Informationen und Hilfestellungen
Für die zweite Antragsrunde stehen insgesamt rund 5 Millionen Euro Fördergelder für Ensembles der Amateurmusik zur Verfügung. Aktuelle und weitergehende Informationen finden Sie auf dieser Webseite oder folgen Sie uns auf Facebook @NeustartAmateurmusik oder abonnieren Sie den Newsletter des BMCO.
Überblick:
Haben Sie vor dem 04.07.2022 einen Antrag eingereicht oder begonnen, können Sie diesen noch bis zum 31.07.2022 bearbeiten und auch bis zu diesem Zeitpunkt über das bisherige Antragsportal einreichen. Danach ist das alte System nicht mehr aktiv.
Nutzen Sie gerne unsere Beratungsangebote. Wir möchten Sie auf dem Weg zu Ihrer Projektförderung unterstützen und sind darum bemüht, insbesondere auch Ensembles, die noch nie einen Förderantrag gestellt haben, bei der Antragstellung beratend zur Seite zu stehen. Rufen Sie uns gerne in der Antragshotline an.
Klicken Sie hier für den Finanzplan.
Dieser Finanzplan muss nicht ausgefüllt werden, dient jedoch der eigenen Vorab-Kalkulation. Alle Angaben zum Finanzplan erfolgen nur noch im Antragsportal.
Klicken Sie hier zum Download der Bericht- und Nachweispflichten.
Diese Services werden zur Verfügung gestellt vom Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK.
030 / 60980781-35
Telefonzeiten:
Montag: 10-13 und 18-20 Uhr
Dienstag: 10-13 Uhr
Mittwoch: 10-13 Uhr
Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
Mittwoch ¦ 15.06.2022, 18.30-19.30 Uhr
Mittwoch ¦ 13.07.2022, 18.30-19.30 Uhr
Mittwoch ¦ 27.07.2022, 18.30-19.30 Uhr (vorerst letzte Veranstaltung!)
Die Informationsveranstaltung findet auf Zoom statt. Es ist keine vorherige Anmeldung nötig.
oder wählen sich manuell ein
Meeting-ID: 893 7387 1570
Kenncode: 447997
Folgende Schwerpunkte fließen in die Bewertung der Projektanträge durch die Fach-Jury ein:
zum Beispiel:
Strukturmerkmale
Um die enorme Bandbreite an antragstellenden Ensembles/Vereinen/Kirchengemeinden und ihre sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen in Bezug auf Ressourcen, technische Infrastruktur etc. zu berücksichtigen, werden bei der Verteilung auch die nachfolgenden Strukturmerkmale in den Blick genommen:
Ausschlusskriterien:
Nicht förderfähige Kosten:
Achtung: Es gibt einige Änderungen hinsichtlich der Fördergrundsätze. Diese sind:
Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv waren. Gefördert werden ausschließlich juristische Personen. Natürliche bzw. Einzelpersonen erhalten keine Förderung.
Dabei ist es nicht maßgebend, ob das Ensemble auf dem Land oder der Stadt verortet ist und ob es sich um ein Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, oder Seniorenensemble handelt. Kirchliche und weltliche Träger sind ebenso willkommen, wie spartenübergreifend alle Instrumental- und Gesangsensembles.
Der Durchführungszeitraum liegt zwei Monate nach Antragstellung und 31. Dezember 2022. Das heißt: in diesem Zeitraum können Sie Ihr Projekt nach erfolgreicher Beantragung durchführen. Wichtig dabei: auch in diesem Zeitraum muss die gesamte Abrechnung sowie der Projektabschluss erfolgen.
Eine Antragsstellung ist seit dem 20.01.2022 möglich. Anträge können über das digitale Antragsformular laufend voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden. Es handelt sich um ein laufendes Antragsverfahren, ohne Antragsfristen. Zwischen der Antragstellung und dem Startdatum müssen mindestens zwei Monate liegen.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser auf seine Vollständigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury gegeben. Dieser Prozess dauert ca. zwei Monate.
Die Antragsteller*innen werden per Mail kontaktiert, sobald die Entscheidung über ihre Bewilligung gefällt wurde. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In dieser Mail wird Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in genannt.
Sie können eine Fördersumme zwischen 2.000 € bis 10.000 € beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung.
Die Gesamtkosten des Projekts können 10.000 € übersteigen, es können aber maximal 10.000 € durch das Förderprogramm abgedeckt werden.
Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.
Beispiele und ausführliche Erläuterungen zu förderfähigen Ausgaben finden Sie im Finanzplan.
Honorare (musisch/künstlerisch):
z.B. Unterricht, Coaching, Anleitung Kleingruppenarbeit, Stimmbildung, Registerprobe, Profimusiker*in, Regieteam, Tänzer*in, sonstige Künstler*in, Komponist*in, Arrangement etc.
Sachausgaben (Material und Dienstleistungen, die das Projekt unterstützen):
z.B. Noten, Hygieneschutzmaßnahmen (Schnelltests, Masken), GEMA-Gebühren, Videostreaming, Instrumenten-Miete, projektbezogene Raum-Miete etc. Technik (Veranstaltungstechnik, Produktionstechnik, Raumluftfilter), Bastelzeug, (Web-)Design, Kulissen- und Kostümmaterial etc.
Tonmeister*in/-techniker*in, Veranstaltungstechniker*in, Medienproduktion, Referent*in, Fotograf*in, Webdesigner*in, Grafikdesigner*in, Illustrator*in, Pädagog*in, Schneider*in/ Handwerker*in für die Bühne, Lichtdesigner*in
Anschaffungen dürfen insgesamt nicht über 20 % der Gesamtfördersumme (Hygienemaßnahmen und technisches Equipment) liegen.
Reisekosten:
z.B. Bahnfahrten 2. Klasse, Privat PKV 0,20 ct/km, max. 150 €, Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Übernachtung (nur im Inland)
Öffentlichkeitsarbeit:
z.B. Layout, Design, Videodokumentation, Social Media etc.
unbare Eigenleistungen:
Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung i.H.v. 10% der Gesamtausgaben voraus. Ehrenamtliche Tätigkeiten können fiktiv mit 15 €/Stunde berechnet werden.
Nicht förderfähige Kosten sind:
z.B. Verpflegungskosten, Geschenke/Blumen, laufende Kosten (z.B. laufende Mieten und Honorare), Vereinskostüme und -kleidung
Bei dem Bewilligungszeitraum handelt es sich um die Zeit, die Sie für die administrative Vor- und Nachbereitung inkl. musikalischem Projekt benötigen, also um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten Aktivität und zu erwartenden Ausgabe. Das Datum darf nicht vor dem Antragsdatum liegen. Mit dem Ende des Bewilligungszeitraumens sollen alle Aktivitäten abgeschlossen und sämtliche Rechnungen des Projekts bezahlt sein.
Der Durchführungszeitraum liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und beinhaltet das eigentlich musikalische / kreative Projekt. Es handelt sich also um den Zeitpunkt, zu welchem Veranstaltungen, Workshops, Weiterbildungen oder andere Projektereignisse stattfinden.
Es ist unrealistisch, dass das Ende des Bewilligungszeitraums mit dem Ende des Durchführungszeitraums zusammenfällt, da für die administrative Nachbereitung nach der Durchführung in der Regel noch Zeit benötigt wird (z.B. Rechnungen begleichen etc.). Bitte planen Sie diese entsprechend ein.
Im Fördermittel-ABC finden Sie weitere Begriffklärungen rund um das Thema Förderung.
Sie möchten gestärkt in die Zukunft aufbrechen?
Sie möchten gemeinsam an der Lösungsfindung in Themenfeldern wie z.B. Ensembleorganisation, Mitgliederbindung und -gewinnung, Finanzierung und Öffentlichkeitsarbeit arbeiten?
Erfahren Sie hier mehr über die Zukunftswerkstatt!
Weitere Tipps erfahren Sie hier:
David Punstein, Leiter des Musikvereins Schneckenhausen, berichtet über seine Erfahrungen als gefördertert Projektpartner.
Was hat Ihnen die Förderung durch Neustart ermöglicht, was sonst nicht möglich gewesen wäre?
„Wir haben dieses Projekt aufgrund der möglichen Förderung durch NEUSTART AMATEURMUSIK gezielt anhand der vorliegenden Förderrichtlinien entwickelt und sind dankbar einerseits für die finanzielle Förderung aber andererseits auch für den inhaltlichen Input. So konnten wir zusätzlich zu den langsam wieder startenden Proben gezielt und generationenübergreifend Starthilfe leisten. Dies wäre a) ohne die zusätzlichen, finanziellen Mittel nicht möglich gewesen und b) hätten wir ohne das Förderprogramm überhaupt nicht über zusätzliche, inhaltliche Angebote nachgedacht.“
Lesen Sie hier den Bericht über sein gefördertes Projekt.
Unklare Begriffe? – Das Fördermittel-ABC hilft!
Diese Frage wird Ihnen im gleichnamigen Artikel „Fördermittel beantragen – welche Dokumente brauche ich?“ auf frag-amu.de beantwortet.
Die meisten Projekte beinhalteten Probenwochenenden, zusätzlichen Stimm- und Registerproben und Stimmbildungen. Darüber hinaus wurden alternative Konzertformate durchgeführt. Diese fanden bei musikalischen Wanderungen, in Innenhöfen, im Livestream oder sogar in einem eigens dafür errichteten Bauwagen statt. Viele der Projekte verbanden analoge mit digitalen Proben, um einem Mitgliederverlust entgegenzuwirken.
Jede Woche wird auf Facebook eines dieser Projekte vorgestellt, die wir anschließend auf unserer Homepage präsentieren. Hier können Sie die Projekte nach Ensembleart filtern.
Besonders kreative Projekte wurden in die Datenbank “Praxis-Impulse” auf frag-amu.de aufgenommen.
Geförderte Projekte verlinken ihre Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien, Facebook und Instagram, mit dem Hashtag #NeustartAmateurmusik und #fragamu.