Neues Antragsverfahren

ab Januar 2022!

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Förderprogramm

IMPULSDas neue Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen

 

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine reichhaltige Amateurmusikszene von außerordentlicher Vielfalt. Laut Musikinformationszentrum musizieren in Deutschland rund 14 Millionen Menschen in ihrer Freizeit. Mit der Bereitstellung von fast 20 Millionen Euro für das neue Förderprogramm IMPULS unterstreicht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die große Bedeutung, die die Bundesregierung der Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen auch und gerade in diesen Zeiten beimisst. Wir – der Bundesmusikverband Chor & Orchester – kennen die Vielfältigkeit und Kreativität der Amateurmusikszene und freuen uns auf eine Vielzahl unterschiedlichster Projektideen und Anträge.

 

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Der Bundesmusikverband wickelt das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der Bundesregierung für Kultur und Medien ab.

Neues Antragsverfahren ab Januar 2022

Wir starten mit einem neuen Antragsverfahren ins Jahr 2022! Ab sofort können laufend Anträge eingereicht werden. Sie können den Antrag anhand der Ausfüllhilfe (im Downloadbereich) vorbereiten. Hier finden Sie alle Fragen, die auch im Online-Antragsformular vorkommen.

Für die Bearbeitung der Anträge ist ab 2022 das Eingangsdatum entscheidend.

 

2-Monats-Frist für die Wahl Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes

 

Sie werden im Antragsformular gebeten, das Datum „Start Bewilligungszeitraum“ zu definieren.

Zwischen dem Datum Ihrer Antragstellung und dem Start-Datum Ihres Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Denn wir benötigen ab Eingang Ihres Antrags bis zur Erteilung der Förderzusage zwei Monate zur Antragsprüfung. In dieser Zeit werden wir Ihren Antrag auf formale Richtigkeit prüfen und an eine unabhängige Jury weiterleiten. Diese wird Ihren Antrag bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

 

Beim Bewilligungszeitraum handelt es sich um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten zu erwartenden Rechnung, die sie bezahlen müssen. Der Bewilligungszeitraum kann höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das Projekt muss bis dahin abgeschlossen sein und es dürfen keine Ausgaben mehr getätigt werden.

 

 

Beispiel:

 

Sie möchten mit Ihrem Projekt im April 2022 starten und werden voraussichtlich Ihre erste projektbezogene Ausgabe am 1. April 2022 tätigen. Der 1. April 2022 entspricht dem „Start Bewilligungszeitraum“.

Aufgrund der 2-Monats-Frist müssen Sie spätestens am 1. Februar 2022 Ihren Antrag bei uns einreichen.

 

 

 

Wer wird gefördert?

 

Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt.
Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.
Förderhöhe: 2.500 – 15.000 €
Förderfähig:
z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen. 

 

 

Fördermodule:

 

Im Online-Antrag werden Sie gebeten Ihr Projekt in eines oder in mehrere der folgenden drei Module einzuordnen. Die Einordnung in die Module spielt für die Bewertung Ihres Antrags durch die Jury keine Rolle. Diese Module sollen Ihnen lediglich Anregungen für Ihre Projektgestaltung bieten.

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen 
  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität 
  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen*, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

 

*Die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen (BAK) bietet im Rahmen des IMPULS-Förderprogramms Weiterbildungen und Seminare an. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BAK.

 

 

 

Noch Fragen?

 

Wir sind für Sie da!

 

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie uns unter folgender, kostenloser Beratungshotline erreichen: 07425 328806-50
Sie erreichen uns in der Regel mittwochs von 10:00 bis 16:00 Uhr.

 

Falls Sie einen Termin außerhalb unserer Bürozeiten benötigen, können wir gerne einen anderen Zeitpunkt mit Ihnen vereinbaren. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an impuls@bundesmusikverband.de und teilen Sie uns mit, wann wir Sie am besten erreichen können.

 

Sollte Ihr Projekt bereits über IMPULS gefördert werden, richten Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese Hotline ist ein Beratungsangebot zur Antragstellung.

Online-Antrag

Mit einem Klick auf die nachfolgende Grafik kommen Sie zum Online-Antrag für die laufende Förderrunde (das Formular öffnet sich in einem neuen Fenster):

 

 

 

 

 

Es wird empfohlen, die Ausfüllhilfe vorab zu lesen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne hier melden.

 

 

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • vollständiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • ggf. schriftliche Bestätigung anderer Förderer
  • gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, möglichst Handels-/Vereinsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person
  • Überschussermittlungen und Vermögensübersichten der Jahre 2019 und 2020. (Vereine können die zuletzt bei Beantragung eines Freistellungsbescheids eingereichten Unterlagen übermitteln. Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z. B. Kirchengemeinden, schildern bitte kurz ihre übliche Einnahmen-/Beitragsstruktur.)

 

Bitte laden Sie Nachweise zum Antrag als PDF-Dateien hoch, wobei wir Sie bitten, uns ein PDF-Dokument pro Nachweis zukommen zu lassen, keine Einzelseiten. (z. B. je ein PDF für Vereinssatzung, Registerauszug oder Vollmacht)!

 

Die Nachweise helfen der Antragsprüfung eine Einschätzung darüber zu treffen, ob die Trägerstruktur des beantragten Projekts auf eine bereits realisierte Kulturarbeit an ihrem Wirkungsort zurückblicken kann und ob sie über Erfahrungen in der Verwaltung von Finanzen verfügt.
Kirchengemeinden müssen keine Überschuss- und Vermögensübersichten einreichen.

Infoveranstaltungen zum Antragsverfahren

Wer kann gefördert werden? Wie reiche ich einen Antrag ein? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab? Diese und viele weitere Fragen sollen bei den IMPULS-Infoveranstaltungen beantwortet werden. Die nächsten Infoveranstaltungen finden am 5. und 20. April sowie am 5. und 17. Mai 2022 statt.

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungen erhalten Sie alle Informationen rund um das Förderprogramm IMPULS und können Ihre eigenen Fragen stellen. Anlass ist das neue Antragsverfahren, das am 15. Januar 2022 gestartet ist und Ihnen nun ermöglicht, sich laufend für eine Förderung zu bewerben. Zu Wort kommen Marcela Herrera Oleas, die Leiterin des Programms, Mitarbeiter*innen aus der Sachbearbeitung – und natürlich Sie, wenn Sie möchten.

 

 

Anmeldung

 

Da dem Meeting maximal 85 Teilnehmer*innen beitreten können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Klicken Sie unten bei der jeweiligen Veranstaltung auf „Mehr erfahren“ oder die Einladungskarte, um zur Registrierung zu gelangen. Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten für den Zoom-Raum per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

Sie benötigen:

 

Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer und optional ein Mikrofon.

 

 

Präsentation:

 

Hier können Sie die Präsentation der Infoveranstaltungen herunterladen.

Infoveranstaltung 05.04.22

Infoveranstaltung 20.04.22

Infoveranstaltung 05.05.22

Infoveranstaltung 17.05.22

Ideenbox & Ehrenamt-Support

Wie bekomme ich Unterstützung bei der Planung meines Projekts?

 

Wir möchten Ihnen frag-amu.de – das Infoportal der Amateurmusik – ans Herz legen. Hier finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen zu den aktuell geltenden Choronaregelungen, zur Künstlersozialkasse, zum Steuer- oder Urheberrecht, zur Vereinsverwaltung…

 

Sie benötigen Hilfestellung bei der Entwicklung einer Projektidee oder wissen noch nicht so recht, wie deren Verwirklichung aussehen könnte? Mit dem interaktiven Tool „Schritt für Schritt“ von frag-amu.de können Sie sich Anregungen für Projektideen und ihre Umsetzung holen. Probieren Sie es aus unter frag-amu.de/schritt-fuer-schritt!

 

Unter „Für die Praxis“ sind weitere praktische Tipps gesammelt. Dort befindet sich z.B. auch eine Medienbox mit einer Vorauswahl an Apps und Programmen für digitale Proben, die Veranstaltung von digitalen Konzerten, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, etc.

 

 

 

 

Zudem bietet das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK eine individuelle Beratung über eine Telefonhotline an:

030 60980781–39

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 18:00 bis 20:00 Uhr

 

Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail (info@frag-amu.de) an das Kompetenznetzwerk Ehrenamt-Support richten.

 

Für einen direkten Austausch mit anderen Vereinsmitgliedern gibt es das Veranstaltungsformat „Ausgefuchst! miteinander unterhalten“. Miteinander reden, voneinander lernen und untereinander vernetzen – ist hier das Motto. Mehr Infos unter: frag-amu.de/ausgefuchst

Sie sind Begünstigte*r – Förderrunde II

Die Ergebnisse der zweiten Förderrunde stehen fest

Die Ergebnisse der zweiten Förderrunde stehen fest

Eckpunkte der II. Förderrunde:

 

Antragsfrist: Der Antrag konnte vom 15. bis zum 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Zum Antragsschluss haben uns über 200 Anträge erreicht. Die eingegangenen Anträge werden nun von uns geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet.

 

Maximaler Bewilligungszeitraum: 01.01.2022–31.12.2022

 

Beim Bewilligungszeitraum handelt es sich um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten zu erwartenden Rechnung, die sie bezahlen müssen. Der Bewilligungszeitraum kann höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das Projekt muss bis dahin abgeschlossen sein und es dürfen keine Ausgaben mehr getätigt werden.

 

 

Die Bekanntgabe

 

Die Antragsteller*innen wurden per Mail kontaktiert. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In dieser Mail wird Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in genannt.

 

Hier können Sie die Liste der von der beratenden Jury zur Förderung empfohlenen Projekte aus der zweiten IMPULS-Förderrunde herunterladen!

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch auf die kommenden Förderrunden hinweisen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Projekt zu überarbeiten und einen erneuten Antrag zu stellen. Seit dem 15. Januar 2022 können laufend Anträge eingereicht werden.

Falls Sie Fragen dazu haben, können wir gerne einen Termin zur Beratung mit Ihnen vereinbaren. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an impuls@bundesmusikverband.de und teilen Sie uns mit, wann wir Sie am besten erreichen können.

 

 

Beratungsangebot

 

Sollte Ihr Projekt bereits über IMPULS gefördert werden, richten Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.

 

 

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie uns unter folgender, kostenloser Beratungshotline erreichen: 07425 328806-50
Sie erreichen uns in der Regel mittwochs von 10:00 bis 16:00 Uhr.

Telefonsprechzeiten Projektbegleitung

 

 

Ulrike Seidel
Mittwoch 10-12 Uhr
Donnerstag 13-15 Uhr

 

 

 

 

Martin Horbach

Montag und Mittwoch 13-15 Uhr

Freitag 10-12 Uhr

 

 

 

 

Dr. Claudia Irion-Senge

Dienstag 13-15 Uhr

Donnerstag 10-12 Uhr

 

 

Sie sind Begünstigte*r – Förderrunde I

Rückblick auf die erste Förderrunde

Rückblick auf die erste Förderrunde

Eckpunkte der I. Förderrunde:

 

Antragsfrist: Der Antrag konnte vom 1. bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Zum Antragsschluss haben uns über 700 Anträge erreicht.
Maximaler Bewilligungszeitraum: 01.07.2021–31.01.2022 (Der maximale Bewilligungszeitraum wurde nachträglich um einen Monat verlängert. Sollten Sie den Zeitraum Ihres Projektes verschieben wollen, kontaktieren Sie Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in.)

 

 

Die Entscheidung

 

Eine unabhängige Jury hat am 29. Juni 2021 über die Anträge beraten und dem IMPULS-Team ihre Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Die Bekanntgabe

 

Die Antragsteller*innen wurden am 1. Juli 2021 per Mail kontaktiert. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. In dieser Mail wird Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in genannt.

 

Hier können Sie die Liste der von der beratenden Jury zur Förderung empfohlenen Projekte einsehen!

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch auf die kommenden Förderrunden hinweisen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Projekt zu überarbeiten und einen erneuten Antrag zu stellen. Seit dem 15. Januar 2022 können laufend Anträge eingereicht werden.

 

Falls Sie Fragen dazu haben, können wir gerne einen Termin zur Beratung mit Ihnen vereinbaren. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an impuls@bundesmusikverband.de und teilen Sie uns mit, wann wir Sie am besten erreichen können. Oder nutzen Sie mittwochs von 10:00 bis 16:00 Uhr unsere kostenlose Beratungshotline: 07425 328806-50

 

 

Beratungsangebot

 

Im gesamten Förderungszeitraum steht den erfolgreichen Antragstellenden eine projektbetreuende Person aus der Sachbearbeitung zur Verfügung.

FAQ

 

 

Hier sehen Sie zur Kurzvorstellung des Förderprogramms das Video der ersten Förderrunde. Inzwischen wurden die Mittel auf knapp 20 Millionen Euro erhöht. Weitere Förderrunden werden stattfinden. Einzelheiten zu den Förderrunden finden Sie am Anfang dieser Seite und gleich hier in den FAQs.

Fragen zum Förderprogramm

Was möchte das Förderprogramm IMPULS erreichen?

Das Programm IMPULS zielt darauf ab, dem Amateurmusizieren in ländlichen Räumen Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart zu geben. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten. Besonders begrüßt werden Projekte, welche unterschiedliche Akteur*innen vor Ort einbeziehen und Vernetzung sowie Wissenstransfer fördern.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Fördermittel können grundsätzlich ab einer Höhe von mindestens 2.500 Euro bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro pro Antragsteller beantragt werden. Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt.

Warum jetzt bewerben, wo doch vielerorts noch nicht einmal geprobt werden kann?

Wir alle hoffen, dass in der zweiten Jahreshälfte unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder musikalische Arbeit möglich ist. Deshalb lohnt es sich zu diesem Zeitpunkt, sich mit neuen Projektideen zu bewerben.

 

Mit Impuls werden Proben- und Aufführungsformate gefördert, die auch unter Pandemiebedingungen möglich sein können. (Modul A)

 

Bei Impuls geht es auch darum, Formate der Öffentlichkeitsarbeit zu finden, die neue Zielgruppen ansprechen und bisherige Mitglieder wiedergewinnen. Auch diese Formate sollten so gedacht sein, dass sie unter Pandemiebedingungen möglich sind. (Modul B)

 

Impuls bietet die Chance, Organisationsstrukturen neu zu denken, die Zukunft vorzubereiten und eventuell schon Pilotprojekte zu starten. (Modul C)

Fragen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen* von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Die Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Ebenso müssen sie in den letzten Jahren aktiv vor Ort tätig gewesen sein.

Wenn ein Ensemble keine offizielle Organisationsstruktur hat, muss es nachweisen können, dass es mindestens seit 2019 in seiner Heimatgemeinde musikalisch wirkt. Zusätzlich muss es spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem BMCO eine offizielle Organisationsstruktur haben. Es ist also möglich, im laufenden Jahr z.B. einen Verein zu gründen bzw. das Ensemble zu organisieren. Die gewählte Organisationstruktur muss überzeugend nachweisen, dass sie in der Lage ist, öffentliche Mittel zu verwalten und sich für diese zu verantworten.

 

*Öffentliche Schulen sind somit in der Regel nicht antragsberechtigt.

Wie wird "ländliche Räume" bei IMPULS definiert?

Ländliche Räume in diesem Sinne sind Kommunen mit nicht mehr als 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen können nach Absprache zugelassen werden.

Muss der/die Antragsteller*in Mitglied im BMCO sein?

Die Mitgliedschaft in den Strukturen des BMCO, der als mittelausreichende Stelle fungiert, ist nicht erforderlich.

In welchem Zeitraum darf das Projekt stattfinden? Was bedeutet Bewilligungszeitraum?

Bewilligungszeitraum

 

Beim Bewilligungszeitraum handelt es sich um den Zeitraum von der ersten bis zur letzten zu erwartenden Rechnung, die sie bezahlen müssen.

 

 

 

I. Förderrunde – Antragstellung im Mai 2021:

 

Maximaler Bewilligungszeitraum: 1. Juli 2021 – 31. Januar 2022

Der maximale Bewilligungszeitraum wurde nachträglich um einen Monat verlängert. Sollten Sie den Zeitraum Ihres Projektes verschieben wollen, kontaktieren Sie Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in.

 

 

II. Förderrunde – Antragstellung im Oktober 2021:

 

Maximaler Bewilligungszeitraum: 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022

 

 

Antragstellung ab Januar 2022

 

2-Monats-Frist für die Wahl Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes:

 

Sie werden im Antragsformular gebeten, das Datum „Start Bewilligungszeitraum“ zu definieren.

Zwischen dem Datum Ihrer Antragstellung und dem Start-Datum Ihres Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Denn wir benötigen ab Eingang Ihres Antrags bis zur Erteilung der Förderzusage zwei Monate zur Antragsprüfung. In dieser Zeit werden wir Ihren Antrag auf formale Richtigkeit prüfen und an eine unabhängige Jury weiterleiten. Diese wird Ihren Antrag bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

 

Der Bewilligungszeitraum kann höchstens bis zum 31.12.2022 laufen.

 

Beispiel:

Sie möchten mit Ihrem Projekt im April 2022 starten und werden voraussichtlich Ihre erste projektbezogene Ausgabe am 1. April 2022 tätigen.

Der 1. April 2022 entspricht dem „Start Bewilligungszeitraum“.

2-Monats-Frist: Sie müssen daher spätestens am 1. Februar 2022 Ihren Antrag bei uns einreichen.

 

 

 

Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zum Abschluss des privatrechtlichen Zuwendungsvertrags nicht begonnen worden sein. Auf Antrag können Ausnahmen gemäß den Regelungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugelassen werden.

Wer ist von einer Förderung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen von der Förderung sind Einzelpersonen, überwiegend öffentlich finanzierte Trägerstrukturen (wie etwa öffentliche Schulen*), Träger von Landes- und Bundesensembles sowie Projektorchester, welche sich überwiegend aus Mitgliedern anderer Klangkörper zusammensetzen.

Grundsätzlich können nur Trägerstrukturen mit eigenem aktiven Ensemble einen Antrag einreichen. Verbände sind somit als antragstellende Trägerstrukturen ausgeschlossen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Verband in enger Kooperation mit seinen Mitgliedsverbänden eine Projektidee entwickelt. Die antragstellende Organisation muss aber auch in diesem Fall einer der Vereine sein, die mit dem Verband kooperieren.

 

Zudem ist die Förderung nichtprojektbezogener, d.h. laufender und anderweitiger Personal- und Sachkosten, sowie die Förderung von Baumaßnahmen, von Immobilienerwerb und von Folgekosten ausgeschlossen.

 

Die Förderung bereits getätigter oder beauftragter Ausgaben ist ebenso nicht zulässig.

 

*Öffentliche Schulen können jedoch gegebenenfalls über eine Kooperation in den Genuss dieser Förderung kommen.

Fragen zur Antragstellung

Wie kann ein Ensemble nachweisen, dass es mindestens seit 2019 musikalisch in seiner Heimatgemeinde wirkt?

Nachweise sind Presseberichte, die Homepage des Ensembles, Programmhefte, Flyer, …

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Ab dem 15. Januar 2022 können laufend Anträge eingereicht werden.

Für die Bearbeitung der Anträge ist ab 2022 das Eingangsdatum entscheidend.

 

 

Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die Antragstellung. Wir empfehlen Ihnen, die Ausfüllhilfe (das Dokument finden Sie im Bereich Downloads) im Vorfeld zu lesen. Nutzen Sie auch unsere Beratungsangebote. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihren Antrag so gut wie möglich vorzubereiten.

 

Welche Ausgaben sind zulässig?

Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere:

  • Projektbezogene Honorarausgaben (z.B. Honorare von Musiker*innen, Dirigent*innen und Solist*innen, Künstlersozialabgabe, Ausgaben für Planung und Organisation).
  • Projektbezogene Sachausgaben (z.B. Verbrauchsmaterial, Probenräume, Öffentlichkeitsarbeit, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten in analoger Anwendung des BRKG, GEMA, Requisiten, etc.)
  • Investitionen in Einzel-Gegenstände mit einem Anschaffungswert von über 800 EUR sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Festzuschüsse zu Weiterbildungen von Multiplikator*innen.
Wie hoch sind angemessene Honorarsätze?

Angemessene Honorarsätze, jeweils nach höchster abgeschlossener Qualifikationsstufe (h = Zeitstunde = 60 Minuten):

  • 60 EUR/h für Master, Diplom, etc.
  • 53 EUR/h für Bachelor oder Vergleichbares
  • 46 EUR/h für Ausbildung oder langjährige (über 10 Jahre) Praxis-Erfahrung

Eine evtl. KSK-Abgabe ist von dem Betrag abzuziehen, d.h. z.B. ca. 58 EUR Honorar und 2 EUR KSK-Abgabe sind zuwendungsfähig.

Die Grundlage der Stundenzahl ist die Veranstaltungs- bzw. Beratungsdauer. Vor- und Nachbereitung können nicht gesondert abgerechnet werden.

Im Bereich Sachausgaben, werden Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz, d.h. 20 Cent/KM oder Ticketpreis der niedrigsten Beförderungsklasse gefördert.

 

Die Förderrichtlinien lassen keine Pauschalen zu. In der Praxis der Musikszene sind Pauschalen jedoch üblich. Wenn Pauschalen zwischen Ensembles und Auftragnehmer*innen (Künstler*innen, Workshopleiter*innen, Projektleiter*innen) vereinbart werden, dann sollten Sie die oben genannten Honorarsätze als Orientierungsrahmen nehmen. Bitte stellen sie in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan sowie in den Honorarverträgen dar, wie hoch die Stundensätze wären, wenn man die Pauschale durch Arbeitsstunden dividieren würde, die im Rahmen des Projekts für die*den betreffenden Auftragsnehmer*in anfallen. Sollten die Stundensätze sehr von den oben genannten Honorarsätzen abweichen, begründen Sie bitte in Ihrem Antrag, warum es inhaltlich für die Projektidee unbedingt notwendig ist, mit einer*m bestimmten Auftragnehmer*in zusammen zu arbeiten.

Wie hoch sind Festzuschüsse zu Weiterbildungen?

Für den Bereich Festzuschüsse für selbstveranstaltete Weiterbildungen (sowohl für digitale, als auch für evtl. physische Veranstaltungen) gelten folgende Sätze:

  • Pro angefangene 10 Teilnehmende ist ein Dozent förderfähig. D.h. bei 20 Personen sind 2 Dozenten, bei 21 Personen 3 Dozenten abrechenbar.
  • Jede*r Dozent*in bekommt je nach Dauer der Veranstaltung einen Halb- oder Ganztagessatz pro Kalendertag der Veranstaltung.
    Halbtagessatz = 160 EUR für Veranstaltungen bis zu 4 Stunden.
    Veranstaltung länger als 4 Stunden = 305 EUR.
  • Für ggf. stattfindende Präsenzweiterbildungen ist ein Festbetrag von 40 EUR pro TN und Tag für Unterkunft abrechenbar.

Sollte der Antragsteller selbst die Weiterbildung ausrichten wollen, muss der Name der*des (Haupt-)Lehrenden angegeben werden.

Bei der Beantragung von Weiterbildungen im Modul c), die von Dritten angeboten werden, muss im Antrag der jeweilige Bildungsträger angegeben werden.

Sollten die beantragten Weiterbildungen teurer ausfallen und die Festzuschüsse nicht ausreichen, so muss die Differenz vom geförderten Ensemble übernommen werden.

Kann ich das Honorar für eine Projektleitung fördern lassen?

Ja, das Honorar für eine Projektleitung ist förderfähig und entspricht dem Geist des Förderprogramms, das Ehrenamt zu stärken. Es ist sehr empfehlenswert, im Kosten- und Finanzierungsplan Kosten für die organisatorische Unterstützung einzuplanen, um die ehrenamtlich tätigen Personen in Ihrer Organisation zu entlasten.

Was zählt als Eigenleistung?

Die baren sowie als auch die unbaren Eigenleistungen müssen Sie im Dokument „Anlage B Vorlage Kostenplan“ bei Ihrer Antragstellung angeben.

 

Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

 

Mit den baren Eigenleistungen schließen Sie die Finanzlücke zwischen den Gesamtausgaben (Kosten) und der Fördersumme.

Bare Eigenleistungen können sein: z. B. Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring und zweckge-bundene Spenden), Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten, Gebühren der Teilnehmenden, weitere projektbezogene Einnahmen.

WICHTIG: Achten Sie darauf, dass die Kosten, die Sie mit den baren Eigenmitteln selbst bezahlen, in der Tabelle „Anlage B Vorlage Kostenplan“ auch in den Ausgaben (Zeilen A bis C) vorkommen. Nur dann kann diese Tabelle die korrekte Fördersumme berechnen.

 

 

Unbare Eigenleistungen: Dem Projekt zuzuordnender ehrenamtlicher Aufwand darf mit einem fiktiven Stundensatz von 15 EUR/Stunde als unbare Eigenleistung angerechnet werden und wird nach dem Projekt durch Stundenzettel nachgewiesen. Dabei werden nur die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden (unterschriebene Stundenzettel) berücksichtigt.

Darf mein Projekt auch andere Fördermittel erhalten?

Ja. Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus den BKM-Mitteln auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind. Komplementärmittel von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern (z.B. Kommunen, Kreisen, Ländern) sind zulässig.

Verwaltungsverfahrensgesetz

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften analog soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

Barrierefreiheit

Bei den Maßnahmen ist die barrierefreie Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung soweit wie möglich sicherzustellen.

Ökologie

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck bei den Antragsteller*innen zu verbessern.

Kann ich mich vom IMPULS-Team vor der Antragstellung beraten lassen?

Ja. Falls Sie planen, ab Januar 2022 einen Antrag zu stellen, beantworten wir gerne Ihre offenen Fragen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung.

 

Folgende, kostenlose Beratungshotline steht Ihnen hierfür in der Regel mittwochs von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung:

 

07425 328806-50

Übernimmt IMPULS Ausfallhonorare, Vorbereitungskosten und Stornierungskosten, wenn pandemiebedingt Veranstaltungen ausfallen bzw. geplante Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können?

Bei einer Absage von Veranstaltungen durch den*die Antragsteller*in ist die Anerkennung von Vorbereitungskosten und evtl. vertraglich vereinbarten Ausfallhonorare bzw. Stornierungsgebühren auf Antrag und nach Einzelfallprüfung möglich, sofern der*die Antragsteller*in plausibel und nachvollziehbar begründet, dass auf Grund der lokalen Inzidenzen oder Hospitalisierungsraten eine Veranstaltung riskant ist oder die durch die Situation zu beachtenden Auflagen die ehrenamtlichen Organisator*innen vor einen unverhältnismäßigen oder unmöglichen Aufwand stellt.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Nach Abschluss des Projektes ist gegenüber dem Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Eure individuelle Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises könnt ihr eurem Weiterleitungsvertrag entnehmen.
Diese Frist läuft stets zwei Monate nach dem Ende eures individuellen Bewilligungszeitraumes ab.

 

Ausnahme: Sollte euer Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2022 laufen, so muss der Verwendungsnachweis spätestens am 31.01.2023 abgegeben werden.

 

Fragen zur Auswahl und Vergabe

Wer entscheidet über die eingesandten Anträge?

Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet das Projektteam IMPULS, das hierfür die Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury einholt. Diese berät in nichtöffentlicher Sitzung.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Jury?

Förderkriterien für die II. Förderrunde IMPULS

 

Eröffnet die Förderung Handlungsräume – speziell in einer ländlichen Region?
Werden für das Ensemble durch die Förderung Vorhaben möglich, die ohne die Förderung nicht zu verwirklichen wären? Werden eventuell Herausforderungen in Angriff genommen, die aufgrund der Pandemie nicht umsetzbar waren, z. B. Generationswechsel, Digitalisierung, Weiterbildungen, Kooperationen, Mitgliedergewinnung, künstlerisches Projekt…?

 

Wie wirkt das Projekt, auch nach Abschluss, nach?
Wird durch die Förderung ein Impuls ausgelöst, der auch nach Ende des Projekts noch Wirkung erzeugt? Beschreibt der*die Antragstellende überzeugend „eine Wirkungskette“, die über den Durchführungszeitraum des Projektes hinausgeht. Diese Frage könnte sich z.B. bei technischen Anschaffungen oder auch bei der Nachwuchsarbeit stellen.

 

Ist die Projektidee übertragbar?
Kann die Projektidee von anderen Amateurmusikensembles in ihre Heimatgemeinde übertragen werden? Dient sie als Modell und Orientierung in einer Zeit des Umbruchs?

 

Wie wirkt das Ensembles als Kulturakteur in der Gemeinde, in der das Projekt realisiert wird?
Wie trägt das Ensemble zur kulturellen Teilhabe und kulturellen Vielfalt in seiner Gemeinde bei? Schafft das Ensemble „Orte der Gemeinschaft, des Zusammenhalts und der Kultur“, die für alle Einwohner*innen seiner Gemeinde offen sind? Wird durch die Trägerorganisation des Ensembles das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde gestärkt?

 

Welche Qualität hat die Vernetzung?
Arbeitet das Ensemble mit anderen Akteuren aus Kultur, Bildung und sozialen Bereichen der Gesellschaft zusammen? Werden dadurch z. B. neue Zielgruppen erreicht? Fordert sich das Ensemble durch seine Kooperationspartner*innen künstlerisch selbst heraus? Wird das zivilgesellschaftliche Netzwerk des Ensembles gestärkt, eventuell sogar erweitert?

Wann und wie werde ich über die Entscheidungen der beratenden Jury informiert?

II. Förderrunde:

 

Die unabhängige Jury tagt im November und Dezember 2021 und die Ergebnisse werden bis Ende Dezember per Mail bekannt gegeben. Alle Antragsteller*innen werden von der Sachbearbeitung des Förderprogramms IMPULS laufend per Mail über den Prozess informiert. Ihr*e persönliche*r Sachbearbeiter*in wird Ihnen ebenfalls auf diesem Wege mitgeteilt. Überprüfen Sie gegebenenfalls auch Ihren Spam-Ordner.

 

 

Laufendes Antragsverfahren:

Ab dem 15.01.2022 gilt die 2-Monats-Frist.

 

Amateurmusikensembles sind bei ihrer Antragstellung so flexibel, dass sie einen individuellen Bewilligungszeitraum für die Förderung mit IMPULS wählen können. Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. In dieser Zeit werden die Anträge auf formale Richtigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet. Diese wird die Anträge bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

Der Bewilligungszeitraum darf höchstens bis zum 31.12.2022 laufen. Das bedeutet, das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Was tun, wenn ich vor Mitteilung der Entscheidung der Jury mein Projekt starten muss?

Sollte der beantragte Bewilligungszeitraum vor der 2-Monats-Frist nach Antragstellung beginnen, so kann über das Online-Antragsformular, ein Vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Antragsprüfung beantragt werden.

Der Vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird auf der rechtlichen Grundlage des VV Nr. 1.3 Satz 2 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erteilt. Die Ausnahme basiert im Wesentlichen darauf, dass bei dem beantragten Projekt keine Schutzzwecke des Verbotes der Förderung bereits begonnener Maßnahmen verletzt werden können (Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips, Schutz der Entscheidungsfreiheit der Behörde, Schutz des Antragstellers vor finanziellen Nachteilen) und gleichzeitig der Zeitraum der endgültigen Bewilligung nicht vom*von der Antragstellenden beeinflusst werden kann.

Mit Genehmigung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die ersten geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Rechnungen, die ab dem beantragten Bewilligungszeitraum anfallen, können als Kosten rückwirkend geltend gemacht werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Beginn des Projekts weiterhin auf eigenes Risiko erfolgt.

Wird der Projektantrag aus formalen Gründen abgelehnt oder von der Jury nicht zur Förderung empfohlen, trägt der*die Antragstellende alle finanzielle Kosten, die bis dahin entstanden sind, selbst.

Sollten Kosten anfallen, die laut Zuwendungsrecht und den Richtlinien des Förderprogramms IMPULS nicht förderfähig sind, dürfen wir diese nicht anerkennen. Wir empfehlen, Verträge mit einer Klausel „vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel“ zu versehen.

Wie häufig darf man von IMPULS gefördert werden?

Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt.

Falls ein Antrag nicht erfolgreich ist, darf in den weiteren Förderrunde erneut ein Antrag gestellt werden.

 

Die Bundeszuwendung soll als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 v. H. der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Besteht ein Anspruch auf Förderung?

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die mittelausreichende Stelle unter Hinzuziehung einer beratenden Jury entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Downloads

Unterlagen zur Antragstellung

Fördergrundsätze
Ausfüllhilfe
Anlage B – Vorlage Kostenplan (bitte nur dieses Muster benutzen)
Ausfüllhilfe zum Kostenplan
Förderkriterien (Diese Kriterien werden von einer unabhängigen Jury bei der Prüfung der eingegangenen Anträge berücksichtigt.)
Muster Kooperationsvertrag

Unterlagen Öffentlichkeitsarbeit

Anlage D – Verwendungshinweise Logos (Infos zur Logoverwendung, zu Social Media-Posts und Textbausteine)
Muster Einverständniserklärung Film- und Fotoaufnahmen
Logoleiste
Logoleiste – weißer Hintergrund
Logopack

Aktuelles

"Wie im Himmel" in Groß-Umstadt

Mit dem Musical „Wie im Himmel“ startete die MusicalFactory 64853 aus Groß-Umstadt nach langer pandemiebedingter Pause endlich wieder voll durch. Ein IMPULS-Projektbericht.

 

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Blas-Walk durchs Rodetal

Als Antwort auf die Einschränkungen, die für den Musikverein Mittelrode erstmal eine lange Pause auf unbestimmte Zeit hätten bedeuten können, haben sich die Mitglieder ein alternatives Probe- und Auftrittskonzept überlegt. Ein IMPULS-Projektbericht.

 

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Erhalt von Amateurmusik in Pandemiezeiten – Radiobericht

Erhalt von Amateurmusik in Pandemiezeiten – Radiobericht

Es gibt neue Ausschreibungsrunden bei den Förderprogrammen IMPULS und „Musik für alle“. Thomas Kronenberger im Gespräch über IMPULS bei SR 2.

 

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Ein Blick nach Lüxem

Der Musikverein Lüxem ist für seinen Neustart sofort aufs Ganze gegangen: Gleich ein komplettes Wochenende wurde in dem Wittlicher Vorort zum musikalischen Event. Ein IMPULS-Projektbericht.

 

 

>> zum Projektbericht

Bayern 2 - „Musik für Bayern“

Bayern 2 - „Musik für Bayern“

Radiobericht über das Förderprogramm IMPULS und den Collegia Musica Chiemgau e.V. in der Sendung vom 1. August 2021.

 

>> Der Bericht zum Nachhören

Radiobericht Deutschlandfunk „Chor der Woche“

Radiobericht Deutschlandfunk „Chor der Woche“

Marcela Herrera Oleas, Projektleiterin des Förderprogramms IMPULS, im Gespräch bei Deutschlandfunk Kultur.

 

>> Das Interview zum Nachhören

Radiobericht SR 2

Radiobericht SR 2

Stefan Donath und Thomas Kronenberger im Gespräch über das neue Förderprogramm IMPULS bei SR 2.

 

>> zum Beitrag

Im Gespräch mit Marcela Herrera Oleas, Projektleiterin IMPULS

Im Gespräch mit Marcela Herrera Oleas, Projektleiterin IMPULS

„Mein Berufsleben begann im Theater. Ich habe 15 Jahre als Regisseurin und Theaterpädagogin an festen Häusern und in der Freien Szene gearbeitet. Dabei habe ich natürlich auch oft mit Chören, Orchestern, Solist*innen und auch Komponist*innen zusammengearbeitet…“

 

>> zum Interview

Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB zu IMPULS

Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB zu IMPULS

„Amateurmusik-Ensembles ermöglichen sehr vielen Menschen eine aktive Teilnahme am Kulturleben und tragen gerade abseits großer Metropolen entscheidend zu einem lebendigen Kulturangebot vor Ort bei. Durch die Corona-Pandemie wurde auch dieser Bereich unseres Musiklebens mit voller Wucht getroffen. Deshalb unterstützen wir mit unserem Förderprogramm den Neustart der Amateurmusik. So stärken wir zugleich die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen und leisten einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.“


Foto: Christof Rieken

Benjamin Strasser MdB, Präsident des BMCO, zu IMPULS

Benjamin Strasser MdB, Präsident des BMCO, zu IMPULS

„Mehr als 14,3 Millionen Menschen musizieren in ihrer Freizeit, Amateurmusizieren ermöglicht kulturelle Teilhabe für alle und hält die Gesellschaft zusammen. Daher ist und bleibt es unser Auftrag, dieses kulturelle Erbe zu schützen und die Basis unseres Musiklands nachhaltig zu sichern. Wir sind dankbar für das neue Förderprogramm IMPULS und freuen uns damit die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Ensembles in den ländlichen Räumen unterstützen zu können.“

 

Foto: Tanja Ruetz

Kontakt

Nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Antragstellung!

 

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie uns in der Regel mittwochs von 10:00 bis 16:00 Uhr unter folgender, kostenloser Beratungshotline erreichen: 07425 328806-50

 

Sollte Ihr Projekt bereits über IMPULS gefördert werden, richten Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.

Marcela Herrera Oleas

Marcela Herrera Oleas

Projektleitung

Jonathan Wahl

Jonathan Wahl

Projektreferent Digitalisierung

Elsbeth Kuck

Projektassistenz

Isabel Podowski

Isabel Podowski

Öffentlichkeitsarbeit

Laura Saxler

Mitarbeit Wissenstransfer

Alexey Gulyaev

Alexey Gulyaev

Sachbearbeitung

(Antragsberatung und

Antragsprüfung)

 

Sprechzeiten:

Montag

8:30 – 9:30 Uhr & 14:00 – 15:00 Uhr

 

 

 

Barbara Wege

Sachbearbeitung

(Antragsberatung und

Antragsprüfung)

 

Sprechzeiten:

Dienstag 12:30 – 14:30 Uhr

 

Stefanie Jerg

Sachbearbeitung

(Antragsprüfung)

 

Martin Horbach

Martin Horbach

Sachbearbeitung

(Projektbegleitung für geförderte Ensembles)

 

Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag 10:00 – 12:00 Uhr

 

Dr. Claudia Irion-Senge

Dr. Claudia Irion-Senge

Sachbearbeitung

(Projektbegleitung für geförderte Ensembles)

 

Sprechzeiten:

Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Ulrike Seidel

Ulrike Seidel

Sachbearbeitung

(Projektbegleitung für geförderte Ensembles)

 

Sprechzeiten:

Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr

 

Malgorzata Vosseler

Sachbearbeitung

(Projektbegleitung für geförderte Ensembles)

 

Sprechzeiten:

Donnerstag 10:30 – 12:30 Uhr

 

Alla Becker

Alla Becker

Finanzen

Violetta Sviashchenko

Violetta Sviashchenko

Finanzen

Fotos IMPULS-Team ©Martina Thalhofer, Violetta Sviashchenko ©Otto Schweikardt