Bundesfreiwilligendienst Ü27

Neues Angebot für Verbände und Vereine mit Bezug zur Musik

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Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Ab dem 15. Januar 2025 können gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen mit musikalischem Bezug beim Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) Zuschüsse für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) beantragen. Die nächste Laufzeit beginnt am 1. Mai 2025 und endet am 30. April 2026. Der BFD richtet sich an Menschen zwischen 27 und 99 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Der Bund zahlt den Freiwilligen ein Taschengeld von 280 € pro Monat, das zur Aufstockung von Rente oder Pension genutzt werden kann, außerdem sind sie dabei umfassend sozialversichert.
 
Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate in Teilzeit (20,5 Wochenstunden) und bietet den Freiwilligen 30 Tage Urlaub sowie Zugang zu kostenlosen Bildungsangeboten. Bei einem zwölfmonatigen Dienst müssen zwölf Bildungstage eingeplant werden. Der BFD steht allen ab 27 Jahren offen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder Bildungsabschluss.
 
Der BMCO ist seit dem 1. Januar 2025 Träger des BFD für musikinteressierte Freiwillige.
 
(Foto: Angelika Luft / Foto Header: Christina Stivali/turboturbo)

Bewerbung


Klicken Sie hier, um zu unserem digitalen Antragformular zu gelangen:

 

 


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 
Wir laden Sie auch zu unseren Infoveranstaltungen am Mittwoch, den 12.02.2025 und Dienstag, den 18.02.2025 jeweils von 17 bis 18 Uhr über Zoom ein, bei denen wir Ihnen das Angebot gerne ausführlich erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Zoom-Links und alle notwendigen Informationen, die Sie benötigen, um an den Infoveranstaltungen teilzunehmen, finden Sie unter diesem Link.

Vorteile

Organisationen profitieren von motivierten Helfer*innen, die die Vereinsarbeit in folgenden Bereichen tatkräftig unterstützen:
 

  • Unterstützung der Vereins- und Verbandsarbeit (z. B. Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Förderanträge, Spenden)
  • Betreuung und Begleitung von Mitgliedern (z. B. Ansprechperson für Mitglieder, Hilfestellung bei Proben und Veranstaltungen, individuelle Unterstützung)
  • Unterstützung in der musikalischen Arbeit (z. B. Vorbereitung von Proben und Konzerten, Logistische Unterstützung, Förderung des Nachwuchses)
  • Förderung des Gemeinschaftslebens (Organisation von Begegnungsformaten, Pflege des Vereinsheims und dessen Grünflächen oder der Veranstaltungsräume, Begleitung von inklusiven Projekten)
  • Unterstützung bei Projekten und Programmen (z. B. Dokumentation, Projektassistenz, kreative Beiträge)
  • Beitrag zur Archivierung und Dokumentation (z. B. Archivarbeit, Chroniken und Vereinsgeschichte)
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    Der Bundesfreiwilligendienst ist außerdem als Bildungs- und Orientierungsjahr konzipiert. Die Freiwilligen nehmen während ihres Dienstes an Bildungstagen teil. Sie können die Angebote des BMCO kostenlos wahrnehmen oder suchen sich Bildungsveranstaltungen in ihrer Umgebung, die ihren Interessen entsprechen. Bei einem zwölfmonatigen BFD müssen zwölf Bildungstage absolviert werden. Ebenso bietet der BMCO ein bereits organisiertes Bildungsprogramm für die Freiwilligen an. Einen Einblick erhalten Sie hier.

    Voraussetzungen für die Einsatzstelle

    Vereine, Verbände und Organisationen mit musikalischem Bezug, die noch nicht registriert sind, können ab dem 15. Januar 2025 hier ihren Antrag Einsatzstelle zu werden, stellen. Die Anerkennung als Einsatzstelle ist Voraussetzung für die Teilnahme am Freiwilligendienst.
     
    Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Team mit motivierten Freiwilligen zu bereichern und Ihre Vereinsarbeit nachhaltig zu stärken!
     
    Vereine, Verbände und Organisationen, die Einsatzstelle für den BFD sein möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
     

  • Die Einsatzstelle muss sich gemeinsam mit der freiwilligen Person bewerben.
  • Die Freiwilligen verpflichten sich für mindestens zwölf Monate zum Dienst.
  • Bei einem zwölfmonatigen Dienst muss die Einsatzstelle zwölf Bildungstage für die Freiwilligen einplanen.
  • Mindestens 25 % der Dienstzeit sollten für den persönlichen Austausch zwischen den Verantwortlichen der Einsatzstelle und den Freiwilligen eingeplant werden.
  • Ein fester, täglich nutzbarer Arbeitsplatz muss für die Freiwilligen bereitgestellt werden, z. B. in einem Vereinsheim, Büro oder Probenraum. Auch die Arbeit im Homeoffice ist unter bestimmten Voraussetzungen anteilig möglich.
  • Die Freiwilligen sollten sinnvoll und entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit in die Vereinsarbeit eingebunden werden. Beispielsweise können sie Festivals organisieren, bei der Verwaltungsarbeit unterstützen oder Vereinsdokumente digitalisieren.
  • Die Einsatzstelle muss eine gemeinwohlorientierte Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein. Die Zusammenarbeit zwischen den Einsatzstellen und den Freiwilligen startet voraussichtlich im Mai 2025.
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    (Foto: Pexels/Andrea Piacquadio)

    Wer darf einen BFD machen?

    Der Bundesfreiwilligendienst bei Vereinen, Verbänden und Organisationen mit musikalischem Bezug steht grundsätzlich allen Personen ab 27 Jahren offen, die Interesse an einer sinnvollen, gesellschaftlich engagierten Tätigkeit haben. Es gibt keine Obergrenze für das Alter. Aktuell liegt der Altersdurchschnitt unserer Freiwilligen bei 60 Jahren.
     
    Auch Menschen aus dem Ausland können sich im Rahmen des BFD engagieren. Die Voraussetzung dafür ist ein Aufenthaltstitel (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) mit einer Arbeitserlaubnis für Deutschland.
     
    Weisungsbefugte Personen einer Einsatzstelle, wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder, dürfen in derselben Einsatzstelle keinen BFD machen.
     
    (Foto: Pexels/Anastasia Shuraeva)

    Kosten für die Einsatzstelle

    Als anerkannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) profitieren Sie von einem Zuschuss des Bundes, der ein Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge abdeckt. Darüber hinaus entstehen Ihnen überschaubare Kosten, die zur Unterstützung der Freiwilligen und der pädagogischen Begleitung beitragen. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:
     


    Monatliche Einsatzstellenpauschale

     
    Die Einsatzstellen zahlen eine Pauschale von 80 Euro pro Monat für jeden besetzten Freiwilligenplatz an den BMCO. Diese Pauschale dient der Finanzierung von:
     

  • Servicepauschale für die Lohnabrechnung der Freiwilligen
  • gesetzliche Unfallversicherung (Verwaltungsberufsgenossenschaft) für die Freiwilligen
  • Seminare und Bildungsangebote für die Freiwilligen
  • Pädagogische Begleitung und Beratung der Freiwilligen und Einsatzstellen
  • Allgemeine Verwaltungskosten
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    Kosten rund um Bildungstage

     
    Für die Teilnahme an Bildungstagen dürfen Freiwilligen keine Kosten entstehen. Hier verpflichten sich die Einsatzstellen, zumindest die Fahrtkosten der Freiwilligen zu erstatten.


    Haftpflichtversicherung

     
    Einsatzstellen sind verpflichtet, für die Vertragsdauer der Freiwilligen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die entsprechenden Beiträge zu zahlen. In der Regel haben Einsatzstellen ohnehin eine solche Versicherung für ihre Mitglieder und die Freiwilligen sind automatisch eingeschlossen. Wenn Sie sich unsicher sind, schauen Sie noch einmal in die Police Ihrer Versicherung oder nehmen Kontakt zum Anbieter auf.
     


    Sonstige Kosten

     
    Eventuell fallen Kosten für Verwaltung, Arbeitsplatz sowie Anleitung der Freiwilligen an. Sie können zusätzliche freiwillige Leistungen (z. B. Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung, Mobilitätszuschüsse) anbieten, um den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten. Dies ist jedoch kein Muss.
    Die Einsatzstellen-Verantwortlichen von besetzten Einsatzstellen sind verpflichtet am jährlichen Treffen aller BFD-Einsatzstellen teilzunehmen. Hierfür fallen ggf. Fahrtkosten an.
     
    (Foto: Pexels/kaboompics)

    Wie wird man Einsatzstelle?

    Möchten Sie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) einsetzen und damit Ihre Organisation stärken? Dann lassen Sie Ihre Einrichtung als offizielle BFD-Einsatzstelle anerkennen!
     
     

    So werden Sie BFD-Einsatzstelle – Schritt für Schritt

     
     

     
    Füllen Sie einfach unser Online-Antragsformular aus. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir den Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben und Familie (BAFzA). Sobald alle Unterlagen und Nachweise vollständig sind, senden wir Ihren Antrag an unsere Zentralstelle, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ). Diese prüft Ihren Antrag vor und leitet ihn anschließend an das BAFzA weiter.
     
     

     
    Sobald Ihr Antrag beim Bundesamt eingeht, erhält Ihre Einrichtung eine Einsatzstellennummer. Diese Nummer dient Ihnen künftig als Aktenzeichen. Das Bundesamt prüft sorgfältig, ob Ihre Einrichtung alle Voraussetzungen erfüllt, um Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst einzusetzen und optimal zu betreuen.
     
    Falls Rückfragen zu Ihren Unterlagen auftreten, meldet sich Ihre zuständige Ansprechperson direkt bei Ihnen. Sobald alle Fragen geklärt sind, erhalten Sie den Anerkennungsbescheid und sind dann offiziell berechtigt, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.
     
    Wir begleiten und unterstützen Sie umfassend – von der Anerkennung als Einsatzstelle bis hin zur Betreuung der Freiwilligen.

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