AMATEURMUSIKFONDS

Wir fördern Musik!

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Aktuelles

Bewerbungsfrist für Amateurmusikfonds startet

 
Amateurmusizierende können sich ab sofort wieder für eine Förderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Gefördert werden mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien herausragende und innovative Projekte der Amateurmusik. Das Programm unterstützt insbesondere Projekte, die „Teilhabe leben und Vielfalt stärken“, also jene, die nachhaltig angelegt sind, Strukturen stärken, Kooperationen eingehen und der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen.
 
Eine Antragstellung ist ab dem 17. November 2025 möglich.
 
Alle Antragsbedingungen finden Sie in der Ausschreibung. Anträge können bis zum 02.02.2026 gestellt werden. Gefördert werden nur Projekte, die nach dem 01.06.2026 beginnen.
 
>> Pressemitteilung „Neuauflage des Amateurmusikfonds“
 
 
Einen umfassenden Überblick und erste Ergebnisse aus der ersten Förderrunde finden Sie in unserer Broschüre.
 
Eine Übersicht der insgesamt geförderten Projekte finden Sie in unseren Projektvorstellungen.
 
 
Foto oben: Nina Scheibe
Orchester: „Main Symphonics“ beim Debüt „Klang im Kesselhaus“ der Organisation „Kunstwert – Wir machen Kultur e. V.“ in Ludwigschorgast (Bayern)
Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg
Foto rechts: Endrik Baublies
Orchester: Stadtkapelle Lahr „The Planting Chronicles“
Beide Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.

Auf einen Blick

Der Amateurmusikfonds AMF3 fördert herausgehobene und innovative Projekte der Amateurmusik. Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Die ausführlichen Antragsinformationen finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
 
WAS?
Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt.
Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und –förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte (siehe unten).
 
Ensemble-Projekte mit bis zu 8.000 €
Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen* mit bis zu 40.000 €
(siehe „Fragen und Antworten“)
 
BESONDERHEITEN
• Projekte müssen einen der u. g. Schwerpunkte beinhalten
• Eigenanteil 5 % (bare Eigenmittel)
• Projekte müssen in Deutschland stattfinden
• Gesamtkosten des Projektes dürfen nicht mehr als 200 % der Fördersumme betragen
• keine Förderung für regulären Probenbetrieb

 
WER?
Gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts, eingetragener Verein, Band mit Rechtsform; Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
 
GbRs oder nicht eingetragene Vereine sind nicht förderfähig!
 
WANN?
Ausschreibungsfrist vom 17.11.2025 bis 02.02.2026
Projektzeitraum: 01.06.2026 – 30.09.2027
 
HOTLINE Antragsberatung:
Telefon: 030 / 60 98 07 81 35
Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.30 Uhr
After-Work-Hotline am 27.11. + 17.12.2025 jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr
 
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antragshotline in der Zeit vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt ist.
 
 
*Überregionale Projekte können ausschließlich von regelmäßig überregional tätigen Organisationen beantragt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.
 
 
Foto: Tom Schweers
KellaPopChor; Projekt: KellaPopChor in der Uckermark; gefördert durch den Amateurmusikfonds

Schwerpunkte

Nachwuchsgewinnung und -förderung

Nachwuchsarbeit und die Gewinnung von neuen Mitgliedern sind elementar wichtig, um sich zukunftssicher aufzustellen.
 
Beispiele:
– Innovative Ideen
– Kinder-/Jugendprojekte mit niedrigschwelligem Einstieg
– neue Ideen für neue Zielgruppen
 
Projektbeispiele:
Mutmachmusical
Zwei Säulen
24 Wochen
Hallo Nachwuchs!

Ensemble- und Verbandsentwicklung

Interne Anpassungen sind im Wandel der Zeit unerlässlich. Auch Coachings, Workshops oder Fortbildungen gehören dazu.
 
Beispiele:
– Neue Proben-/Auftrittsformate
– Imagekampagnen
– Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung
– Coaching & Workshops, Zukunftswerkstatt
 
Projektbeispiele:
Zukunftswerkstatt
Zukunftsfähigkeit
 
Video „Zukunftswerkstatt“

Ensemble-Neugründung

Mit musikalisch neuen Wegen können zum Beispiel neue Mitglieder oder eine neue Zielgruppe erreicht werden.
 
Beispiele:
– Gründung Kinder-, Jugend-, Erwachenen-, Senior*innenchor/-orchester
– Gründung neuer Pop-Chor
– Gründung Jazz-Band
 

Projektbeispiele:
FANTASTICO
FLINTA

Kooperationen / kreative Projekte

Um Teilhabe zu leben, braucht es interkulturelle und integrative Projekte sowie genreüber-greifende Kooperationen & Kreativität.
 
Beispiele:
– Musik und Tanz
– Musik und Kunst
– Musik und Theater
– Musik und Sport
– Inklusionsprojekte
– Interkulturelle Projekte
 
Projektbeispiele:
Inclusion
Stimmungsvoll
Tanz.Humanismus
Kunstsymbiose

Fotonachweise:
Foto 1: Fotografin: Samatha Franson vom „Das Fahrgastfernsehen“, Ensemble: SessionRoom Project
Foto 2: www.canva.com
Foto 3: Fotograf: Arne Hertstein, Ensemble: Mannheimer Liedertafel e. V.
Foto 4: Fotograf: Marc Doradzillo, Ensemble: Erster Freiburger Akkordeon Club e. V.
Die Projekte wurden durch den Amateurmusikfonds gefördert.

Projektausschreibung

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Wo finde ich Antworten auf meine Fragen?
Wie stelle ich einen Antrag?
 
Bevor es losgeht, sollten Sie sich über die Antrags- und Förderbedingungen
in den „Fragen und Antworten“ informieren, insbesondere dazu,
was Ihr Projekt beinhalten muss, um eine Chance auf eine Förderung zu haben.

 
 
>> Download „Fragen und Antworten“
>> Download „Hinweise für einen guten Antrag“
>> Download „Antragsfragen“

Rahmenbedingungen AMF3

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Zeitplanung
– Antragstellung bis 02.02.2026
– Projektzeitraum: 01.06.2026 – 30.09.2027 (Projekte dürfen vorher nicht beginnen)
– Juryentscheidung im Mai 2026
– Rückmeldung und Entscheidung zum Antrag Ende Mai 2026
 

 
Antragsberechtigung
Siehe bitte „Wer darf einen Antrag stellen?“
 
Die Jury wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel bei ihrer Prüfung Anträge mit gleicher Qualität von Antragstellenden bevorzugen, die noch keine BMCO-Förderung erhalten haben.
 
Förderhöhe
Ensemble-Projekte: max. 8.000 € (lokales Projekt)
Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen: Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die regelmäßig auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen können bis zu 40.000 € beantragen.
 
Nicht förderfähig sind Projekte, deren Gesamtausgaben mehr als 200 % der beantragten Fördersumme betragen.
 
(nicht) förderfähige Ausgaben
Alle relevanten Informationen zu förderfähigen Ausgaben sowie zuwendungsrechtlichen Vorgaben (Höchstgrenzen Honorare und Reisekosten) finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei der Antragstellung.
 
Anträge, die diese Vorgaben nicht berücksichtigen, werden für eine Überarbeitung an den Antragstellenden zurückgegeben. Es sind max. zwei Überarbeitungen möglich. Entspricht der Antrag nach der zweiten Überarbeitung noch immer nicht den formalen Antragsbedingungen, wird der Antrag abgelehnt.
 
Projektinhalt und -schwerpunkte
siehe oben oder unter „Was wird gefördert?“

Wer darf einen Antrag stellen?

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Antragsberechtigt sind:
👍 gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
👍 Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
 
Nicht antragsberechtigt sind:
👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 juristische Personen des öffentlichen Rechts
 
Erfüllt ein Ensemble oder eine Band die o. g. Antragsvoraussetzung nicht, weil sie kein e. V. oder „nur“ eine GbR sind, kann ein*e Kooperationspartner*in den Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass der*die Kooperationspartner*in eine gemeinnützige juristische Person und sich bewusst ist, dass er*sie Vertragspartner*in des BMCO wird. Das bedeutet auch, dass alle Zahlungen und die administrative Abwicklung über den*die Kooperationspartner*in laufen.
 
Für kirchliche Ensembles (Kirchen-Chor, Kantorei, Singkreis, Posaunenchor, Bläserkreis, Cäcilienverein, etc.) sind Kirchengemeinden bzw. Pfarrgemeinden antragsberechtigt. Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen sind Kreis-/Landesverbänden gleichgestellt und können somit Anträge für überregionale Projekte stellen.
 
Für die Beantragung eines überregionalen Projektes gelten besondere Antragsvoraussetzungen.
Ein überregionales Projekt kann nur von regelmäßig überregional tätigen Organisationen gestellt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.
 
Musikvereine, Fördervereine oder -kreise, Kantoreien oder Kirchen- oder Pfarrgemeinden sind hierfür nicht antragsberechtigt und dürfen nur einen Antrag für ein lokales Projekt stellen.

Was wird gefördert?

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Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Sie sollen dabei einen Modellcharakter für die gesamte Amateurmusikszene haben und weitreichend sichtbar sein. Dabei sollen die Projekte mindestens einen der folgenden Schwerpunkte beinhalten:
 

  • Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Ensemble-/Verbandsentwicklung
  • Ensemble-Neugründung
  • Genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte
  •  
    Beispielhaft können die Projekte inhaltlich folgende Themen aufgreifen:
    ✔ musikalische Nachwuchsgewinnung mit einem innovativen Konzept
    ✔ Publikumsbindung
    ✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
    ✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt
    ✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, etc.
    ✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung von Jugendvereinen und -abteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
    ✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen (Kunst, Tanz, Sport, etc.)
    ✔ Projekte mit Fokus auf Themen wie Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologische Nachhaltigkeit
     
    Projekte, bei denen keine neuen Aspekte umgesetzt werden oder die von der bisherigen alltäglichen Arbeit nicht abweichen, sind nicht förderfähig. Die Förderung des sog. Regelbetriebes (regelmäßige Proben, Jahreskonzerte, „übliche“ Weihnachtskonzerte, usw.) ist somit ausgeschlossen, sofern sie keinen neuen Baustein beinhalten, der das Ensemble voranbringt.

    Coaching und Zukunftswerkstatt

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    Die Zukunftswerkstatt ist eine kreative Methode, um mit neuen Ideen Lösungen für aktuelle Herausforderungen in einer Organisation zu entwickeln. Dabei werden alle Beteiligten eingeschlossen.
    Es geht darum, die eigenen Organisationsstrukturen zu überdenken, neue Ideen zu finden, selbst handeln zu können und diese vor allem realistisch auf die Möglichkeiten der Organisation umzusetzen.
    Die Durchführung einer Zukunftswerkstatt eignet sich für 5 bis 200 Personen und läuft in drei Phasen ab: „Bestandsaufnahme & Kritikphase“, „Phantasiephase“, „Realisierungs- & Strategiephase“. Für einen strukturierten Ablauf sorgt eine externe Moderation.
     
    Unser erläuterndes Kurzvideo zur Zukunftswerkstatt finden Sie hier.
     
    Eine Übersicht möglicher Moderator*innen finden Sie hier.

    Worauf achtet die Jury?

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    Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
    ✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
    ✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
    ✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
    ✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
    ✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
    ✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
    ✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
    ✔Die Projektschwerpunkt(e) spiegeln sich im Projektantrag wider.


     

     

    Bitte nutzen Sie bei allen Fragen gerne unser Beratungsangebot.
    Sie finden auch viele hilfreiche Informationen und Erläuterungen in unseren „Fragen und Antworten“.

     
     

    Projekt – Durchführung

    Sobald Sie eine Förderzusage von uns erhalten haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Dokumente, die Sie für die administrative Projektbegleitung benötigen.
     
    Dazu gehören Schulungstermine, Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit, Downloads von Mustern, Vorlagen und Hilfestellungen, Checklisten, etc.
     
     
    Fotografin: Nina Scheibe
    Name Dirigentin: Ljubka zu Guttenberg

    Schulung nach Förderzusage

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    Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

     

    Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.

    Hinweise Öffentlichkeitsarbeit

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    Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie hier im Download-Bereich finden.
     
    Flyer, Plakate und sonstige Printmedien oder Grafikleistungen, die über die Fördermittel finanziert wurden, sind zum Projektabschluss als Datei (gängige Formate wie z. B. pdf, jpg, png) einzureichen.

    Downloads Anlagen zum Vertrag

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    ANBest-P
    Grundzüge der Vergabe
    Pflichtangaben auf Rechnungen

    Downloads Muster und Vorlagen

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    Vergabevermerk
    Honorarvertrag // Checkliste siehe Downloads Projekt – Durchführung
    Honorarrechnung
    Mustervertrag Übungsleiter*in
    KSK-Eigenbeleg
    Fahrkostenbeleg
    Auslagenerstattung
     
    Checkliste Rechnungen
    Checkliste Reisekosten

    Projekt – Abschluss

    Sie haben Ihr Projekt erfolgreich durchgeführt?
    Dann denken Sie bitte daran, dass Sie uns innerhalb von 1 Monat nach Projektabschluss den Nachweis über die Verwendung der Mittel übersenden.
    Der sog. Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Ende des vertraglich vereinbarten Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.
     
     
    Foto: www.canva.com

    Nachweis über die Verwendung der Fördermittel

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    Verwendungsnachweis

    Innerhalb von 1 Monat nach Projektende, spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

    Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:

    • Sachbericht
      Beschreibung der Maßnahme und evtl. Abweichungen von der Planung sowie Darstellung des Ergebnisses.
    • Belegliste
      Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, aufgeführt nach Einzelbelegen mit Angaben zum Tag der Zahlung, Rechnungssteller*in sowie Verwendungszweck und Einzelbetrag.
    • Zahlenmäßiger Nachweis
      Einnahmen und Ausgaben getrennt, kumuliert entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans.
    • Nachweis über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
      CDs, Videos, Flyer, Plakate.

     
    Der Verwendungsnachweis wird digital über einen Link eingereicht.
    Die Nicht-Vorlage führt zum Widerruf der Förderung und der Rückforderung der ausgezahlten Gelder.

    Kontakt

    Hotline Antragstellung: 030 / 60 98 07 81 – 35


     
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.30 Uhr*
     
    After-Work-Hotline jeweils am 27.11 + 17.12.2025 von 18.00 bis 19.30 Uhr
     
     
    Sollte ein Anruf in der Hotlinezeit nicht möglich sein, rufen wir Sie auch gerne an. Bitte nennen Sie uns dafür zwei Wunschtermine per E-Mail.
     
     

    amf@bundesmusikverband.de

     
    Bitte sehen Sie von Rückfragen zur Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Wir werden uns bei Ihnen melden, wenn eine Überarbeitung Ihres Antrages notwendig ist.
    Alle Antragstellenden erhalten Ende Mai automatisch eine E-Mail mit der Entscheidung der Jury. Vor der Jurysitzung können wir keine Auskünfte über eine mögliche Förderung erteilen.
     
     
     
    * Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antragshotline in der Zeit vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt ist.
    Ab dem 12.01.2026 bieten wir am Montag und Mittwoch verlängerte Hotlinezeiten bis 18:30 Uhr an.

    Sandy Békési
    Meike Frederichs
    Kathrin Flachowsky
    David Punstein