Landmusikort

Eine Auszeichnung für besonders lebendiges und innovatives Kulturleben im ländlichen Raum

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Allgemein

Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester sehen sich als zivilgesellschaftliche Akteure in der Mitverantwortung, einen Beitrag zum Gelingen gesellschaftlichen Zusammenhalts zu leisten. Musik und Kultur sind wesentliche Faktoren für Lebensqualität und soziale Vernetzung, vor allem, wenn Zivilgesellschaft diese Orte selbst gestaltet und durch ein erhebliches ehrenamtliches Engagement prägt.
Die organisierte Amateurmusik – vom Kinderchor, über den Blasmusikverein bis hin zum Kammerorchester – ist dabei die zweitgrößte Kulturbewegung nach dem Sport und ermöglicht allen Menschen unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln den Zugang zur Musik, Kunst und Kultur. Dieses kulturelle Erbe muss gefördert, wertgeschätzt und erhalten werden.
 
Die Auszeichnung zum „LandMusikOrt“ des Jahres regt Kommunen und Gemeinden zu neuen Konzepten an, fördert innovative Projekte und befähigt lokale Leuchttürme mit ausstrahlendem Vorbildcharakter zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen. Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere das der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen. Kommunen aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben.

Bewerbung

Ihre Gemeinde hat ein besonders lebendiges, innovatives und blühendes Kulturleben?
Sie engagieren sich in Ihrer Kleinstadt für die Musik – sei es im Kirchenchor, in der Kita oder Schule, mit Künstler*innen aus Tanz und Theater, in der Musikschule, im Musikverein, Orchester oder Posaunenchor?
 
Dann bewerben Sie sich als Gemeinde für die Auszeichnung des „Landmusikort 2025“! Wir möchten Ihren Einsatz für die Musik im ländlichen Raum wertschätzen.
 
 
 

Was?

Orte bzw. Gemeinden, die besondere amateurmusikalische Arbeit leisten.

 

Wer?

Bewerben können sich ausschließlich Orte mit dem Thünen-Typ „sehr ländlich“ und „eher ländlich“. Zudem muss die Bewerbung von dem*der Bürgermeister*innen der jeweiligen Kommune eingereicht werden. >> Download Hilfestellung Thünen-Atlas
 

Wann?

Ausschreibungsfrist bis 15.04.2025
 

FAQs

In den folgenden FAQs finden Sie allen Antworten rund um die Antragstellung. Bitte lesen Sie diese ausführlich, bevor Sie einen Antrag stellen, um sich über die Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen zu informieren!

Wer darf sich bewerben?

Die Bewerber*innen müssen in eines der drei definierten Typen der Ländlichkeit verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Herauszufinden ist dies über die Postleitzahlangabe im Thünen-Atlas (Klicken Sie dabei auf Thünen-Landatlas, dann auf weitere Optionen. Geben Sie dann Ihre Postleitzahl an, um zu herauszufinden, ob Ihre Gemeinde antragsberechtigt ist).
 

  • Nur Orte mit dem Thünen-Typ „sehr ländlich“ und „eher ländlich“ können sich für das Programm bewerben.
  • Die Bewerbungen müssen von dem*der Bürgermeister*innen der jeweiligen Kommune eingereicht werden. Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben, sind jedoch herzlich eingeladen, ihrer Kommune durch Zuarbeit eine Bewerbung zu ermöglichen.
  • Ein Ort, der bereits eine Auszeichnung erhalten hat, kann sich in den darauffolgenden fünf Jahren nicht mehr bewerben. Wer sich schon einmal ohne Erfolg beworben hat, kann es mit einer neuen Bewerbung in der nächsten Förderrunde gleich wieder probieren.
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    Bitte beachten Sie, dass ein Ort, der bereits eine Auszeichnung erhalten hat, sich in den darauffolgenden fünf Jahren nicht mehr bewerben kann.

    Was ist ländlich?

    Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 12.000 Einwohner*innen.
     
    Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird.

    Wer wird ausgezeichnet?

    Die Auszeichnung soll Kommunen auf dem Land unterstützen und Sie als bundesweites Vorbild für ein besonders reichhaltiges Musikleben sichtbar machen.

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der Antrag muss bis zum 15. April 2025 im Antragssystem eingereicht werden.
    Im Anschluss wird sich unser Projektteam melden, sofern wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben.
     
    Mitte Juli 2025 wird eine Jury die eingereichten Projekte beurteilen.
    Wer als Landmusikort ausgezeichnet wird, geben wir bis spätestens Ende Juli bekannt, sodass ab diesem Zeitpunkt eine Veranstaltung vor Ort für die Preisübergabe geplant werden kann.

    Wie kann man sich bewerben?

    Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsportal. Sie gelangen über den Button rechts dorthin.
     
    Bitte füllen Sie die Antragsfragen vollständig aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch. Nur ein vollständiger Antrag kann für die Begutachtung durch die Fachjury weitergeleitet werden.
    Sollten sich aus Ihrem Antrag Nachfragen oder notwendige Nachbesserungen ergeben, werden wir uns bei Ihnen melden.

    Welche Preisgelder gibt es?

    Wir vergeben drei Bundespreise:
     
    1. Preis: 18.000 Euro
    2. Preis: 10.000 Euro
    3. Preis: 6.000 Euro

     
    Außerdem werden zehn weitere Förderpreise von jeweils 2.000 Euro vergeben, die sich je nach Qualität auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilen. Die Jury behält sich vor, die Höhe und Verteilung der jeweiligen Förderpreise je nach Qualität der eingegangenen Bewerbungen flexibel gestalten.

    Ist das Preisgeld zweckgebunden?

    Das Preisgeld soll die Amateurmusik oder die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort unterstützen und gleichzeitig ein neues Projekt anstoßen, das die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärkt und weiterentwickelt.
     
    Bitte schildern Sie Ideen für die Verwendung des Preisgeldes in Ihrem Antrag. Die Kommune ist verpflichtet, den Einsatz der Mittel mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und zusätzlich oder durch das Preisgeld ein gemeinsames Projekt für die Amateurmusik oder in Zusammenarbeit mit der professionellen Szene zu entwickeln.

    Nach welchen Kriterien bewertet die Jury die Anträge?

    Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

    • Nachweisbare Wirksamkeit, Kreativität und Qualität musikalischer Angebote
    • Zusammenspiel zwischen Profimusiker*innen/Institutionen und amateurmusikalischen Vereinen und Projektensembles ohne Vereinsform/Initiativen
    • Gemeinde als Identifikationsort für musikalisches Wirken: Die Gemeinde versteht sich als Musikort und lebt diesen Wert in ihrer alltäglichen Arbeit (finanziell als auch ideell)
    • Einbindung von Menschen, die bisher keinen Zugang zur Musik hatten: niedrigschwellige Angebote
    • Widerspiegelung einer diversen Gesellschaft
    • Offenheit für Neues (neue Formate, neue Zielgruppen, neue Ideen, neue Ensembles…)
    • Rolle des ehrenamtlichen Engagements
    • Nachhaltigkeit der musikalischen Strukturen vor Ort
    • Projektidee, das mit dem Preisgeld angestoßen werden soll

     
    Hinweis: Eine einmalig stattfindende Festivalreihe ist kein ausreichendes Kriterium für einen Preis. Die Jury legt Wert auf ein regelmäßiges und kontinuierliches Kulturangebot, das von der Bevölkerung mit-gestaltet und mitgetragen wird.

    Wie findet die Preisverleihung statt?

    Den Gewinner*innen wird empfohlen eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung zu veranstalten – sei es in einem bereits bestehenden Rahmen eines Festes oder in Form eines eigenen Formats.

    Historie

    Kontakt

    Sandy Békési
    Kathrin Flachowsky
    Meike Frederichs
    David Punstein