Antragstellung

Informationen und Hilfestellungen

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Die Frist für die Antragstellung ist zum 31. Dez 2022 abgelaufen. Derzeit ist keine Antragstellung mehr möglich.

Haben Sie bereits einen Antrag gestellt?

Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Uns haben sehr viele Anträge erreicht, die wir nun mit Hochdruck bearbeiten werden. Dennoch wird die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld und Verständnis. Vielen Dank.

Antragstellung beendet

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Wichtige Informationen zur aktuellen Ausschreibungsrunde!

Überblick:

    • Antragsberechtigung (müssen alle erfüllt sein):
      • nur juristische Personen werden gefördert (GbRs oder nicht eingetragene Vereine sind nicht förderfähig)
      • alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
      • Kreis-/Diözesanverbände, wenn mit dem Projekt mind. 10 Ensembles direkt erreicht werden; die Ensembles müssen dabei auch alle genannten Antragsvoraussetzungen erfüllen!
      • regelmäßige musikalische Aktivitäten in den Jahren 2018 und 2019 ODER Neugründungen, wenn die musikalische Tradition in den letzten zwei Jahren nachgewiesen und die musikalischen Aktivitäten und Planungen dargelegt werden
      • Vereinssitz und Projektdurchführung in Deutschland
      • pro Antragsteller*in werden insgesamt max. zwei Anträge gefördert; die Durchführungszeiträume der Projekte dürfen sich dabei nicht überschneiden (d.h. Ensembles, die bereits zweimal gefördert wurden, können keinen neuen Antrag stellen)
    • Antragstellung: laufend möglich voraussichtlich bis 31. Dezember 2022 (abhängig von den noch zur Verfügung stehenden Restmitteln)
    • Förderhöhe:  2.000-20.000 € für Ensembles / bis zu 150.000 € für Kreis- oder Diözesanverbände / Festbetragsfinanzierung
    • Fördervolumen: Insgesamt 10,88 Mio. €, davon stehen noch ca. 1,2 Mio. € zur Verfügung
    • Projektzeitraum: zwei Monate nach Antragstellung – 30. Juni 2023

 

Bitte beachten Sie, dass das Projekt nicht mit Antragstellung begonnen werden kann. Das Projekt kann nur mit Zusage oder mit Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann nur erteilt werden, wenn der Antrag vollständig und mit allen notwendigen Nachweisen (insbes. Vertretungs- und/oder Handlungsvollmachten(en)) vorliegt und formal geprüft ist. Bitte beachten Sie hier eine notwendige Bearbeitungszeit von rund 4 Wochen , d.h. der Projektbeginn (bei gewünschtem vorzeitigen Maßnahmebeginn) kann frühestens 4 Wochen nach dem Datum der Antragstellung liegen!

Ihr Ensemble liegt im ländlichen Raum oder im ländlichen und urbanen, strukturschwachen Raum?

Weitere Förderungsmittel, speziell für Musikprojekte, die dort verortet sind, gibt es in unserem Förderprogramm IMPULS. Dort kann man sich ebenfalls laufend bewerben.

Antragsportal

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Alles komplett? Checkliste der benötigten Unterlagen prüfen!
  1. Vollständig ausgefüllter Antrag inkl. Finanzplan (im Antragsportal)
  2. Satzung, Handels-/Vereinsregisterauszug (wenn vorhanden) oder Bestätigung des Trägers bei kirchlichen Ensembles
  3. Nachweis über die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person(en) und/oder Handlungsvollmacht, sofern diese nicht aus der Satzung/dem Registerauszug hervorgeht
  4. Wenn vorhanden, schriftliche Bestätigung anderer Förderer
Finanzplan

Klicken Sie hier für den Finanzplan.

Dieser Finanzplan muss nicht ausgefüllt werden, dient jedoch der eigenen Vorab-Kalkulation. Alle Angaben zum Finanzplan erfolgen nur noch im Antragsportal.

Bericht- und Nachweispflichten

Klicken Sie hier zum Download der Bericht- und Nachweispflichten.

Beratung

Wenn Sie Fragen zum Antragsprozess haben, nutzen Sie gerne unsere Antragshotline oder besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen.

Diese Services werden zur Verfügung gestellt vom Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK.

Antragshotline

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder andere Verständnisfragen? Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihrem Projektantrag.

030 / 609 807 81 – 35

 

Telefonzeiten:

Montag:        10-13 und 18-20 Uhr

Dienstag:      10-13 Uhr

Mittwoch:     10-13 Uhr

Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr

Freitag:          10-13 Uhr

 

Sie haben Ihren Projektantrag bereits eingereicht und möchten sich über den Bearbeitungsstand informieren? Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit inkl. Juryverfahren bis zu 8 Wochen beträgt. Wenn Sie dennoch Fragen haben, erreichen Sie unsere Mitarbeitenden unter: 030 / 609 807 81 – 78

 

Telefonzeiten:

Montag: 12-13 Uhr

Mittwoch: 14-16 Uhr

Freitag: 10-11 Uhr

Projektentwurf

Benötigen Sie Hilfe bei der Entwicklung und Konzeption einer Projektidee? Kontaktieren Sie gerne kreativ@bundesmusikverband.de und vereinbaren Sie einen Rückruftermin.

Informationsveranstaltung

Da die Antragsfrist zum 31.12.2022 endet, finden keine Informationsveranstaltungen mehr statt.

Voraussetzungen für Förderprojekte

Mit dem 01.11.2022 gibt es neue Fördergrundsätze für das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK, nach denen Sie ab sofort Ihre Anträge stellen können.

 

Die NEUSTART Projektförderung – kurz und knapp:

  • dient der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit
  • Förderung von kreativen Projektideen
  • Projektidee soll ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren
  • Förderung von Projekten mit neuen methodischen Ansätzen (partizipative Einbindung, Zukunftswerkstätten, Ensemblecoachings, neue Perspektiven und Entwicklungen)
  • Projektidee ist eine Abweichung vom „Regelbetrieb“, d.h. das Projekt muss die Umsetzung von etwas Neuem für das Ensemble sein

Kreis- und Diözesanverbände:

  • Antragsberechtigung gilt für Verbände, bei denen die direkt musizierenden Vereine Mitglied sind (sollte z.B. ein Landesverband direkt musizierende Mitglieder haben, wäre dieser auch antragsberechtigt)
  • Diözesanverbände sind Kreisverbänden gleichzustellen; eine Bestätigung des kirchlichen Trägers ist beizufügen
  • alle Ensembles, die im Projekt beteiligt sind, müssen formal den Antragskriterien entsprechen – hierzu ist eine entsprechende Liste hochzuladen, die den Ensemblenamen, die PLZ & den Ort sowie die Gesellschaftsform und das Gründungsjahr der beteiligten Ensembles enthalten muss
  • das Projekt muss den Ensembles direkt zugutekommen; bei der Projektbeschreibung muss erläutert werden, wie diese 10 Mitgliedsensembles von dem Projekt profitieren
  • Die Mittel dürfen nicht weitergeleitet werden; der Kreis-/Diözesanverband muss die Mittel selbst verwalten und das Projekt abrechnen

 

Folgende Schwerpunkte fließen in die Bewertung der Projektanträge durch die Fach-Jury ein:

Formale und inhaltliche Kriterien
  • Formale Korrektheit: der Antrag ist vollständig (inkl. aller Anlagen vgl. Checkliste) und mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen (Ausschlusskriterium).
  • Impulsgebender Charakter: Das Projekt ist geeignet, ermutigend und inspirierend auf andere Ensembles zu wirken.
  • Reaktivierung Amateurmusik: Das Projekt hat das Potenzial, amateurmusikalisches Schaffen nachhaltig wiederzubeleben.
  • Förderung Gemeinschaft und Engagement: Das Projekt bietet die Chance, den Zusammenhalt und das Miteinander im Ensemble/Verein sowie ehrenamtliches Engagement der Mitglieder zu stärken.
  • Qualität/Originalität der Idee: Die Projektidee ist kreativ, fantasievoll und zeugt durch Motivation und Mut, Neues auszuprobieren.
  • Beteiligungsorientierung & Vernetzungsgedanke: Das Projekt kommt vielen zugute, ist partizipativ geplant und/oder sieht eine Vernetzung mit anderen Akteuren im musikalischen bzw. sozial-kulturellen Umfeld vor.
  • Machbarkeit: Der/die Antragsteller*in hat sich über die Umsetzbarkeit der Projektidee Gedanken gemacht und ggf. Vorkehrungen getroffen. Der Zeitplan ist (angesichts der bei Antragstellung herrschenden Bedingungen und Prognosen zur Pandemieentwicklung) realistisch.
  • Aufmerksamkeitsmagnet: Das Projekt trägt dazu bei, die öffentliche Wahrnehmung der Amateurmusik zu stärken.
  • Das Projekt trägt dazu bei, die öffentliche Wahrnehmung der Amateurmusik zu stärken.
Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien:

  • Regelbetrieb, z.B. Jahreskonzerte, regulärer Probenbetrieb; das Projekt ist keine Innovation für das Ensemble
  • musikalisches Projekt steht nicht im Vordergrund
  • die Projektidee ist nicht erkennbar oder nicht ausreichend beschrieben
  • fehlender Corona-Bezug
  • Antragsteller*in/Träger*in ist keine juristische Person
  • Projekt findet im Ausland statt
  • mit dem Projekt wurde bereits begonnen (Datum der ersten Probe fällt vor Datum des bewilligten Antrags bzw. es wurden bereits Verträge gezeichnet)
  • Ensemble wird überwiegend (mehr als 50%) öffentlich gefördert
  • der Förderbedarf ist nicht eindeutig, da Eigenmittel, z.B. in Form von hohen Projekteinnahmen, zur Verfügung stehen

Nicht förderfähige Kosten:

  • laufende Kosten, z.B. Honorare und Mieten
  • Verpflegung und Bewirtung/Catering
  • Geschenke, Blumen, Deko
  • Vereinskleidung
  • bauliche Maßnahmen
  • technisches Equipment, deren Kosten 20% der Gesamtfördersumme übersteigen (siehe hierzu bitte Fördergrundsätze)

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Weitere Informationen und Antworten finden Sie in den verlinkten FAQs zum Download.

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die nicht überwiegend (zu mehr als 50%) öffentlich gefördert werden und die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv waren. Gefördert werden ausschließlich juristische Personen. Natürliche bzw. Einzelpersonen erhalten keine Förderung. Zusätzliche können Kreis-/Diözesanverbände einen Antrag stellen, wenn mind. 10 angeschlossene Ensembles von dem Projekt direkt profitieren. Ebenso sind Neugründungen antragsberechtigt, wenn sie die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllen und die musikalische Tradition sowie die musikalische Aktivität in den letzten beiden Jahren nachweisen.

Dabei ist es nicht maßgebend, ob das Ensemble auf dem Land oder der Stadt verortet ist und ob es sich um ein Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, oder Seniorenensemble handelt. Kirchliche und weltliche Träger sind ebenso willkommen, wie spartenübergreifend alle Instrumental- und Gesangsensembles.

Wann muss das Projekt durchgeführt und abgeschlossen werden?

Der Durchführungszeitraum liegt zwei Monate nach Antragstellung und dem 30. Juni 2023. Das heißt: in diesem Zeitraum können Sie Ihr Projekt nach erfolgreicher Beantragung durchführen. Wichtig dabei: auch in diesem Zeitraum muss die gesamte Abrechnung sowie der Projektabschluss erfolgen.

Anträge können über das digitale Antragsformular laufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden (vorbehaltlich der noch zur Verfügung stehenden Mittel). Es handelt sich um ein laufendes Antragsverfahren, ohne Antragsfristen. Zwischen der Antragstellung und dem Startdatum müssen mindestens zwei Monate liegen.

Wie lange dauert es vom eingereichten Antrag bis zum Bescheid?

Nach Einreichung des Antrags wird dieser auf seine Vollständigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury gegeben. Dieser Prozess dauert ca. zwei Monate.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es zum Ende der Antragsfrist zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann!

Die Antragsteller*innen werden über das Antrags kontaktiert, sobald die Entscheidung über ihre Bewilligung gefällt wurde. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In dieser Mail wird Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in genannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Projekt nicht beginnen dürfen, bevor Sie eine Förderzusage oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt bekommen haben!

Was ist die minimale und maximale Fördersumme und um welche Form der Finanzierung handelt es sich?

Ensembles können eine Fördersumme zwischen 2.000 € bis 20.000 € beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung.

Für Kreis-/Diözesanverbände liegt die max. Fördersumme bei 150.000 €, da unmittelbar mind. 10 Ensembles von der Förderung profitieren.

Die Gesamtkosten des Projekts können die max. Fördersumme übersteigen, es können aber maximal 20.000 € bzw. 150.000 € für Verbände durch das Förderprogramm abgedeckt werden.

 

Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.

Für welche Ausgaben kann die Förderung beantragt werden?

Beispiele und ausführliche Erläuterungen zu förderfähigen Ausgaben finden Sie im Finanzplan.

 

Personenbezogene Ausgaben: Honorare (musisch/künstlerisch):

z.B. Unterricht, Coaching, Anleitung Kleingruppenarbeit, Stimmbildung, Registerprobe, Profimusiker*in, Regieteam, Tänzer*in, sonstige Künstler*in, Komponist*in, Arrangement etc.

 

sachbezogene Ausgaben: Sachausgaben, Reisekosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit  

Material und Dienstleistungen, die das Projekt unterstützen:

z.B. Noten, Hygieneschutzmaßnahmen (Schnelltests, Masken), GEMA-Gebühren, Videostreaming, Instrumenten-Miete, projektbezogene Raum-Miete etc. Technik (Veranstaltungstechnik, Produktionstechnik, Raumluftfilter), Bastelzeug, (Web-)Design, Kulissen- und Kostümmaterial etc.

Tonmeister*in/-techniker*in, Veranstaltungstechniker*in, Medienproduktion, Referent*in, Fotograf*in, Webdesigner*in, Grafikdesigner*in, Illustrator*in, Pädagog*in, Schneider*in/ Handwerker*in für die Bühne, Lichtdesigner*in

Anschaffungen dürfen insgesamt nicht über 20 % der Gesamtfördersumme (Hygienemaßnahmen und technisches Equipment) liegen.

Reisekosten z.B. Bahnfahrten 2. Klasse, Privat PKV 0,20 ct/km, max. 150 €, Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Übernachtung (nur im Inland); Verpflegungskosten werden NICHT übernommen!

Öffentlichkeitsarbeit z.B. Layout, Design, Videodokumentation, Social Media etc.

 

Eigenleistungen:

Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung i.H.v. 10% der Gesamtausgaben voraus. Dabei können ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem fiktiven Stundensatz von 15 € in Ansatz gebracht werden. D.h. die Eigenleistung muss nicht als Barleistung erbracht werden; gleichwohl ist der Einsatz von Barmitteln legitim.

 

Nicht förderfähige Kosten sind:

z.B. Verpflegungskosten, Geschenke/Blumen, laufende Kosten (z.B. laufende Mieten und Honorare), Vereinskostüme und -kleidung

Was ist der Unterschied zwischen dem Bewilligungs- und Durchführungszeitraum?

Bei dem Bewilligungszeitraum handelt es sich um die Zeit, die Sie für die administrative Vor- und Nachbereitung inkl. musikalischem Projekt benötigen, also um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten Aktivität und zu erwartenden Ausgabe. Das Datum darf nicht vor dem Antragsdatum liegen. Mit dem Ende des Bewilligungszeitraums sollen alle Aktivitäten abgeschlossen und sämtliche Rechnungen des Projekts bezahlt sein.

Der Durchführungszeitraum liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und beinhaltet das eigentlich musikalische / kreative Projekt. Es handelt sich also um den Zeitpunkt, zu welchem Veranstaltungen, Workshops, Weiterbildungen oder andere Projektereignisse stattfinden.

Es ist unrealistisch, dass das Ende des Bewilligungszeitraums mit dem Ende des Durchführungszeitraums zusammenfällt, da für die administrative Nachbereitung nach der Durchführung in der Regel noch Zeit benötigt wird (z.B. Rechnungen begleichen etc.). Bitte planen Sie diese entsprechend ein.

Download: diese und weitere FAQs

Weitere Begriffsklärungen im Fördermittel-ABC

Im Fördermittel-ABC finden Sie hilfreiche Begriffsklärungen rund um das Thema „Förderung“.

Tipps und Hilfestellungen

Bericht aus einem geförderten Projekt - Interview

David Punstein, Leiter des Musikvereins Schneckenhausen, berichtet über seine Erfahrungen als gefördertert Projektpartner.

 

Was hat Ihnen die Förderung durch Neustart ermöglicht, was sonst nicht möglich gewesen wäre?

„Wir haben dieses Projekt aufgrund der möglichen Förderung durch NEUSTART AMATEURMUSIK gezielt anhand der vorliegenden Förderrichtlinien entwickelt und sind dankbar einerseits für die finanzielle Förderung aber andererseits auch für den inhaltlichen Input. So konnten wir zusätzlich zu den langsam wieder startenden Proben gezielt und generationenübergreifend Starthilfe leisten. Dies wäre a) ohne die zusätzlichen, finanziellen Mittel nicht möglich gewesen und b) hätten wir ohne das Förderprogramm überhaupt nicht über zusätzliche, inhaltliche Angebote nachgedacht.“

Lesen Sie hier den Bericht über sein gefördertes Projekt.

Mögliche Inspirationsfragen für Ihr Projekt
  • Sie kämpfen mit schwindenden Mitgliederzahlen? – Besondere Projekte motivieren und locken neue Mitglieder an!
  • Sie wollen ein außergewöhnliches Projekt auf die Beine stellen? – Denken Sie bei ihrem Konzept an alle beteiligten Bereiche: passt mein Thema zum Aufführungsort? Mit welchen anderen Vereinen oder Veranstaltern könnten wir kooperieren? Habe ich ein geeignetes bzw. thematisches Catering? Hilfe bei der Erstellung bietet Ihnen das Schritt-für-Schritt Formular auf frag-amu.de!
  • Ihr Ensemble steht kurz vor der Auflösung? – Veranstalten Sie eine Zukunftswerkstatt und helfen Ihrem Ensemble wieder auf die Beine.
  • Sie sind auf der Suche nach neuen Mitgliedern? – Denken Sie bei Kooperationen neben (Musik-)Schulen oder anderen Musik-Vereinen auch an außergewöhnliche Partner*innen!
  • Ihr Verein/Träger ist mit der Organisation oder Überarbeitung Ihres digitalen Auftritts überfordert und benötigt Hilfe? – Externe Mitarbeiter*innen unterstützen Sie!
  • Das künstlerische Niveau hat auf Grund der vielen ausgefallenen Proben gelitten? – Registerproben oder Stimmbildung mit Profis helfen beim Aufholen!
  • Die Motivation lässt langsam nach? – Veranstalten Sie Probenwochenenden oder Konzertreisen oder buchen Sie Expert*innen für Workshops!
  • Sie wünschen sich eine höhere Beteiligung Ihrer Mitglieder in der Organisation? – Externe Coaches können durch ihre neutrale Position dabei helfen, Probleme gemeinsam zu identifizieren und die Lösungsstrategien und -umsetzungen zusammen anzupacken!
  • Ihr Ensemble konnte lange nicht mehr zusammen Musizieren und litt unter Probenausfällen? – Rhythmus-Workshops oder Gehörbildungskurse können auch aerosolarm durch schwere Zeiten helfen!
Wie sieht ein guter Förderantrag aus?
  1. Entwickeln Sie ein Projektidee in Hinblick auf das Förderprogramm.
  2. Lesen Sie sich die Förderkriterien gut durch und beantragen eine Förderung, die speziell zu diesem Programm passt.
  3. Achten Sie auf eine konkrete Projektbeschreibung.
    Nur so kann sich die Jury ein Bild von Ihrem Projekt machen. Schwammige Formulierungen oder offen gelassene Planungspunkte sind wenig hilfreich.
  4. Verfassen Sie einen konkreten Finanzplan. Ungewöhnlich hohe Positionen gerne mit Angeboten untermauern. Lieber am Anfang etwas mehr Arbeit als am Ende Ärger!
  5. Vertrauen Sie auf Ihre Stärken und zeigen Ihr kreatives Potential. Machen Sie für sich und Ihr Projekt Werbung und weisen auf Ihre Besonderheiten hin, auch wenn sie Ihnen zunächst selbstverständlich vorkommen.
  6. Lassen Sie Ihren Förderantrag vor Absenden von einer neutralen Person Korrekturlesen, und auf Verständlichkeit überprüfen. Würde Sie die Projektidee verstehen und den Antrag bewilligen?

 

Ausführliche Hintergrund-Informationen, was einen guten Förderantrag ausmacht, liefert der Artikel „Gelder akquirieren“ auf frag-amu.de – das Infoportal der Amateurmusik.

 

Unklare Begriffe? – Das Fördermittel-ABC hilft!

Fördermittel beantragen – welche allgemeinen Dokumente brauche ich?

Diese Frage wird Ihnen im gleichnamigen Artikel „Fördermittel beantragen – welche Dokumente brauche ich?“ auf frag-amu.de – das Infoportal der Amateurmusik –  beantwortet.

Welche Projekte wurden in der ersten Förderrunde bewilligt?

Die meisten Projekte beinhalteten Probenwochenenden, zusätzlichen Stimm- und Registerproben und Stimmbildungen. Darüber hinaus wurden alternative Konzertformate durchgeführt. Diese fanden bei musikalischen Wanderungen, in Innenhöfen, im Livestream oder sogar in einem eigens dafür errichteten Bauwagen statt. Viele der Projekte verbanden analoge mit digitalen Proben, um einem Mitgliederverlust entgegenzuwirken.

 

Jede Woche wird auf Facebook eines dieser Projekte vorgestellt, die wir anschließend auf unserer Homepage präsentieren. Hier können Sie die Projekte nach Ensembleart filtern.

 

Besonders kreative Projekte wurden in die Datenbank “Praxis-Impulse” auf frag-amu.de aufgenommen.

 

Geförderte Projekte verlinken ihre Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien, Facebook und Instagram, mit dem Hashtag #NeustartAmateurmusik und #fragamu.

Zukunftswerkstatt

In der ersten Förderrunde konnten sogenannte „Zukunftswerkstätten“ beantragt werden.

Sie können auch in der zweiten und dritten Ausschreibungsrunde Coaches oder Workshops beantragen. Bitte integrieren Sie diese in Ihre Antragstellung.

Lesen sie mehr zur Methode Zukunftswerkstatt und finden Sie zudem einen Trainer*innenpool für Zukunftswerkstätten mit Kontaktdaten.

Die Zukunftswerkstatt, ein moderierter Tagesworkshop gemeinsam mit einem methodisch geschulten Coach, hilft Ihnen durch…

  • externe Anleitung und wertvolle Tipps
  • Ist-Analyse und Neustart nach der Pandemie-Pause
  • Sichtbarwerden der vielfältigen Aufgaben im Ensemble
  • Priorisierung von gemeinsam entwickelten Strategien
  • gemeinsame Entwicklung neuer, kreativer Projektideen
  • Stärkung des Zusammenhalts im Ensemble
  • neue Motivation und Aufbruchstimmung

Kontakt

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