Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
In nur 10 Wochen Ausschreibungszeit (davon ein Großteil in den Sommerferien) wurden bis zum 10. Oktober 2023 insgesamt 840 Projektideen in Höhe von 11,5 Mio. EUR eingereicht. Das rege Interesse am deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds (nur 3,73 Mio. EUR stehen für die Projektförderung zur Verfügung) zeigt den dringenden Förderbedarf im Amateurmusikbereich auf.
Übersicht in der Projektförderung:
Im Bereich der Projektförderung des Amateurmusikfonds wurden nun über 200 Musikprojekte für Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich aus allen Bundesländern ausgewählt und können ab Januar 2024 mit der Umsetzung starten.
Zu diesen Projekten gehören u.a. und exemplarisch ein musikalisches Demokratisierungsprojekt des Zupforchesters Böblingen (Baden-Württemberg), ein Inklusionsprojekt des TSV Krainhagen aus Obernkirchen (Niedersachsen), der ein Gemeinschaftskonzert mit dem Chor des Taubblindenwerks plant; auch in Nordhausen (Thüringen) plant das Gitarrenensemble Con fermezza e.V. ein musikalisches Inklusionsprojekt, indem es mit dem Förderzentrum Sankt Martin und der Kreismusikschule Nordhausen kooperieren will, um ein Zeichen für das friedliche Miteinander aller Kulturen, Geschlechter, gesunder und gehandicapter Menschen gleichermaßen zu setzen (und die in ihrem Projektantrag erschreckend darauf hinweisen wie diese demokratischen Werte vor Ort aktuell schon unter Druck stehen); das Kleine Lotte Kinderkonzerthaus aus Wandlitz (Brandenburg) möchte sein Kinderorchester zur einem Mehrgenerationsorchester umbauen; der FLOW e.V. aus Aachen (Nordrhein-Westfalen) will sich unter dem Titel „Teach me tracks“ mit Künstlicher Intelligenz im Chor auseinandersetzen, ein innovatives Popchor-Projekt soll im strukturschwachen ländlichen Raum der Uckermark stattfinden, ein Jugendmusikprojekt zum Thema „Suizid“ des Songshine Pflaumheim e.V. (Bayern) oder der Förderkreis des Jugendblasorchesters Bautzen (Sachsen) plant am Weltkindertag ein großes Nachwuchskonzert mit einem Open-Air-Musiknachmittag im Stadtpark, um Kinder zum Musizieren zu motivieren und durch die Nachwuchsgewinnung zum Erhalt des Vereins beizutragen.
Hier finden Sie eine Übersicht aller geförderten Projekte.
Die große Nachfrage zeigt den dringenden Förderbedarf auf. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.
Antragstellung
Eine neue Ausschreibung des Amateurmusikfonds beginnt voraussichtlich ab April 2024. Wir werden Sie an dieser Stelle dann darüber informieren.
Der Amateurmusikfonds fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln.
Besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik.
juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind (Bitte Nachweis Trägerschaft im Antrag mit hochladen!).
Ausschreibungsfrist abgelaufen (10.10.2023)
Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024
Über eine neue Ausschreibung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Hier finden Sie ausgewählte FAQs. Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Downloads.
👍 juristische Person: gemeinnütziges aktives Amateurmusikensemble, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind
👍 Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland
Nicht antragsberechtigt sind:
👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 für lokale Projekte: Institutionen, die nicht Träger eines Ensembles sind
Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.
Gefördert werden künstlerische Vorhaben und die Umsetzung von außergewöhnlichen Projekten, die die Ensembles auf bemerkenswerte Weise voranbringen, neue Kunstformen erschließen oder den Verein zukunftssicher gestalten. Dadurch sollen besondere Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.
Themenbereiche können sein:
✔ musikalische Nachwuchsgewinnung
✔ Publikumsbindung
✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coachings, Zukunftswerkstätten, usw.
✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, usw.
✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
✔ Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit
✔ Erprobung von Maßnahmen zur Akustik (Verbesserung der Proben- und Auftrittsbedingungen)
✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen
✔ Themen wie Demographie, Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit (künstlerische Auseinandersetzung oder konzeptionelle Befassung damit)
Ein Projekt wird von der Jury beispielsweise als innovativ und modellhaft gewertet, wenn:
✔ das Projekt sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigt und diesen mit einer durchdachten Idee entgegenwirken möchte, um den Verein zukunftssicher aufzustellen (z.B. Generationswechsel).
✔ das Projekt Partizipation im Verein leben möchte und sich dafür neu aufstellt (z.B. durch Coachings und Weiterbildungen).
✔ das Projekt neue, diverse Zielgruppen erschließen möchte und sich mit neuen Akteuren für eine vielfältigere Mitgliederschaft aktiv vernetzt.
✔ das Projekt den Verein oder/und andere Ensembles in der Region durch eine besondere Aktivität besonders sichtbar macht.
Das Projekt muss für das Ensemble neu sein und neue musikalische oder strukturelle Impulse vermitteln. Ein erfolgreiches Konzept oder ein bewährtes Format kann dabei aus der Amateurmusikszene aufgegriffen und muss nicht völlig neu erfunden werden. Hierbei sind besondere Aspekte gewünscht, wie z.B. die Auseinandersetzung mit anderen Kunstformen, die Erschließung einer neuen Zielgruppe, neue Kooperationspartner*innen, neue bemerkenswerte Aufführungsformen, eine neue Aufstellung des Vereins oder der Strukturen etc.
Nicht möglich zu beantragen sind:
👎 „reine“ Probenwochenenden, Jahres – oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
👎 der reguläre Probenbetrieb
👎 Projekte im Ausland
👎 bereits begonnen Projekte
Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
In welchem Zeitraum kann mein Projekt stattfinden?
✔ Die Projektlaufzeit, und somit auch der Bewilligungszeitraum, liegt zwischen dem 01.01.2024 und 15.10.2024.
✔ Ihr Projekt darf frühestens zum 01.01.2024 beginnen. Ein vorheriger Projektbeginn kann zu einem Widerruf der Förderung führen. Das Projekt muss bis zum 15.10.2024 abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.
Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.
Förderhöhe:
In welcher Form wird der Zuschuss gewährt?
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Projektausgaben gewährt.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist.
Eine Doppelförderung bleibt dabei ausgeschlossen! Projekteinnahmen müssen in Abzug gebracht werden.
Welche Eigenleistungen müssen Antragstellende erbringen?
Eine finanzielle Eigenbeteiligung an den Projektausgaben ist notwendig, wenn die Gesamtausgaben die max. Fördersumme übersteigen und wenn es Projekteinnahmen gibt. Werden im Projekt Einnahmen generiert, müssen diese von der beantragten Fördersumme abgezogen, d.h. im Finanzplan als Eigenmittel angegeben werden.
Zudem ist ein gewisser ehrenamtlicher Zeitaufwand für die administrative Projektbegleitung und -abwicklung notwendig.
Anerkannt werden können grundsätzlich alle projektbezogenen Ausgaben, wenn sie wirtschaftlich und notwendig sind, um das Projektziel zu erreichen. Dazu zählen:
✔ Sachausgaben: z. B. Anschaffungen (Technik, Instrumente) bis 800 € netto, projektbezogene/zusätzliche (Probe-)Raummieten, projektbezogene Noten, Veranstaltungskosten inkl. Hallenmieten und GEMA-Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Verpflegungskosten!) gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verbrauchsmaterialien.
Bitte beachten Sie, dasss bei der Beauftragung von Dienstleistungen und Hotelbuchungen, jeweils ab einem Auftragswert von 1.000,00 Euro netto, drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen sind.
✔ Personal- und Honorarkosten: nur für zusätzliche, d.h. für das Projekt angefallene Honorare; hierzu zählen auch Solist*innen- und Musiker*innen-Honorare sowie Coaching-Honorare für externe Personen; ebenso können Kosten für Honorarkräfte abgerechnet werden, die bei der administrativen Projektbegleitung unterstützen;
max. Personalkosten bei regelmäßigen Tätigkeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. diese werden nicht zusätzlich vergütet!) :
Bei überregionalen Projekten können für ggf. einzustellendes Projektpersonal Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) gefördert werden je nach Tätigkeitsbereich.
Bitte achten Sie ebenfalls darauf evtl. Abgaben, wie z.B. KSK-Beitrag, Umsatzsteuer oder Arbeitgeber*innen-Anteile bei Minijobs mit einzuplanen.
Ausgeschlossen sind Ausgaben für:
👎 Verpflegung
👎 laufende Kosten für den Probenraum
👎 finanzielle Verpflichtungen aus einem bestehenden Honorarvertrag mit der Chor-/Orchesterleitung
👎 Kostenübernahme des jährlichen Probenwochenendes, Sitzungen, etc.
Nicht förderfähig sind Ausgaben, die
👎 nicht zum Projekt gehören.
👎 vertraglich vor oder nach dem Bewilligungszeitraum vereinbart wurden.
👎 nicht zuwendungsfähig sind, z.B.
Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
Anlagen zum Antrag
Finanzplan lokales Projekt
Finanzplan landes- oder bundesweites Projekt
Vollmacht (Vorlage)
Erklärung Trägerschaft (Muster-Vorlage)
Erklärung Trägerschaft Kirchengemeinde (Muster-Vorlage)
FAQs
Hilfestellungen
Antragsfragen
Checkliste Antragstellung
AMF-Website-Übersicht
Frageforum
Präsentation Frageforum
Fragen&Antworten aus dem Frageforum 18.09.23
Fragen&Antworten aus dem Frageforum 28.09.23
Fragen&Antworten aus dem telefonischen Frageforum 05.10.23
Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.
Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.
Schulungstermine:
Die Schulungstermine haben bereits stattgefunden. Wenn Sie nicht teilnehmen konnten, schauen Sie sich bitte gerne die Schulungsunterlagen an, die Sie unter den Downloads finden. Fragen, die sich daraus ergeben können Sie sehr gerne mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären.
Für die Projektdurchführung stellen wir Ihnen unter den Downloads hier Musterunterlagen zur Verfügung, auf die Sie nach der Bewilligung Ihres Projekts zugreifen können.
Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie im Download-Bereich finden.
Zum Ende des Projekts muss eine Videoaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Videodokumentation beinhaltet Aufnahmen und/oder Informationen zur Projektumsetzung und zum Inhalt und Ablauf des Projektabschlusses. Es muss sich dabei nicht um ein professionelles Video handeln; ein Handyvideo reicht völlig aus. Ziel soll sein, die Modellhaftigkeit Ihres Projektes darzustellen.
Informationen und Merkblätter
ANBest-P (Übersetzung im Merkblatt)
Merkblatt Projektbegleitung
Grundzüge der Vergabe
Pflichtangaben auf Rechnungen
Förderbriefe
AMF-Förderbrief Nr. 1
Öffentlichkeitsarbeit
Logoleiste
Logoleiste als jpg-Datei zur Einbindung in PM
Logoleiste als eps-Datei für Drucksachen
Einwilligung zur (Foto-/Video-)Veröffentlichung
Rechteeinräumung Fotograf*in
Muster und Vorlagen
Vergabevermerk
Honorarvertrag und Honorarrechnung
Mustervertrag Übungsleiter*in
KSK-Eigenbeleg
Fahrkostenbeleg
Auslagenerstattung
Zahlungsabruf
Formular Zahlungsabruf !Bitte vor dem Ausfüllen herunterladen!
Checklisten
Bestimmungen für die Öffentlichkeitsarbeit
Checkliste Rechnungen
Checkliste Honorarvertrag
Checkliste Reisekosten
Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis
Belegliste
Zahlenmäßiger Nachweis
Sachbericht
Nachweisunterlagen Zwischennachweis
Belegliste zum Zwischennachweis
Zahlenmäßiger Nachweis zum Zwischennachweis
Sachbericht Kurzform (nur für Zwischennachweis)
Zwischennachweis-Erklärung „keine Ausgaben“
Verwendungsnachweis
Innerhalb von vier Wochen nach Projektende muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.
Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:
Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis
Belegliste
Zahlenmäßiger Nachweis
Sachbericht
Bitte beachten Sie, dass einige Kolleg*innen ab dem 01.01.2024 eine neue Telefonnummer haben! Vielen Dank.
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 13:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 16:00 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 7:30 bis 15:30 Uhr
Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8:00 bis 12:00 Uhr