Stellungnahme zu den Auswirkungen von COVID-19 auf den Amateurmusikbereich zum Versand an Landtagsabgeordnete [Anrede], die 14 Millionen Menschen, die üblicherweise in ihrer Freizeit musizieren und die Gesellschaft zusammenhalten, können dies aktuell nicht tun. So fallen jeden Tag schätzungsweise 1.400 Konzerte in der Amateurmusik aus. Da in dieser Zeit außerdem auch gemeinsame Proben untersagt sind, werden auch mehrere Monate nach Aufhebung behördlicher Verbote unzählige Konzerte nicht stattfinden können. Der aktuelle Stopp von Veranstaltungen und damit auch der regelmäßigen Probenarbeit sind nicht nur ein Verlust kultureller und sozialer Angebote, sondern stellen die meist als gemeinnützige Vereine organisierten und ehrenamtlich geführten Ensembles vor besondere Herausforderungen, die sich teilweise von denen der Musikwirtschaft unterscheiden. Bisher blieben musiktreibende Vereine bei den Öffnungsstrategien und den entsprechenden Verordnungen leider weitestgehend unberücksichtigt. Es mangelt hier an Persepektiven und Handlungssicherheit. Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass die Belange der Vereine in den künftigen Corona-Verordnungen Eingang finden. Amateurmusikvereine nehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Auch ihnen sollten entsprechende Möglichkeiten zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gewährt und diese eindeutig und in einfacher Sprache kommuniziert werden. Darüber hinaus besteht für das vereinsgetragene Amateurmusizieren folgende Gefahr: Verlust von Einnahmen, Publikum und wirtschaftlicher Substanz. Die von ehrenamtlichen Engagement getragenen 100.000 Ensembles in der Amateurmusik können aktuell nicht nur keine Konzerte geben, sondern auch nicht proben. Es müssen Busreisen, Hotelübernachtungen oder Unterkünfte von Probenphasen storniert und entsprechende Ausfallgebühren beglichen werden - ohne dass Einnahmen gegenüberstehen. Investitionen, wie z.B. bereits durchgeführte Probenphasen, verpuffen und müssen später erneut ausgegeben werden. Die aktuelle Krise, durch die sicherlich noch einige Zeit mit Einschränkungen von Vereinsaktivitäten zu rechnen ist, führt zum finanziellen Ausbluten der Amateurmusikvereine, die zudem auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Vereinsrechts auch nicht über Rücklagen verfügen. Darüber hinaus gehen den Vereinen in dieser Zeit sowohl ihr Publikum als auch ihr Nachwuchs trotz vieler kreativer digitaler Formate verloren und werden auch bei Wiederaufnahme des Konzertbetriebs nur mit großen Anstrengungen zurückzugewinnen sein. Natürlich ist uns bekannt, dass auch Vereine die Hilfsprogramme des Bundes und der Bundesländer teilweise nutzen können. Dabei geht es allerdings in erster Linie um den wirtschaftlichen Geschäftsbereich eines Vereins. Was aber ist mit den ideellen Bereichen, z.B. mit den niederschwelligen Angeboten für Kinder, Jugendliche oder Senioren? Lösungsvorschlag: Kulturinfrastrukturfonds Wir unterstützen daher ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Kulturrats, einen Kulturinfrastrukturfonds einzurichten. Nicht nur die 14 Millionen Menschen im Amateurmusikbereich, sondern der gesamte Kultur- und Medienbereich, von den Künstlerinnen und Künstlern, den Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis hin zu den Kulturvereinen, ist von den Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie betroffen. Viele, insbesondere freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler - eine besonders symbiotische Berufsgruppe für die Amateurmusik - waren und sind unmittelbar und sofort betroffen, bei anderen werden die Folgen erst später spürbar sein und voraussichtlich auf längere Sicht anhalten. Umsetzung: Umfassend und nachhaltig Der Kulturinfrastrukturfonds muss daher * die verschiedenen künstlerischen Sparten und Handlungsfelder in den Blick nehmen, * sich an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Solo-Selbständige wie z.B. Künstlerinnen und Künstler richten, * darauf abzielen, dass Kulturstrukturen erhalten bleiben und neue Wege gehen können, um damit zukunftsfähig zu werden und * ermöglichen, dass jetzt und in Zukunft Umsätze im Kultur- und Medienbereich erzielt werden können, die wiederum Aufträge und Beschäftigung induzieren. Wir schließen uns der Auffassungen des Deutschen Kulturrats und des Bundesmusikverbands Chor & Orchester an, dass der Kulturinfrastrukturfonds folgende Kriterien berücksichtigen sollte: * Der Kulturinfrastrukturfonds soll bis mindestens zum 31.12.2021 angelegt und entsprechend finanziell ausgestattet sein. * Der Kulturinfrastrukturfonds muss über bestehende Strukturen wie z.B. die künstlerischen Fonds, Bundeskulturverbände und die Kulturstiftung des Bundes seine Mittel vergeben. * Im Kulturinfrastrukturfonds müssen die Mittel nach transparenten bereichs-, branchen- bzw. spartenspezifischen Kriterien vergeben werden, der Sach- und Fachverstand weiterer Akteure aus der Kultur und der Kreativwirtschaft sollte dabei einbezogen werden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich und gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Signatur]