Informationen und Hilfestellungen
Die Frist für die Antragstellung ist zum 31. Dez 2022 abgelaufen. Derzeit ist keine Antragstellung mehr möglich.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt?
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Uns haben sehr viele Anträge erreicht, die wir nun mit Hochdruck bearbeiten werden. Dennoch wird die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld und Verständnis. Vielen Dank.
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Überblick:
Bitte beachten Sie, dass das Projekt nicht mit Antragstellung begonnen werden kann. Das Projekt kann nur mit Zusage oder mit Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann nur erteilt werden, wenn der Antrag vollständig und mit allen notwendigen Nachweisen (insbes. Vertretungs- und/oder Handlungsvollmachten(en)) vorliegt und formal geprüft ist. Bitte beachten Sie hier eine notwendige Bearbeitungszeit von rund 4 Wochen , d.h. der Projektbeginn (bei gewünschtem vorzeitigen Maßnahmebeginn) kann frühestens 4 Wochen nach dem Datum der Antragstellung liegen!
Weitere Förderungsmittel, speziell für Musikprojekte, die dort verortet sind, gibt es in unserem Förderprogramm IMPULS. Dort kann man sich ebenfalls laufend bewerben.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Klicken Sie hier für den Finanzplan.
Dieser Finanzplan muss nicht ausgefüllt werden, dient jedoch der eigenen Vorab-Kalkulation. Alle Angaben zum Finanzplan erfolgen nur noch im Antragsportal.
Klicken Sie hier zum Download der Bericht- und Nachweispflichten.
Diese Services werden zur Verfügung gestellt vom Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK.
030 / 609 807 81 – 35
Telefonzeiten:
Montag: 10-13 und 18-20 Uhr
Dienstag: 10-13 Uhr
Mittwoch: 10-13 Uhr
Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
Sie haben Ihren Projektantrag bereits eingereicht und möchten sich über den Bearbeitungsstand informieren? Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit inkl. Juryverfahren bis zu 8 Wochen beträgt. Wenn Sie dennoch Fragen haben, erreichen Sie unsere Mitarbeitenden unter: 030 / 609 807 81 – 78
Telefonzeiten:
Montag: 12-13 Uhr
Mittwoch: 14-16 Uhr
Freitag: 10-11 Uhr
Da die Antragsfrist zum 31.12.2022 endet, finden keine Informationsveranstaltungen mehr statt.
Ausschlusskriterien:
Nicht förderfähige Kosten:
Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die nicht überwiegend (zu mehr als 50%) öffentlich gefördert werden und die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv waren. Gefördert werden ausschließlich juristische Personen. Natürliche bzw. Einzelpersonen erhalten keine Förderung. Zusätzliche können Kreis-/Diözesanverbände einen Antrag stellen, wenn mind. 10 angeschlossene Ensembles von dem Projekt direkt profitieren. Ebenso sind Neugründungen antragsberechtigt, wenn sie die übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllen und die musikalische Tradition sowie die musikalische Aktivität in den letzten beiden Jahren nachweisen.
Dabei ist es nicht maßgebend, ob das Ensemble auf dem Land oder der Stadt verortet ist und ob es sich um ein Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, oder Seniorenensemble handelt. Kirchliche und weltliche Träger sind ebenso willkommen, wie spartenübergreifend alle Instrumental- und Gesangsensembles.
Der Durchführungszeitraum liegt zwei Monate nach Antragstellung und dem 30. Juni 2023. Das heißt: in diesem Zeitraum können Sie Ihr Projekt nach erfolgreicher Beantragung durchführen. Wichtig dabei: auch in diesem Zeitraum muss die gesamte Abrechnung sowie der Projektabschluss erfolgen.
Anträge können über das digitale Antragsformular laufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden (vorbehaltlich der noch zur Verfügung stehenden Mittel). Es handelt sich um ein laufendes Antragsverfahren, ohne Antragsfristen. Zwischen der Antragstellung und dem Startdatum müssen mindestens zwei Monate liegen.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser auf seine Vollständigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury gegeben. Dieser Prozess dauert ca. zwei Monate.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es zum Ende der Antragsfrist zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann!
Die Antragsteller*innen werden über das Antrags kontaktiert, sobald die Entscheidung über ihre Bewilligung gefällt wurde. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In dieser Mail wird Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in genannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Projekt nicht beginnen dürfen, bevor Sie eine Förderzusage oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt bekommen haben!
Ensembles können eine Fördersumme zwischen 2.000 € bis 20.000 € beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung.
Für Kreis-/Diözesanverbände liegt die max. Fördersumme bei 150.000 €, da unmittelbar mind. 10 Ensembles von der Förderung profitieren.
Die Gesamtkosten des Projekts können die max. Fördersumme übersteigen, es können aber maximal 20.000 € bzw. 150.000 € für Verbände durch das Förderprogramm abgedeckt werden.
Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.
Beispiele und ausführliche Erläuterungen zu förderfähigen Ausgaben finden Sie im Finanzplan.
Personenbezogene Ausgaben: Honorare (musisch/künstlerisch):
z.B. Unterricht, Coaching, Anleitung Kleingruppenarbeit, Stimmbildung, Registerprobe, Profimusiker*in, Regieteam, Tänzer*in, sonstige Künstler*in, Komponist*in, Arrangement etc.
sachbezogene Ausgaben: Sachausgaben, Reisekosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Material und Dienstleistungen, die das Projekt unterstützen:
z.B. Noten, Hygieneschutzmaßnahmen (Schnelltests, Masken), GEMA-Gebühren, Videostreaming, Instrumenten-Miete, projektbezogene Raum-Miete etc. Technik (Veranstaltungstechnik, Produktionstechnik, Raumluftfilter), Bastelzeug, (Web-)Design, Kulissen- und Kostümmaterial etc.
Tonmeister*in/-techniker*in, Veranstaltungstechniker*in, Medienproduktion, Referent*in, Fotograf*in, Webdesigner*in, Grafikdesigner*in, Illustrator*in, Pädagog*in, Schneider*in/ Handwerker*in für die Bühne, Lichtdesigner*in
Anschaffungen dürfen insgesamt nicht über 20 % der Gesamtfördersumme (Hygienemaßnahmen und technisches Equipment) liegen.
Reisekosten z.B. Bahnfahrten 2. Klasse, Privat PKV 0,20 ct/km, max. 150 €, Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Übernachtung (nur im Inland); Verpflegungskosten werden NICHT übernommen!
Öffentlichkeitsarbeit z.B. Layout, Design, Videodokumentation, Social Media etc.
Eigenleistungen:
Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung i.H.v. 10% der Gesamtausgaben voraus. Dabei können ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem fiktiven Stundensatz von 15 € in Ansatz gebracht werden. D.h. die Eigenleistung muss nicht als Barleistung erbracht werden; gleichwohl ist der Einsatz von Barmitteln legitim.
Nicht förderfähige Kosten sind:
z.B. Verpflegungskosten, Geschenke/Blumen, laufende Kosten (z.B. laufende Mieten und Honorare), Vereinskostüme und -kleidung
Bei dem Bewilligungszeitraum handelt es sich um die Zeit, die Sie für die administrative Vor- und Nachbereitung inkl. musikalischem Projekt benötigen, also um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten Aktivität und zu erwartenden Ausgabe. Das Datum darf nicht vor dem Antragsdatum liegen. Mit dem Ende des Bewilligungszeitraums sollen alle Aktivitäten abgeschlossen und sämtliche Rechnungen des Projekts bezahlt sein.
Der Durchführungszeitraum liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und beinhaltet das eigentlich musikalische / kreative Projekt. Es handelt sich also um den Zeitpunkt, zu welchem Veranstaltungen, Workshops, Weiterbildungen oder andere Projektereignisse stattfinden.
Es ist unrealistisch, dass das Ende des Bewilligungszeitraums mit dem Ende des Durchführungszeitraums zusammenfällt, da für die administrative Nachbereitung nach der Durchführung in der Regel noch Zeit benötigt wird (z.B. Rechnungen begleichen etc.). Bitte planen Sie diese entsprechend ein.
Im Fördermittel-ABC finden Sie hilfreiche Begriffsklärungen rund um das Thema „Förderung“.
David Punstein, Leiter des Musikvereins Schneckenhausen, berichtet über seine Erfahrungen als gefördertert Projektpartner.
Was hat Ihnen die Förderung durch Neustart ermöglicht, was sonst nicht möglich gewesen wäre?
„Wir haben dieses Projekt aufgrund der möglichen Förderung durch NEUSTART AMATEURMUSIK gezielt anhand der vorliegenden Förderrichtlinien entwickelt und sind dankbar einerseits für die finanzielle Förderung aber andererseits auch für den inhaltlichen Input. So konnten wir zusätzlich zu den langsam wieder startenden Proben gezielt und generationenübergreifend Starthilfe leisten. Dies wäre a) ohne die zusätzlichen, finanziellen Mittel nicht möglich gewesen und b) hätten wir ohne das Förderprogramm überhaupt nicht über zusätzliche, inhaltliche Angebote nachgedacht.“
Lesen Sie hier den Bericht über sein gefördertes Projekt.
Ausführliche Hintergrund-Informationen, was einen guten Förderantrag ausmacht, liefert der Artikel „Gelder akquirieren“ auf frag-amu.de – das Infoportal der Amateurmusik.
Unklare Begriffe? – Das Fördermittel-ABC hilft!
Diese Frage wird Ihnen im gleichnamigen Artikel „Fördermittel beantragen – welche Dokumente brauche ich?“ auf frag-amu.de – das Infoportal der Amateurmusik – beantwortet.
Die meisten Projekte beinhalteten Probenwochenenden, zusätzlichen Stimm- und Registerproben und Stimmbildungen. Darüber hinaus wurden alternative Konzertformate durchgeführt. Diese fanden bei musikalischen Wanderungen, in Innenhöfen, im Livestream oder sogar in einem eigens dafür errichteten Bauwagen statt. Viele der Projekte verbanden analoge mit digitalen Proben, um einem Mitgliederverlust entgegenzuwirken.
Jede Woche wird auf Facebook eines dieser Projekte vorgestellt, die wir anschließend auf unserer Homepage präsentieren. Hier können Sie die Projekte nach Ensembleart filtern.
Besonders kreative Projekte wurden in die Datenbank “Praxis-Impulse” auf frag-amu.de aufgenommen.
Geförderte Projekte verlinken ihre Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien, Facebook und Instagram, mit dem Hashtag #NeustartAmateurmusik und #fragamu.
Die Zukunftswerkstatt, ein moderierter Tagesworkshop gemeinsam mit einem methodisch geschulten Coach, hilft Ihnen durch…