Landmusikort 2026

Eine Auszeichnung für besonders lebendiges und innovatives Kulturleben im ländlichen Raum

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Aktuelles

Bewerbungsfrist für Landmusikort des Jahres 2026 startet

 
Gemeinden und Kommunen können sich ab dem 02.12.2025 wieder für die Auszeichnung zum „Landmusikort des Jahres“ bewerben.
 
Sie regt Kommunen und Gemeinden zu neuen Konzepten an, fördert innovative Projekte und befähigt lokale Leuchttürme mit ausstrahlendem Vorbildcharakter zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen.
 
Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere das der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen. Kommunen aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um die Auszeichnung als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben.
 
>> Pressemitteilung
 
 
 
 
Foto: www.canva.com

Auf einen Blick

Ihre Gemeinde hat ein besonders lebendiges, innovatives und blühendes Kulturleben?
 
Sie engagieren sich in Ihrer Kleinstadt für die Musik – sei es im Kirchenchor, in der Kita oder Schule, mit Künstler*innen aus Tanz und Theater, in der Musikschule, im Musikverein, Orchester oder Posaunenchor?
 
Dann bewerben Sie sich als Gemeinde für die Auszeichnung des „Landmusikort des Jahres 2026“!
 
Wir möchten Ihren Einsatz und Ihr ehrenamtliches Engagement für die Musik im ländlichen Raum würdigen.

 
 

Was?

Auszeichnung von Orten bzw. Gemeinden, die besondere amateurmusikalische Arbeit leisten

 

Wer?

ausschließlich Orte mit dem Thünen-Typ „sehr ländlich“ und „eher ländlich“ und höchstens 12.000 Einwohner*innen;
Bewerbung durch den*die Bürgermeister*in der jeweiligen Kommune
 

Wann?

Ausschreibungsfrist bis 31.03.2026
 

Wie?

digitale Antragstellung über den Button unten
 
Foto: www.canva.com

Bewerbung

Antragsfrist vom 02.12.2025 bis 31.03.2026

 
Hier finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“ alle Informationen zur Antragstellung.
Einen Blick in die Antragsfragen gibt es hier.

 
 
Foto: www.canva.com

Wer darf sich bewerben?

Die Bewerber*innen müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Herauszufinden ist dies über den sog. Thünen-Atlas (Hilfestellung: Klicken Sie dabei auf „Thünen-Landatlas“ und dann auf „weitere Optionen“. Wählen Sie dann Ihr Bundesland und Ihre Kreisregion aus. Ist Ihre Kreisregion nicht dabei, erfüllt diese die notwendigen Kriterien der Ländlichkeit nicht und ist somit nicht antragsberechtigt).
 

  • max. 12.000 Einwohner*innen* und Thünen-Typ „sehr ländlich“ und „eher ländlich“
  • Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben
  • Ein Ort, der bereits eine Auszeichnung erhalten hat, kann sich in den darauffolgenden fünf Jahren nicht mehr bewerben.
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    Wer sich schon einmal ohne Erfolg beworben hat, kann es mit einer neuen Bewerbung in der nächsten Förderrunde erneut probieren.
     
    Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
     
    Die Auszeichnung soll Kommunen auf dem Land unterstützen und sie als bundesweites Vorbild für ein besonders reichhaltiges Musikleben sichtbar machen.
     
    Der Preis wird an Bewerber*innen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben und insbesondere dem der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements verliehen.
     
     
    * Kleine Orte oder Gemeinden, die dem Thünen-Typ (sehr) ländlich entsprechen und die weniger als 12.000 Einwohner*innen haben, aber durch eine Eingemeindung zu einer Gemeinde mit mehr als 12.000 Einwohner*innen zählen, können sich als Ort bzw. Bezirk mit entsprechendem Hinweis im Antrag bewerben.

    Welche Preisgelder gibt es?

    Wir vergeben drei Bundespreise:
     
    1. Preis: 18.000,- Euro
    2. Preis: 10.000,- Euro
    3. Preis: 6.000,- Euro

     
    Außerdem werden zehn weitere Förderpreise von jeweils 2.000 Euro vergeben, die sich je nach Qualität auf die unterschiedlichen Bundesländer verteilen.
    Die Jury behält sich vor, die Höhe und Verteilung der jeweiligen Förderpreise je nach Qualität der eingegangenen Bewerbungen flexibel zu gestalten.

    Ist das Preisgeld zweckgebunden?

    Das Preisgeld soll die Amateurmusik oder die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort unterstützen und gleichzeitig ein neues Projekt anstoßen, das die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärkt und weiterentwickelt.
     
    Bitte schildern Sie Ideen für die Verwendung des Preisgeldes in Ihrem Antrag. Die Kommune ist verpflichtet, den Einsatz der Mittel mit den Vereinen vor Ort abzustimmen und zusätzlich oder durch das Preisgeld ein gemeinsames Projekt für die Amateurmusik oder in Zusammenarbeit mit der professionellen Szene zu entwickeln.

    Nach welchen Kriterien bewertet die Jury die Anträge?

    Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

    • Nachweisbare Wirksamkeit, Kreativität und Qualität musikalischer Angebote
    • Zusammenspiel zwischen Profimusiker*innen/Institutionen und amateurmusikalischen Vereinen und Projektensembles
    • Gemeinde als Identifikationsort für musikalisches Wirken: Die Gemeinde versteht sich als Musikort und lebt diesen Wert in ihrer alltäglichen Arbeit (sowohl finanziell als auch ideell)
    • Einbindung von Menschen, die bisher keinen Zugang zur Musik hatten: niedrigschwellige Angebote
    • Offenheit für Neues (neue Formate, neue Zielgruppen, neue Ideen, neue Ensembles…)
    • Rolle des ehrenamtlichen Engagements
    • Nachhaltigkeit der musikalischen Strukturen vor Ort
    • Projektidee, die mit dem Preisgeld angestoßen werden soll

     
    Hinweis: Eine einmalig stattfindende Festivalreihe ist kein ausreichendes Kriterium für einen Preis. Die Jury legt Wert auf ein regelmäßiges und kontinuierliches Kulturangebot, das von der Bevölkerung mitgestaltet und mitgetragen wird.

    Wie findet die Preisverleihung statt?

    Den Gewinner*innen wird empfohlen eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung zu veranstalten – sei es in einem bereits bestehenden Rahmen eines Festes oder in Form eines eigenen Formats.
     
    Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt mit den Logos beider Verbände (BMCO und DMR), dem „Förderprogramm Landmusikort“, der BKM und des Amateurmusikfonds. Eine intensive Kommunikation durch den Bundesmusikverband und dem Deutschen Musikrat ermöglicht, dass das Engagement des „Landmusikort des Jahres“ als vorbildhaft landesweit wahrgenommen wird und erhält dadurch eine bundesweite Wirkung und Strahlkraft.
     
    Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Newsletter, Social Media) kann in enger Abstimmung zusammen erfolgen, sodass ein gemeinsames Auftreten mit gleichen Interessen möglich ist. Die Ausgezeichneten können das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Aufhängeschild an Gebäuden anbringen und in ihren Online-Auftritten nutzen. So soll eine nachhaltig stimulierende Wirkung der Maßnahme erreicht werden und für die Öffentlichkeit sichtbar sein.
     
    Darüber hinaus können die Preisverleihungen durch beide Verbände öffentlichkeitswirksam begleitet werden.

    Die weiteren zehn Preisträger (Förderpreise) sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen).

    Historie

    Die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ wurde erstmalig in 2021 vom Deutschen Musikrat vergeben. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten.
     
    Mit Fördermitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ in den unten aufgeführten Jahren vergeben.

     

    Preisträger*innen 2021
  • LMO 2021 in Bayern: Postbauer-Heng (LK Neumarkt in der Oberpfalz)
  • LMO 2021 in Brandenburg: Panketal (LK Barnim)
  • LMO 2021 in Hessen: Kaufungen (LK Kassel), 3. Bundespreis
  • LMO 2021 in Niedersachsen: Heede (LK Emsland)
  • LMO 2021 in Nordrhein-Westfalen: Havixbeck (LK Coesfeld)
  • LMO 2021 in Rheinland-Pfalz: Enkenbach-Alsenborn (LK Kaiserslautern)
  • LMO 2021 in Saarland: Saarwellingen (LK Saarlouis)
  • LMO 2021 in Sachsen: Markneukirchen (LK Vogtlandkreis), 1. Bundespreis
  • LMO 2021 in Schleswig-Holstein: Wesselburen (LK Dithmarschen)
  • LMO 2021 in Thüringen: Bad Salzungen (LK Wartburgkreis)
  • Preisträger*innen 2022
  • LMO 2022 in Baden-Württemberg: Ötigheim (LK Rastatt), 1. Bundespreis
  • LMO 2022 in Bayern: Ebern (LK Haßberge)
  • LMO 2022 in Brandenburg: Müncheberg (LK Märkisch-Oderland)
  • LMO 2022 in Hessen: Limburg a. d. Lahn (LK Limburg a. d. Lahn), 2. Bundespreis
  • LMO 2022 in Mecklenburg-Vorpommern: Demmin (LK Mecklenburgische Seenplatte), 3. Bundespreis
  • LMO 2022 in Niedersachsen: Jork (LK Stade)
  • LMO 2022 in Nordrhein-Westfalen: Steinfurt (LK Steinfurt)
  • LMO 2022 in Rheinland-Pfalz: Brücken (LK Kusel)
  • LMO 2022 in Sachsen: Dürrröhrsdorf-Dittersbach (LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge)
  • LMO 2022 in Sachsen-Anhalt: Kalbe (Milde) (LK Altmarkkreis Salzwedel)
  • Preisträger*innen 2024
  • LMO 2024 in Baden-Württemberg: Triberg im Schwarzwald
  • LMO 2024 in Bayern: Stadt Burghausen
  • LMO 2024 in Brandenburg: Angermünde, 1. Bundespreis
  • LMO 2024 in Hessen: Gemeinde Schöneck
  • LMO 2024 in Mecklenburg-Vorpommern: Gadebusch
  • LMO 2024 in Niedersachsen: Ortsgemeinde Brelingen
  • LMO 2024 in Nordrhein-Westfalen: Gemeinde Roetgen
  • LMO 2024 in Rheinland-Pfalz: Ortsgemeinde Löf
  • LMO 2024 in Sachsen: Garnisonsstadt Frankenberg/Sa.
  • LMO 2024 in Sachsen-Anhalt: Stadt Wettin-Löbejün
  • LMO 2024 in Thüringen: Eisfeld
  •  
     
    zur Projektvorstellung 2024

    Preisträger*innen 2025

    >> Pressemitteilung
     

  • LMO 2025, 1. Bundespreis: Freyung, Bayern
  • LMO 2025, 2. Bundespreis: Forst, Baden-Württemberg
  • LMO 2025, 3. Bundespreis: Hochkirch, Sachsen
  • LMO 2025 in Baden-Württemberg: Staufen im Breisgau und Kirchzarten
  • LMO 2025 in Bayern: Erbendorf
  • LMO 2025 in Brandenburg: Planebruch
  • LMO 2025 in Hessen: Schaafheim
  • LMO 2025 in Niedersachsen: Wiedensahl
  • LMO 2025 in Nordrhein-Westfalen: Schöppingen
  • LMO 2025 in Rheinland-Pfalz: Kastellaun
  • LMO 2025 in Sachsen: Sebnitz
  • LMO 2025 in Thüringen: Hörselberg-Hainich
  • Kontakt

    Hotline Antragstellung: 030 / 60 98 07 81 – 35


     
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.30 Uhr
     
     
    Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antragshotline in der Zeit vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt ist.

    Sandy Békési
    Kathrin Flachowsky
    Meike Frederichs
    David Punstein