Alterssicherung von Dirigentinnen und Dirigenten stärken – Amateurmusik nicht zusätzlich belasten

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Pressestatement
Berlin/Trossingen, 26. Juni 2026
 
In dieser Woche hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) ihre Vorschläge vorgelegt. Dazu kommentiert der Geschäftsführer des Bundesmusikverbands Chor & Orchester, Lorenz Overbeck:
 
„Die bessere soziale Absicherung von selbstständigen Künstlerinnen und musikalischen Fachkräften ist ein wichtiges Ziel – das ausdrücklich auch für die Amateurmusik gilt. Viele Dirigent*innen, Chorleitungen, Dozent*innen und weitere Fachkräfte arbeiten selbstständig oder nebenberuflich. Ihre Arbeit ist hochqualifiziert und verdient faire Rahmenbedingungen – auch mit Blick auf die Alterssicherung.
 
Gleichzeitig muss die besondere Struktur der Amateurmusik bei der weiteren Ausgestaltung der Reformen ausdrücklich mitgedacht werden. Die rund 100.000 Chöre, Orchester und Musikvereine der Amateurmusik in Deutschland sind keine gewerblichen Arbeitgeber. Sie sind überwiegend gemeinnützig organisiert, ehrenamtlich getragen und finanzieren ihre Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, Gebühren, Eintrittsgeldern, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
 
Für die gemeinnützigen Amateurmusikensembles besteht bereits heute ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand bei der Künstlersozialabgabe für regelmäßig beschäftigte Chorleitungen und Dirigentinnen. Diese Begründung bleibt auch im Rahmen einer Reform der Alterssicherung relevant. Denn wenn zusätzliche Vorsorgepflichten Honorare spürbar erhöhen, entstehen Mehrkosten, die Vereine langfristig kompensieren müssen – etwa über höhere Beiträge oder Preise. Das kann die kulturelle Teilhabe weiter erschweren, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit geringem Einkommen.
 
Der BMCO wirbt deshalb dafür, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren differenziert umzusetzen: Soziale Absicherung für musikalische Fachkräfte muss gestärkt werden, ohne gemeinnützige Träger zusätzlich zu belasten. Notwendig sind praxistaugliche Lösungen und Regelungen, die faire Honorare einschließlich sozialer Absicherung realistisch berücksichtigen.
 
Wer die Alterssicherung verbessern will, muss aus meiner Sicht auch gemeinnützige Auftraggeber mitdenken. Soziale Sicherheit und kulturelle Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ (Foto: Marius Hartinger)
 
 
Über uns:
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) ist der Spitzenverband der Amateurmusik in Deutschland. Der BMCO repräsentiert 21 bundesweit tätige weltliche und kirchliche Chor- und Orchesterverbände mit insgesamt ca. 100.000 Ensembles. Er vertritt die Interessen von 16,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Hauptsächliches Ziel des BMCO ist es, die Musikausübung breiter Bevölkerungsschichten zu aktivieren, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die öffentliche Wahrnehmung der Amateurmusik zu stärken.
 
 
Pressekontakt:
Melanie Wollenweber | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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