Projektförderung

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Aktuelles

Die Projektdurchführung ist beendet. D.h. eine Antragstellung ist hier nicht mehr möglich.

Projektdurchführung

Vorlagen, Checklisten und vieles mehr!

Hilfreiche Vorlagen, Checklisten und vieles mehr gibt es unter den Downloads.

Öffentlichkeitsarbeit

Bitte denken Sie an eine gute Begleitung und Berichterstattung Ihres Projekts. Ihr öffentlicher Auftritt trägt zu Ihrer Bekanntheit und dadurch auch zur Attraktivität Ihres Ensembles und Ihrer musikalischen Arbeit (auch für neue Mitglieder) bei. Die Nennung der Förderung durch NEUSTART AMATEURMUSIK ist verpflichtend, sie öffnet aber auch Türen: Teil eines bundesweiten Förderprogramms zu sein, kann sich schließlich nicht jede*r auf die Fahne oder das Plakat schreiben! Vergessen Sie daher nicht die notwendigen Verlinkungen, damit auch wir Ihr Projekt über unsere Kanäle (Homepage und Facebook) vorstellen können. NEU: Verlinken Sie uns gerne auch auf Instagram: @bmco.foerderprogramme

 

Insgesamt müssen 4 Logos verwendet werden: BMCO, BKM, NEUSTART KULTUR und NEUSTART AMATEURMUSIK, sowie ein Textbaustein. In dem „Footer“ sind bereits alle 4 Logos integriert. Wichtig: Ihr Logo muss größer sein, als die Logos in der Logoleiste!
Alle Informationen und Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in dem Dokument „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit und Logonutzung“. Vergessen Sie nicht, Ihr Projekt in den sozialen Medien mit den Hashtags zu versehen. So können wir und andere Ensembles Sie einfacherer finden.

 

#NeustartAmateurmusik
#BMCO
#wirsinddiemusik
#fragamu

 

Download Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit und Logonutzung (Compliance)
Download Logopaket Neustart Amateurmusik

Finanzen / Zahlungsabrufe

Es können keine Gelder mehr abgerufen werden. Restmittel können im Rahmen des Verwendungsnachweises angefordert werden.

Dokumentation und Verwaltung

Wie kann sichergestellt werden, dass zum Projektabschluss alle Dokumente vorliegen?

Zum Projektende müssen Sie die Verwendung der erhaltenen Zuwendung (=Geld) nachweisen. Dies erfolgt mittels Verwendungsnachweis, der aus den folgenden Unterlagen besteht:

  • Sachbericht
  • Belegliste
  • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Selbsterklärung Eigenanteil
  • Inventarliste (nur bei Anschaffungen über 800 EUR)
  • bei Audio-/Foto-/Videoprojekten: Ergebnisse (Dateien) zur Verfügung stellen

 

Eine Checkliste zum Verwendungsnachweis sowie alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter den Downloads.

 

Was muss dokumentiert sein?

Bitte dokumentieren Sie den Entstehungs- bzw. Umsetzungsprozess Ihres Projektes sowie die Ergebnisse. Dabei ist es relevant, eigene Erfahrungswerte für andere festzuhalten und nutzbar zu machen, so dass Ihr Projekt modellhaft „kopiert“ werden kann. Die Dokumentation kann mittels Bericht, Videoclip, Fotoserie oder Interview erfolgen. Aber auch andere kreative Dokumentationen sind gerne gesehen.

Projektabschluss

Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis bis spätestens 31.08.2023 ein.

 

Alle notwendigen Unterlagen für den Verwendungsnachweis finden Sie unter den Downloads.

 

1. Bewilligungszeitraum und Projektlaufzeit enden

d.h. das Projekt muss bis dahin abgeschlossen und abgerechnet werden. „Abgerechnet“ bedeutet dabei, dass alle Rechnungen im Bewilligungszeitraum bezahlt bzw. überwiesen werden müssen. Projektbezogene Ausgaben mit einem Leistungsdatum vor oder nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind nicht förderfähig!

2. Abruf der verausgabten Mittel

Die verausgabten Gelder (max. bis zur bewilligten Fördersumme) müssen aktiv bis zum Ende der Projektlaufzeit, spätestens jedoch bis zum 28.07.2023, bei uns abgerufen werden!

Bitte berücksichtigen Sie, dass nach Zahlungsabruf max. 80% der Fördersumme ausgezahlt werden (können). Die Restzahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Bitte reichen Sie den Nachweis aus diesem Grund auch zeitnah ein; die Bearbeitungsfrist dauert hier idR. 12 Wochen.

3. Verwendungsnachweis 2 Monate nach Projektende

Wie kann sichergestellt werden, dass zum Projektabschluss alle Dokumente vorliegen?
 

Zum Projektende, spätestens jedoch am 31.08.2023, müssen Sie die Verwendung der erhaltenen Zuwendung (=Geld) nachweisen. Dies erfolgt mittels Verwendungsnachweis, der aus den folgenden Unterlagen besteht:

  • Sachbericht
  • Belegliste
  • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Selbsterklärung Eigenanteil
  • Inventarliste (nur bei Anschaffungen über 800 EUR)
  • bei Audio-/Foto-/Videoprojekten: Ergebnisse (Dateien) zur Verfügung stellen

 

Eine Checkliste zum Verwendungsnachweis sowie alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter den Downloads.

 

Was muss dokumentiert sein?

Bitte dokumentieren Sie den Entstehungs- bzw. Umsetzungsprozess Ihres Projektes sowie die Ergebnisse. Dabei ist es relevant, eigene Erfahrungswerte für andere festzuhalten und nutzbar zu machen, so dass Ihr Projekt modellhaft „kopiert“ werden kann. Die Dokumentation kann mittels Bericht, Videoclip, Fotoserie oder Interview erfolgen. Aber auch andere kreative Dokumentationen sind gerne gesehen.

 
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitungsfrist hier idR. rund 12 Wochen beträgt.

Downloads

Kontakt

Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: