigenen Vereinsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten des Verbands oder des Ensembles umzusetzen.

  • geeignet für 5 bis 200 Personen
  • von einer externen Person moderiert, die für einen strukturierten Ablauf sorgt
  • Ablauf in drei Phasen: „Bestandsaufnahme & Kritikphase“, „Phantasiehase“, „Realisierungs- & Strategiephase“

Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
 
Beispiele:
Wie kann Nachwuchsgewinnung für mein Ensemble oder Verband funktionieren?
Wie können wir einen Generationswechsel im Vorstand erfolgreich überwinden?
Wie können wir neue Zielgruppen ansprechen?
Wie können wir uns aktuell und zeitgemäß in der Öffentlichkeit präsentieren?
Wie können wir unsere Ideen finanzieren?
Wie können wir echte Teilhabe leben?
 
Eine anschließende Projektförderung setzt die erfolgreiche Umsetzung einer Zukunftswerkstatt voraus. Zudem müssen in dem Projekt die Lösungsansätze, die in der Zukunftswerkstatt erarbeitet wurden, umgesetzt werden. Für das Projekt muss bis spätestens 01.02.2025 ein neuer Antrag eingereicht werden mit. Ein Projekt kann mit bis zu 10.000 € gefördert werden. Danach stehen die für das Anschlussprojekt reservierten Mittel nicht mehr zur Verfügung.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Mehr lesen...

Anerkannt werden können grundsätzlich alle projektbezogenen Ausgaben, wenn sie wirtschaftlich und notwendig sind, um das Projektziel zu erreichen. Dazu zählen:

 

Sachausgaben: z. B. Anschaffungen (Technik, Instrumente) bis 800 € netto, projektbezogene/zusätzliche (Probe-)Raummieten, projektbezogene Noten, Veranstaltungskosten inkl. Hallenmieten und GEMA-Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Verpflegungskosten!) gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verbrauchsmaterialien.

 

Bitte beachten Sie, dasss bei der Beauftragung von Dienstleistungen und Hotelbuchungen, jeweils ab einem Auftragswert von 1.000,00 Euro netto, drei Vergleichsangebote einzuholen sind.

Anschaffungen über 800 € können nicht anteilig gefördert und müssen vollständig selbst finanziert werden.

Personal- und Honorarkosten: nur für zusätzliche, d.h. für das Projekt angefallene Honorare; hierzu zählen auch Solist*innen- und Musiker*innen-Honorare sowie Coaching-Honorare für externe Personen; ebenso können Kosten für Honorarkräfte abgerechnet werden, die bei der administrativen Projektbegleitung unterstützen;

 

max. Personalkosten bei regelmäßigen Tätigkeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. diese werden nicht zusätzlich vergütet!) :

  • Fachkräfte mit Diplom/Master 70 €
  • Bachelor 60 €
  • Ausbildung 50 €
  • bei einmaligen Engagements: max. Tagessatz von grundsätzlich 600,00 €.

 

Bei überregionalen Projekten können für ggf. einzustellendes Projektpersonal Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) gefördert werden je nach Tätigkeitsbereich.
Bitte achten Sie ebenfalls darauf evtl. Abgaben, wie z.B. KSK-Beitrag, Umsatzsteuer oder Arbeitgeber*innen-Anteile bei Minijobs mit einzuplanen.
 
Wichtig für Honorare der Ensembleleitung: Vergütet werden nur zusätzliche Leistungen für das Projekt, d.h. ausschließlich Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes; es ist nicht erlaubt, laufende Verpflichtungen über die Förderung abzurechnen; sollte die Probenzeit für das Projekt in der regulären Probenzeit sein, dürfen diese Proben nicht abgerechnet werden!

Welche Ausgaben sind NICHT förderfähig?

Mehr lesen...

Ausgeschlossen sind Ausgaben für:

👎 Verpflegung
👎 laufende Kosten für den Probenraum
👎 finanzielle Verpflichtungen aus einem bestehenden Honorarvertrag mit der Chor-/Orchesterleitung
👎 Kostenübernahme des jährlichen Probenwochenendes, Sitzungen, etc.
 
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die

👎 nicht zum Projekt gehören.
👎 vertraglich vor oder nach dem Bewilligungszeitraum vereinbart wurden.
👎 für Anschaffungen über 800 € netto (Einzelwert) verwendet werden.
👎 nicht zuwendungsfähig sind, wie z.B.

  • Geschenke („Dankeschön“- oder „Willkommens“- Geschenke etc.)
  • Eintritts- und Ausflugskarten
  • (Vereins-)Kleidung
  • Blumen, Blumenschmuck und Dekorationen
  • Spenden
  • bereits bestehende Fixkosten wie Leasing des Geschäftsdruckers, bestehende Büromieten, Telefonanlagen usw., d.h. alle Kosten, die nicht zusätzlich zum Projekt anfallen
  • Pauschalen
Worauf achtet die Jury?

Mehr lesen...

Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:

 

✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.

Projekt – Durchführung

Für alle Fragen rund um die Projektdurchführung wenden Sie sich bitte gerne telefonisch an Ihre Ansprechperson. Selbstverständlich können Sie auch alle anderen Kolleg*innen aus dem Team kontaktieren.
 
Unter den Downloads Projekt-Durchführung finden Sie alle Muster & Vorlagen, Checklisten, Hilfestellungen, Förderbriefe, Logo-Dateien und Nachweisdokumente sowie das Formular für den Zahlungsabruf.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei den Downloads die richtigen Unterlagen – je nach Förderrunde – auswählen!
 
Die Unterlagen für die Projektbegleitung zur Förderrunde AMF24 werden Mitte September 2024 zur Verfügung gestellt.

Schulung nach Förderzusage

Mehr lesen...

Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

 

Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.

 

Schulungstermine:
Die neuen Schulungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Öffentlichkeitsarbeit

Mehr lesen...

Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
 
Hinweis für Projekte AMF23:
Zum Ende des Projekts muss eine Videoaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Videodokumentation beinhaltet Aufnahmen und/oder Informationen zur Projektumsetzung und zum Inhalt und Ablauf des Projektabschlusses. Es muss sich dabei nicht um ein professionelles Video handeln; ein Handyvideo reicht völlig aus. Ziel soll sein, die Modellhaftigkeit Ihres Projektes darzustellen.
 
Die Videodokumentation entfällt für die Projekte AMF24.

Projekt – Abschluss

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt? Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel zur Verfügung stellen. Weitere Informationen sowie die Nachweisformulare finden Sie hier.
 
Unter den Downloads finden Sie auch einen Leitfaden, der Ihnen bei der Erstellung des Verwendungsnachweises helfen soll. Wir werden nach der Sommerpause Schulungen anbieten, in denen Sie auch Fragen stellen können.
Voraussichtliche Termine: 18.09. / 10.10. / 04.11. – jeweils 18-19 Uhr (sie erhalten dabei in EINEM Termin alle relevanten Informationen)

 
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Unterlagen – je nach Förderrunde – auswählen!
 
Die Abschlussunterlagen zur Förderrunde AMF24 werden ab Oktober 2024 zur Verfügung gestellt.

Nachweis über die Förderung AMF23

Mehr lesen...

Verwendungsnachweis

Innerhalb von vier Wochen nach Projektende muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.
 
Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:

  • Sachbericht
    Beschreibung der Maßnahme und evtl. Abweichungen von der Planung sowie Darstellung des Ergebnisses.
  • Belegliste
    Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, aufgeführt nach Einzelbelegen mit Angaben zum Tag der Zahlung, Rechnungssteller*in sowie Verwendungszweck und Einzelbetrag.
  • Zahlenmäßiger Nachweis
    Einnahmen und Ausgaben getrennt, kumuliert entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans.
  • Nachweis über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    CDs, Videos, Flyer, Plakate.
  • Videodokumentation der Projektdurchführung
    Sollten Sie kein Videomaterial haben, können Sie alternativ eine Präsentation (PDF oder PowerPoint) mit Fotos und beschreibenden Texten erstellen.

 

Downloads Projekt - Abschluss AMF23

Mehr lesen...

Kontakt

Für telefonische Rückfragen zu Ihrem laufenden Projekt kontaktieren Sie bitte direkt die für Sie zuständige projektmitarbeitende Ansprechperson (siehe unten). Bitte halten Sie dafür Ihre Projektnummer AMF23xxxx bereit.

amf@bundesmusikverband.de 

Antragshotline: 030 / 60 98 07 81-35

Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Fragen, die jedoch mit den gestellten Antrag zusammenhängen und sich nicht auf den Bearbeitungsstand beziehen, können auf dieser Hotline in der Zeit von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr gestellt werden. Bitte halten Sie hierfür Ihre Antragsnummer AMF24xxxx bereit.

Projektmitarbeitende

Sandy Békési
Meike Frederichs
Kathrin Flachowsky
David Punstein