Antragstellung
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, sowie Tipps und Hilfestellungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Sollten dabei Fragen enstehen, stehen wir Ihnen gerne mit persönlicher Beratung zur Seite.
Sie möchten die Förderung Ihrem Ensemble vorstellen? Laden Sie gerne unser Infoblatt zur Förderung runter und bringen es ausgedruckt mit zur nächsten Probe: Download Infoblatt.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Es werden in der ersten Förderrunde 20 Modellprojekte
für das Jahr 2024 ausgewählt und gefördert.
Singen und Musizieren MIT Menschen mit Demenz
Singen und Musizieren FÜR Menschen mit Demenz
Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen bzw. gemeinnützige, soziale Einrichtungen.
Ausschreibungsfrist: 30. September 2023
Projektzeitraum: 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2024
A) Finanzierung eines Projekts (bis zu 9.500€)
UND
B) kostenfreie Weiterbildung für die Ensembleleitung bzw. deren Vertretung
Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen bzw. gemeinnützige, soziale Einrichtungen.
Antragstellende Organisation:
e.V.; gGmbH; Kirchengemeinden; sonstige Gemeinnützige nach vorheriger Abklärung; keine Privatpersonen
Gemeinnützigkeit muss jeweils gewährleistet sein.
verpflichtende Voraussetzungen
mögliche Aspekte
Siehe auch Beispielprojekte auf dieser Seite.
max. 9.500 €* als Vollfinanzierung (keine Eigenmittel notwendig)
* Zuzüglich der kostenfreien Weiterbildung inkl. Unterbringung und Verpflegung.
Personenbezogene Ausgaben
künstlerische und pädagogische Honorare, Ausgaben für Projektmanagement, Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche. Es dürfen keine bereits laufenden Kosten ersetzt werden (z. B. bereits regelmäßig laufende Probenarbeit auf Honorarbasis).
Sachausgaben
Dienstleistungen, Materialien und Hilfsmittel, Fahrtdienste und -kosten, Öffentlichkeitsarbeit und Projektdokumentation (Video, Podcast, Fotobuch etc.). Es dürfen keine bereits laufenden Kosten ersetzt werden (z. B. laufende Mieten).
Eine Vorlage für den Finanzplan ist im Antragsportal hinterlegt.
Die Weiterbildung richtet sich in erster Linie an die künstlerische Ensembleleitung, alternativ an deren fachliche Vertretung oder eine beauftragte Person im Ensemble.
Sie ist verbindlich und erstreckt sich über das Jahr 2024 mit monatlichen digitalen Themenabenden und fachlichen Stammtischen sowie zwei Präsenzwochenenden (1.-3. März / 04. – 06. Oktober 2024).
Die Weiterbildung begleitet die Ensembleleitungen bei ihrer Arbeit und gibt fachlichen Input durch Expert*innen.
Sie besteht aus:
Themen werden u.a. sein:
Gesamtleitung: Prof. Dr. Kai Koch
Dozierende: Prof. Dr. Alica de Bánffy-Hall, Prof. Dr. Theo Hartogh, Prof. Dr. Heike Henning, Dr. Kerstin Jaunich, Prof. Dr. Kai Koch, Elisabeth von Leliwa, Prof. Dr. Bernd Reuschenbach, Dr. Arthur Schall, Prof. Michael Schmoll, u.a.
Die Weiterbildung findet in enger Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Musikgeragogik statt.
Sie können das Projekt gerne mit Alten- und Pflegeheimen, Alzheimergesellschaften, geriatrischen Fördervereinen, Seniorenbüros, Beratungsstellen, kulturelle Vereine und weiteren Kooperationspartner*innen durchführen.
Für die Förderrunde 2024 (Ausschreibung Sommer 2023)
bis 31. Dezember 2024 letzte Ausgaben sind getätigt
bis 28. Februar 2025 alle Nachweise und Belege sind eingereicht
Bitte beachten Sie vor Antragstellung unsere FAQs.
Die Impulsfragen unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihres Projekts.
Sie möchten sich zu den Themen Musik und Demenz informieren? Hier können Sie sich einlesen.
Beispielprojekte finden Sie im Bereich Hilfestellungen.
Sind die Voraussetzungen für demenzsensibles Musizieren und zur Teilhabe von Menschen mit Demenz gegeben?
mit..
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