Eine lebendige Amateurmusikszene braucht auch Geld – wir setzen uns dafür ein!
Eine lebendige Szene lebt nicht nur von freiwilligem Engagement, sondern kostet auch Geld. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Konzerteinnahmen werden ergänzt durch Förderprogramme und Sponsoring, leider aber oft nicht flächendeckend und nachhaltig. Umfangreiche Anträge und befristete Projektfinanzierungen passen nicht immer in das Tagesgeschäft der ehrenamtlich getragenen Ensembles und Chöre. Im Themenbereich arbeiten wir deswegen heraus, welche Unterstützung und Rahmenbedingungen das Amateurmusikwesen braucht und wie der gesellschaftliche Beitrag, den die Amateurmusik leistet, verstetigt werden kann. (Foto: Unsplash/Dylan Gillis, Header: Unsplash/Mathieu Stern)

Der BMCO möchte die Wirtschaftskraft der Amateurmusik deutlich machen und wir benötigen dafür Ihre Unterstützung: Machen Sie mit bei der Studie „Wirtschaftliche Bedeutung von Amateurmusik in Deutschland“. Die Befragung erfolgt online ist anonym und das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur circa 10 bis 15 Minuten. Fragebögen für Amateurmusizierende, Ensemble- und Verbändevertreter*innen sowie alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier.

Was braucht die Amateurmusik und wer trägt sie? In der föderalen Struktur des Bundes gibt es zahlreiche Programme und Initiativen aber auch Regelungen. Der Kulturfinanzbericht 2024 zeigt, im Durchschnitt tragen die Gemeinden einen Großteil (39%) der öffentlichen Kulturausgaben, ergänzt durch Bund (23,4 %) und Länder (37 %). Die Entwicklung der öffentlichen Kulturausgaben unterscheidet sich dabei stark: die öffentlichen Mittel für Kultur in Flächenländern steigen zwischen 2020 und 2021 um 1,1 %; in den Stadtstaaten um 4,5 %. Lokal stellen sich für die Amateurmusik folglich unterschiedliche Bedingungen. Das ehrenamtliche Engagement in Orchestern, Chören, Verbänden sollte deswegen durch gezielte Maßnahmen erleichtert werden. Gute Rahmenbedingungen ergeben sich durch den Abbau von Bürokratie, faire Arbeitsbedingungen und Erleichterungen für das Ehrenamt über die wir Sie im Weiteren informieren. (Quelle: Kulturfinanzbericht 2024; Statistische Ämter des Bundes und der Länder).

Eine angemessene Vergütung ist auch für Ensembleleitende im Amatuermusikbereich wichtig. Die Honorar-Empfehlungen des Deutschen Musikrates bilden ein Ideal, wohlwissend, dass insbesondere kleine Vereine und Ensembles es aufgrund der finanziellen Möglichkeiten aktuell nicht umsetzen können. Wir sehen die Honoraruntergrenzen als Orientierung für eine faire Bezahlung und zur eigenen Verortung des „Status Quo“. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Einhaltung der Richtlinien eines Verbandes der Szene verpflichtend für Projekte, die zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden. (Foto:Pexels/yankrukov)

Eine Umfrage der Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V. (CED) belegt, dass ein Großteil der Leiter*innen für ihre Chöre und Ensembles im Nebenberuf tätig sind und dass die Honorare regional sehr stark variieren. Gerade daher ist eine angemessene und nachvollziehbare Entlohnung wichtig. Der CED empfiehlt eigene Honoraruntergrenzen und gibt in seiner Veröffentlichung ebenso Tools zur Ermittlung der Honorare an die Hand. (Foto:Unsplash/John Cameron)

Wir bemühen uns aktiv um weniger Bürokratie für Ensembles, Chöre und Vereine der Amateurmusik. Informationen zum neuesten Stand, welche Erleichterungen in Planung sind und was schon umgesetzt wurde, lesen Sie im Folgenden. Auf frag-amu.de finden Sie zudem wertvolle Infos, die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Aufgaben zu helfen. (Foto: Unsplash/ZrwLQZ7GUxs).

Musikverbände und -vereine sind ehrenamtlich getragen. Gerade deshalb wirken bürokratische Hürden im Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und im Bereich der Vereinsführung für die Amateurmusik umso schwerer. Der BMCO hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden zwei Forderungspapiere zum Rückbau von Bürokratie veröffentlicht: eines zu Gemeinnützigkeitsrecht und Digitalisierung und ein weiteres zur Modernisierung des Zuwendungsrechts. (Foto:Pexels/stuthnagyniki)

Das Urteil grenzt eine freiberufliche Lehrtätigkeit von einem Angestelltenverhältnis ab. Kritierien sind zum Beispiel die Eingliederung in die Arbeitsorganisation, das unternehmerische Risiko und die Weisungsgebundenheit. Rechtssicherheit gerade für kleine Vereine bieten alternativ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder aber Statusfeststellungsverfahren zu Beginn einer Anstellung. (Quelle: Otterbach, A. (2024). Die Beschäftigung von Dirigentinnen und Dirigenten in Musikvereinen. Harmonika International 2/4, 10-11 / Foto:Pexels/Thirdman)

Der Beschluss des Bundestages vom 30.01.2025 liefert eine Übergangslösung bis Ende 2026: innerhalb der Frist kann per Vertragsschluss schriftlich eine selbstständige Tätigkeit festgelegt werden. Ebenso sind Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen bis Ende 2026 nicht umsetzbar. Statusfeststellungsprüfungen über sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten können erst wieder ab dem 01.01.2027 erfolgen. Ziel muss nun sein, eine rechtssichere Lösung für die Zukunft der Honorarkräfte und Lehrbeauftragten zu erarbeiten. (Quelle: Deutscher Kulturrat/ Foto:Pexels/Cottonbro)
