Eine Auszeichnung für besonders lebendiges und innovatives Kulturleben im ländlichen Raum
„Landmusikort des Jahres“ ist eine Auszeichnung, für die sich Interessierte seit Januar 2025 beim Bundesmusikverband Chor & Orchester bewerben können.
Sie regt Kommunen und Gemeinden zu neuen Konzepten an, fördert innovative Projekte und befähigt lokale Leuchttürme mit ausstrahlendem Vorbildcharakter zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen. Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere das der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen. Kommunen aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben.
Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester sehen sich als zivilgesellschaftliche Akteure in der Mitverantwortung, einen Beitrag zum Gelingen gesellschaftlichen Zusammenhalts zu leisten. Musik und Kultur sind wesentliche Faktoren für Lebensqualität und soziale Vernetzung, vor allem, wenn Zivilgesellschaft diese Orte selbst gestaltet und durch ein erhebliches ehrenamtliches Engagement prägt.
Die organisierte Amateurmusik – vom Kinderchor, über den Blasmusikverein bis hin zum Kammerorchester – ist dabei die zweitgrößte Kulturbewegung nach dem Sport und ermöglicht allen Menschen unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln den Zugang zur Musik, Kunst und Kultur. Dieses kulturelle Erbe muss gefördert, wertgeschätzt und erhalten werden.
Ihre Gemeinde hat ein besonders lebendiges, innovatives und blühendes Kulturleben?
Sie engagieren sich in Ihrer Kleinstadt für die Musik – sei es im Kirchenchor, in der Kita oder Schule, mit Künstler*innen aus Tanz und Theater, in der Musikschule, im Musikverein, Orchester oder Posaunenchor?
Dann bewerben Sie sich als Gemeinde für die Auszeichnung des „Landmusikort des Jahres 2025“!
Wir möchten Ihren Einsatz für die Musik im ländlichen Raum würdigen.
Auszeichnung von Orten bzw. Gemeinden, die besondere amateurmusikalische Arbeit leisten
ausschließlich Orte mit dem Thünen-Typ „sehr ländlich“ und „eher ländlich“ und höchstens 12.000 Einwohner*innen;
Bewerbung durch den*die Bürgermeister*in der jeweiligen Kommune
Ausschreibungsfrist bis 15.04.2025
siehe hierzu bitte FAQs
In den folgenden FAQs finden Sie alle Antworten rund um die Antragstellung.
Bitte lesen Sie diese ausführlich, bevor Sie einen Antrag stellen, um sich über die Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen zu informieren!
Die Bewerber*innen müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Herauszufinden ist dies über den sog. Thünen-Atlas (Hilfestellung: Klicken Sie dabei auf „Thünen-Landatlas“ und dann auf „weitere Optionen“. Wählen Sie dann Ihr Bundesland und Ihre Kreisregion aus. Ist Ihre Kreisregion nicht dabei, erfüllt diese die notwendigen Kriterien der Ländlichkeit nicht und ist somit nicht antragsberechtigt).
Wer sich schon einmal ohne Erfolg beworben hat, kann es mit einer neuen Bewerbung in der nächsten Förderrunde erneut probieren.
Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte mit bis zu 12.000 Einwohner*innen, wenn Sie im Thünen-Atlas als „sehr ländlich“ oder „eher ländlich“ eingestuft werden.
Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohner*innenzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend zugrunde gelegt wird.
Die Auszeichnung soll Kommunen auf dem Land unterstützen und sie als bundesweites Vorbild für ein besonders reichhaltiges Musikleben sichtbar machen.
Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere dem der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen.
Der Antrag muss bis zum 15. April 2025 im Antragssystem eingereicht werden.
Sofern unser Projektteam Fragen zu Ihrem Antrag hat, werden wir uns direkt bei Ihnen melden.
Mitte Juli 2025 wird eine Jury die eingereichten Anträge beurteilen.
Wer als „Landmusikort des Jahres“ ausgezeichnet wird, wird bis spätestens Ende Juli bekanntgegeben, sodass ab diesem Zeitpunkt eine Veranstaltung vor Ort für die Preisübergabe geplant werden kann.
Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsportal. Sie gelangen über den Button unter den FAQs dorthin. Die Antragsfragen können Sie HIER einsehen.
Bitte füllen Sie die Antragsfragen vollständig aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch. Nur ein vollständiger Antrag kann für die Begutachtung durch die Fachjury entsprechend weitergeleitet werden.
notwendige Unterlagen:
Sollten sich aus Ihrem Antrag Nachfragen oder notwendige Nachbesserungen ergeben, werden wir uns bei Ihnen melden.
Wir vergeben drei Bundespreise:
1. Preis: 18.000,- Euro
2. Preis: 10.000,- Euro
3. Preis: 6.000,- Euro
Außerdem werden zehn weitere Förderpreise von jeweils 2.000 Euro vergeben, die sich je nach Qualität auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilen.
Die Jury behält sich vor, die Höhe und Verteilung der jeweiligen Förderpreise je nach Qualität der eingegangenen Bewerbungen flexibel zu gestalten.
Das Preisgeld soll die Amateurmusik oder die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort unterstützen und gleichzeitig ein neues Projekt anstoßen, das die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärkt und weiterentwickelt.
Bitte schildern Sie Ideen für die Verwendung des Preisgeldes in Ihrem Antrag. Die Kommune ist verpflichtet, den Einsatz der Mittel mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und zusätzlich oder durch das Preisgeld ein gemeinsames Projekt für die Amateurmusik oder in Zusammenarbeit mit der professionellen Szene zu entwickeln.
Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
Hinweis: Eine einmalig stattfindende Festivalreihe ist kein ausreichendes Kriterium für einen Preis. Die Jury legt Wert auf ein regelmäßiges und kontinuierliches Kulturangebot, das von der Bevölkerung mitgestaltet und mitgetragen wird.
Den Gewinner*innen wird empfohlen eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung zu veranstalten – sei es in einem bereits bestehenden Rahmen eines Festes oder in Form eines eigenen Formats.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt mit den Logos beider Verbände (BMCO und DMR), dem „Förderprogramm Landmusikort“, der BKM und des Amateurmusikfonds. Eine intensive Kommunikation durch den Bundesmusikverband und dem Deutschen Musikrat ermöglicht, dass das Engagement des „Landmusikort des Jahres“ als vorbildhaft landesweit wahrgenommen wird und erhält dadurch eine bundesweite Wirkung und Strahlkraft.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Newsletter, Social Media) kann in enger Abstimmung zusammen erfolgen, sodass ein gemeinsames Auftreten mit gleichen Interessen möglich ist. Die Ausgezeichneten können das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Signet/Plakette an Gebäuden anbringen und in ihren Online-Auftritten nutzen. So soll eine nachhaltig stimulierende Wirkung der Maßnahme erreicht werden und für die Öffentlichkeit sichtbar sein.
Darüber hinaus können die Preisverleihungen durch beide Verbände öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen für die Antragstellung:
FAQs
Antragsfragen
Hilfestellung Thünen-Atlas
Die Jurysitzung für die Auswahl der Landmusikorte des Jahres 2025 findet Anfang Juli 2025 statt. Dabei werden 9 Juror*innen insgesamt 3 Bundes- und 10 Förderpreise, die sich je nach Qualität auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilen, vergeben. Die ausgewählten Landmusikorte werden wir nach der Auszeichnung dann hier vorstellen.
Die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ wurde erstmalig in 2021 vom Deutschen Musikrat vergeben. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten.
Mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ in den Jahren 2021, 2022 sowie 2024 (hier mit Fördermitteln aus dem Amateurmusikfonds) vergeben.
Erreichbarkeit: Mo bis Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr von 8:00 bis 15:00 Uhr