Neujahrsappell der Amateurmusik erhält zusätzlichen Druck
Landesmusikräte unterstützen mit zusätzlichem Appell die Forderungen der Amateurmusik
Die Konferenz der Landesmusikräte Deutschlands verabschiedete in ihrer Sitzung am 4. Februar 2021 einen eigenen Appell an die Landesregierungen. Damit erhalten die Forderungen des 1. Neujahrsappells der Amateurmusik unseres Bundesmusikverbands weiteren Nachdruck: Nach dem Ende des Lockdowns müssen die Amateurensembles sobald als möglich wieder ihre Proben- und Konzerttätigkeiten aufnehmen dürfen.
Im Appell der Konferenz der Landesmusikräte an die Landesregierungen in Deutschland heißt es:
„In den Städten und mehr noch im ländlichen Raum sorgen Vereine und Initiativen der Amateurmusik für einen Zusammenhalt von Gesellschaft. Der gemeinsame kulturelle Ausdruck hält die Menschen an ihrem Ort, in ihrer Region. Das Musizieren sorgt für Identität. Die Schutzmaßnahmen scheinen angesichts der vielerorts festgestellten Infektionszahlen gerechtfertigt zu sein. Tatsächlich jedoch haben sie nachhaltige Folgen, die ein Fragezeichen hinter die Angemessenheit schreiben.“
Der Appell betont, dass ohne das gemeinsame Proben der Zusammenhalt grundsätzlich in Frage gestellt sei. Weiter heißt es:
„Corona-Schutzmaßnahmen bewirken ungeachtet aller positiven virologischen Auswirkungen eine Erosion der Gesellschaft. Besonders auf die Herausbildung kultureller Identitäten vieler Kinder und Jugendlicher wirkt das Versiegen der Amateurmusik verhängnisvoll. Die Konferenz der Landesmusikräte hat die Situation der Amateurmusik in Deutschland ausführlich reflektiert und fordert die Landesregierungen auf, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns auch das Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung.“
Hier können Sie den Appell „Chöre und Musikvereine müssen coronagemäß proben können“ der Konferenz der Landesmusikräte Deutschlands an die Landesregierungen nachlesen.