Update zum Transparenzregister

Antragsformular auf Gebührenbefreiung kommt

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Update zum Transparenzregister: Antragsformular auf Gebührenbefreiung kommt

Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Gebühren ab dem laufenden Jahr 2021 erheblich vereinfacht.

 

Wir freuen uns, dass die Verbesserungen, für die wir uns als Bundesmusikverband in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. , dem Deutschen Chorverband und zusammen mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in den vergangenen Monaten intensiv eingesetzt haben, nun greifen.

 

Aktuell werden individualisierte und vorausgefüllte Formulare durch das Transparenzregister versandt. Dieser Prozess ist voraussichtlich Anfang Januar abgeschlossen.

 

Wenn im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten.

 

Wir möchten Ihnen und den in ihren Strukturen betroffenen Musikvereinigungen empfehlen, das Formular ausfüllen.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.transparenzregister.de.
Bei Fragen können Sie sich auch an gebuehr@transparenzregister.de oder 0800 12 34 340 wenden.

 

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Anm. 12.11.2021.: Wir hatten hier ursprünglich ein Formular zum Download bereitgestellt. Dieses Formular ist jedoch nicht allgemeingültig und es bedarf einer individualisierten Form. Wir bitten möglicherweise entstandenen Mehraufwand zu entschuldigen.