Eine Auszeichnung für besonders lebendiges und innovatives Kulturleben im ländlichen Raum
„Landmusikort des Jahres“ ist eine Auszeichnung, für die sich Interessierte seit Januar 2025 beim Bundesmusikverband Chor & Orchester bewerben können.
Sie regt Kommunen und Gemeinden zu neuen Konzepten an, fördert innovative Projekte und befähigt lokale Leuchttürme mit ausstrahlendem Vorbildcharakter zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen. Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere das der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen. Kommunen aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben.
Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester sehen sich als zivilgesellschaftliche Akteure in der Mitverantwortung, einen Beitrag zum Gelingen gesellschaftlichen Zusammenhalts zu leisten. Musik und Kultur sind wesentliche Faktoren für Lebensqualität und soziale Vernetzung, vor allem, wenn Zivilgesellschaft diese Orte selbst gestaltet und durch ein erhebliches ehrenamtliches Engagement prägt.
Die organisierte Amateurmusik – vom Kinderchor, über den Blasmusikverein bis hin zum Kammerorchester – ist dabei die zweitgrößte Kulturbewegung nach dem Sport und ermöglicht allen Menschen unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln den Zugang zur Musik, Kunst und Kultur. Dieses kulturelle Erbe muss gefördert, wertgeschätzt und erhalten werden.
Trossingen, 08.07.2025
Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:
1. Preis: Freyung (Bayern)
2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
3. Preis: Hochkirch (Sachsen)
Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen.
Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen).
Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.
Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.
In der Antragsphase 2025, die zum 15.04.2025 endete, haben uns 92 Anträge erreicht.
>> Pressemitteilung
+++ Antragsfrist abgelaufen +++
Hier finden Sie die FAQs.
Die Bewerber*innen müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Herauszufinden ist dies über den sog. Thünen-Atlas (Hilfestellung: Klicken Sie dabei auf „Thünen-Landatlas“ und dann auf „weitere Optionen“. Wählen Sie dann Ihr Bundesland und Ihre Kreisregion aus. Ist Ihre Kreisregion nicht dabei, erfüllt diese die notwendigen Kriterien der Ländlichkeit nicht und ist somit nicht antragsberechtigt).
Wer sich schon einmal ohne Erfolg beworben hat, kann es mit einer neuen Bewerbung in der nächsten Förderrunde erneut probieren.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unseren FAQs.
Die Auszeichnung soll Kommunen auf dem Land unterstützen und sie als bundesweites Vorbild für ein besonders reichhaltiges Musikleben sichtbar machen.
Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere dem der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen.
Wir vergeben drei Bundespreise:
1. Preis: 18.000,- Euro
2. Preis: 10.000,- Euro
3. Preis: 6.000,- Euro
Außerdem werden zehn weitere Förderpreise von jeweils 2.000 Euro vergeben, die sich je nach Qualität auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilen.
Die Jury behält sich vor, die Höhe und Verteilung der jeweiligen Förderpreise je nach Qualität der eingegangenen Bewerbungen flexibel zu gestalten.
Das Preisgeld soll die Amateurmusik oder die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort unterstützen und gleichzeitig ein neues Projekt anstoßen, das die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärkt und weiterentwickelt.
Bitte schildern Sie Ideen für die Verwendung des Preisgeldes in Ihrem Antrag. Die Kommune ist verpflichtet, den Einsatz der Mittel mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und zusätzlich oder durch das Preisgeld ein gemeinsames Projekt für die Amateurmusik oder in Zusammenarbeit mit der professionellen Szene zu entwickeln.
Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
Hinweis: Eine einmalig stattfindende Festivalreihe ist kein ausreichendes Kriterium für einen Preis. Die Jury legt Wert auf ein regelmäßiges und kontinuierliches Kulturangebot, das von der Bevölkerung mitgestaltet und mitgetragen wird.
Den Gewinner*innen wird empfohlen eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung zu veranstalten – sei es in einem bereits bestehenden Rahmen eines Festes oder in Form eines eigenen Formats.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt mit den Logos beider Verbände (BMCO und DMR), dem „Förderprogramm Landmusikort“, der BKM und des Amateurmusikfonds. Eine intensive Kommunikation durch den Bundesmusikverband und dem Deutschen Musikrat ermöglicht, dass das Engagement des „Landmusikort des Jahres“ als vorbildhaft landesweit wahrgenommen wird und erhält dadurch eine bundesweite Wirkung und Strahlkraft.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Newsletter, Social Media) kann in enger Abstimmung zusammen erfolgen, sodass ein gemeinsames Auftreten mit gleichen Interessen möglich ist. Die Ausgezeichneten können das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Signet/Plakette an Gebäuden anbringen und in ihren Online-Auftritten nutzen. So soll eine nachhaltig stimulierende Wirkung der Maßnahme erreicht werden und für die Öffentlichkeit sichtbar sein.
Darüber hinaus können die Preisverleihungen durch beide Verbände öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Die weiteren zehn Preisträger (Förderpreise) sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen).
Die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ wurde erstmalig in 2021 vom Deutschen Musikrat vergeben. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten.
Mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ in den Jahren 2021, 2022 sowie 2024 (hier mit Fördermitteln aus dem Amateurmusikfonds) vergeben.
Erreichbarkeit: Mo bis Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr von 8:00 bis 15:00 Uhr