AMATEURMUSIKFONDS

Wir fördern Musik!

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Allgemein

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen.

Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

 

Resonanz auf erste Ausschreibungsrunde

 

In nur 10 Wochen Ausschreibungszeit (davon ein Großteil in den Sommerferien) wurden bis zum 10. Oktober 2023 insgesamt 840 Projektideen in Höhe von 11,5 Mio. EUR eingereicht. Das rege Interesse am deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds (nur 3,73 Mio. EUR stehen für die Projektförderung zur Verfügung) zeigt den dringenden Förderbedarf im Amateurmusikbereich auf.

 

Übersicht in der Projektförderung:

  • 840 eingereichte Projektanträge aus allen Bundesländern
  • insgesamt beantragtes Fördervolumen von 11,5 Mio. EUR.
  • Budget für die Projektförderung von insgesamt 3,73 Mio. EUR, davon sind 400 TEUR gebunden für Deutsche Chorjugend (SingBus), Deutschland singt und klingt (3. Oktober) und Deutscher Musikrat (Landmusikorte)
  • 734 Anträge für lokale Projekte, mit einer durchschnittlichen beantragten Summe von 8.300 EUR, davon können ca. 170 Projekte bewilligt werden (23% Förderquote).
  • 105 überregionale/bundesweite Projekte, mit einer durchschnittlichen beantragten Summe von 48 TEUR, davon können ca. 48 Projekte bewilligt werden (45% Förderquote).

 

Ergebnisse der Jurysitzung

 

Im Bereich der Projektförderung des Amateurmusikfonds wurden nun über 200 Musikprojekte für Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich aus allen Bundesländern ausgewählt und können ab Januar 2024 mit der Umsetzung starten.

 

Zu diesen Projekten gehören u.a. und exemplarisch ein musikalisches Demokratisierungsprojekt des Zupforchesters Böblingen (Baden-Württemberg), ein Inklusionsprojekt des TSV Krainhagen aus Obernkirchen (Niedersachsen), der ein Gemeinschaftskonzert mit dem Chor des Taubblindenwerks plant; auch in Nordhausen (Thüringen) plant das Gitarrenensemble Con fermezza e.V. ein musikalisches Inklusionsprojekt, indem es mit dem Förderzentrum Sankt Martin und der Kreismusikschule Nordhausen kooperieren will, um ein Zeichen für das friedliche Miteinander aller Kulturen, Geschlechter, gesunder und gehandicapter Menschen gleichermaßen zu setzen (und die in ihrem Projektantrag erschreckend darauf hinweisen wie diese demokratischen Werte vor Ort aktuell schon unter Druck stehen); das Kleine Lotte Kinderkonzerthaus aus Wandlitz (Brandenburg) möchte sein Kinderorchester zur einem Mehrgenerationsorchester umbauen; der FLOW e.V. aus Aachen (Nordrhein-Westfalen) will sich unter dem Titel „Teach me tracks“ mit Künstlicher Intelligenz im Chor auseinandersetzen, ein innovatives Popchor-Projekt soll im strukturschwachen ländlichen Raum der Uckermark stattfinden, ein Jugendmusikprojekt zum Thema „Suizid“ des Songshine Pflaumheim e.V. (Bayern) oder der Förderkreis des Jugendblasorchesters Bautzen (Sachsen) plant am Weltkindertag ein großes Nachwuchskonzert mit einem Open-Air-Musiknachmittag im Stadtpark, um Kinder zum Musizieren zu motivieren und durch die Nachwuchsgewinnung zum Erhalt des Vereins beizutragen.

 

Hier finden Sie eine Übersicht aller geförderten Projekte.

 

Die große Nachfrage zeigt den dringenden Förderbedarf auf. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. EUR bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.

Projektförderung

Antragstellung

Antragstellung

Eine neue Ausschreibung des Amateurmusikfonds beginnt voraussichtlich ab April 2024. Wir werden Sie an dieser Stelle dann darüber informieren.

 

 

Projektdurchführung

Projektdurchführung

Nach Förderzusage und Erhalt Ihres Weiterleitungsvertrages können Sie ab dem 01.01.2024 mit Ihrem Projekt starten. Wir wünschen viel Freude, Erfolg und sind gespannt auf das Ergebnis.

 

 

Projektabschluss

Projektabschluss

Bitte denken Sie an Ihren Verwendungsnachweis, der einen Monat nach Projektende eingereicht werden muss. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Projekt – Abschluss.

 

 

Antragstellung

Keine Antragstellung mehr möglich!





Der Amateurmusikfonds fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln.

 

Was?

Besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik.

 

Wer?

juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind (Bitte Nachweis Trägerschaft im Antrag mit hochladen!).

 

Wann?

Ausschreibungsfrist abgelaufen (10.10.2023)
Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024

Über eine neue Ausschreibung informieren wir Sie auf dieser Seite.

 

FAQs





Hier finden Sie ausgewählte FAQs. Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Downloads.

Wer darf einen Antrag stellen?

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👍 juristische Person: gemeinnütziges aktives Amateurmusikensemble, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind
👍 Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland

Nicht antragsberechtigt sind:

👎 nicht eingetragene Vereine
👎 GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
👎 für lokale Projekte: Institutionen, die nicht Träger eines Ensembles sind

Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.

Was wird gefördert?

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Gefördert werden künstlerische Vorhaben und die Umsetzung von außergewöhnlichen Projekten, die die Ensembles auf bemerkenswerte Weise voranbringen, neue Kunstformen erschließen oder den Verein zukunftssicher gestalten. Dadurch sollen besondere Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Themenbereiche können sein:

✔ musikalische Nachwuchsgewinnung
✔ Publikumsbindung
✔ Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
✔ Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coachings, Zukunftswerkstätten, usw.
✔ Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social-Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktion, Imageförderung, usw.
✔ Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
✔ Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit
✔ Erprobung von Maßnahmen zur Akustik (Verbesserung der Proben- und Auftrittsbedingungen)
✔ neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen
✔ Themen wie Demographie, Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit (künstlerische Auseinandersetzung oder konzeptionelle Befassung damit)

 

Ein Projekt wird von der Jury beispielsweise als innovativ und modellhaft gewertet, wenn:
✔ das Projekt sich mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigt und diesen mit einer durchdachten Idee entgegenwirken möchte, um den Verein zukunftssicher aufzustellen (z.B. Generationswechsel).
✔ das Projekt Partizipation im Verein leben möchte und sich dafür neu aufstellt (z.B. durch Coachings und Weiterbildungen).
✔ das Projekt neue, diverse Zielgruppen erschließen möchte und sich mit neuen Akteuren für eine vielfältigere Mitgliederschaft aktiv vernetzt.
✔ das Projekt den Verein oder/und andere Ensembles in der Region durch eine besondere Aktivität besonders sichtbar macht.

Was bedeutet außergewöhnliches Projekt?

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Das Projekt muss für das Ensemble neu sein und neue musikalische oder strukturelle Impulse vermitteln. Ein erfolgreiches Konzept oder ein bewährtes Format kann dabei aus der Amateurmusikszene aufgegriffen und muss nicht völlig neu erfunden werden. Hierbei sind besondere Aspekte gewünscht, wie z.B. die Auseinandersetzung mit anderen Kunstformen, die Erschließung einer neuen Zielgruppe, neue Kooperationspartner*innen, neue bemerkenswerte Aufführungsformen, eine neue Aufstellung des Vereins oder der Strukturen etc.

Nicht möglich zu beantragen sind:

👎 „reine“ Probenwochenenden, Jahres – oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
👎 der reguläre Probenbetrieb
👎 Projekte im Ausland
👎 bereits begonnen Projekte

Wann kann mein Projekt stattfinden?

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Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

 

In welchem Zeitraum kann mein Projekt stattfinden?

✔ Die Projektlaufzeit, und somit auch der Bewilligungszeitraum, liegt zwischen dem 01.01.2024 und 15.10.2024.
✔ Ihr Projekt darf frühestens zum 01.01.2024 beginnen. Ein vorheriger Projektbeginn kann zu einem Widerruf der Förderung führen. Das Projekt muss bis zum 15.10.2024 abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen.

Ein Ensemble kann nur 1-mal pro Ausschreibung gefördert werden.

Wie hoch ist die Fördersumme?

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Förderhöhe:

  • Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 € bis maximal 10.000 € erhalten.

 

  • Projekte von Kreis-, Landes- oder Bundesverbänden bzw. von anderen Organisationen der Amateurmusik (sofern Sie Träger eines Ensembles sind), die landes- oder bundesweit wirken, können eine Förderung von 10.000 € bis 75.000 € erhalten. Dabei geht es nicht um Projekte, die beispielsweise ein Konzert in einem anderen Bundesland durchführen, sondern um Aktivitäten, die für eine größere Region, ein Bundesland, für die gesamte Republik oder für den gesamten überregional arbeitenden Verband von großer Bedeutung sind, mehrere Akteure auf dieser Ebene miteinbeziehen und die Wahrnehmung der Amateurmusik überregional/bundesweit stärken, wie z.B. ein deutschlandweites oder landesweites Festival der Amateurmusik, ein Bundeskongress etc..

 

In welcher Form wird der Zuschuss gewährt?
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Projektausgaben gewährt.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung durch Zuschuss eines festen Betrags, dessen Höhe unabhängig von den förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Maßnahme ist.
Eine Doppelförderung bleibt dabei ausgeschlossen! Projekteinnahmen müssen in Abzug gebracht werden.

 

Welche Eigenleistungen müssen Antragstellende erbringen?
Eine finanzielle Eigenbeteiligung an den Projektausgaben ist notwendig, wenn die Gesamtausgaben die max. Fördersumme übersteigen und wenn es Projekteinnahmen gibt. Werden im Projekt Einnahmen generiert, müssen diese von der beantragten Fördersumme abgezogen, d.h. im Finanzplan als Eigenmittel angegeben werden.
Zudem ist ein gewisser ehrenamtlicher Zeitaufwand für die administrative Projektbegleitung und -abwicklung notwendig.

 

Welche Ausgaben werden gefördert?

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Anerkannt werden können grundsätzlich alle projektbezogenen Ausgaben, wenn sie wirtschaftlich und notwendig sind, um das Projektziel zu erreichen. Dazu zählen:

 

Sachausgaben: z. B. Anschaffungen (Technik, Instrumente) bis 800 € netto, projektbezogene/zusätzliche (Probe-)Raummieten, projektbezogene Noten, Veranstaltungskosten inkl. Hallenmieten und GEMA-Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (ohne Verpflegungskosten!) gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG), Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verbrauchsmaterialien.

 

Bitte beachten Sie, dasss bei der Beauftragung von Dienstleistungen und Hotelbuchungen, jeweils ab einem Auftragswert von 1.000,00 Euro netto, drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen sind.

 

Personal- und Honorarkosten: nur für zusätzliche, d.h. für das Projekt angefallene Honorare; hierzu zählen auch Solist*innen- und Musiker*innen-Honorare sowie Coaching-Honorare für externe Personen; ebenso können Kosten für Honorarkräfte abgerechnet werden, die bei der administrativen Projektbegleitung unterstützen;

 

max. Personalkosten bei regelmäßigen Tätigkeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. diese werden nicht zusätzlich vergütet!) :

  • Fachkräfte mit Diplom/Master 70 €
  • Bachelor 60 €
  • Ausbildung 50 €
  • bei einmaligen Engagements: max. Tagessatz von grundsätzlich 500,00 €.

 

Bei überregionalen Projekten können für ggf. einzustellendes Projektpersonal Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (Bund) gefördert werden je nach Tätigkeitsbereich.
Bitte achten Sie ebenfalls darauf evtl. Abgaben, wie z.B. KSK-Beitrag, Umsatzsteuer oder Arbeitgeber*innen-Anteile bei Minijobs mit einzuplanen.

 

Ausgeschlossen sind Ausgaben für:

👎 Verpflegung
👎 laufende Kosten für den Probenraum
👎 finanzielle Verpflichtungen aus einem bestehenden Honorarvertrag mit der Chor-/Orchesterleitung
👎 Kostenübernahme des jährlichen Probenwochenendes, Sitzungen, etc.

Welche Ausgaben sind NICHT förderfähig?

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Nicht förderfähig sind Ausgaben, die
👎 nicht zum Projekt gehören.
👎 vertraglich vor oder nach dem Bewilligungszeitraum vereinbart wurden.
👎 nicht zuwendungsfähig sind, z.B.

  • Geschenke („Dankeschön“- oder „Willkommens“- Geschenke etc.)
  • Eintritts- und Ausflugskarten
  • (Vereins-)Kleidung
  • Blumen, Blumenschmuck und Dekorationen
  • Spenden
  • bereits bestehende Fixkosten wie Leasing des Geschäftsdruckers, bestehende Büromieten, Telefonanlagen usw., d.h. alle Kosten, die nicht zusätzlich zum Projekt anfallen
  • Pauschalen
Worauf achtet die Jury?

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Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:

 

✔ Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
✔ Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
✔ Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
✔ Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
✔ Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
✔ Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
✔ Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.

Projekt – Durchführung

Schulung nach Förderzusage

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Bei der Schulung erklären wir Ihnen alle zuwendungsrechtlichen Vorgaben, Mustervorlagen und Formulare, die Sie für die erfolgreiche Administration des Projekts benötigen und stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.

 

Wir empfehlen derjenigen Person, die die Verwaltung des Projekts übernimmt, dringend eine Teilnahme an dieser Schulung, wodurch die gesamte administrative Projektdokumentation erfahrungsgemäß leichter fällt.

 

Schulungstermine:
Die Schulungstermine haben bereits stattgefunden. Wenn Sie nicht teilnehmen konnten, schauen Sie sich bitte gerne die Schulungsunterlagen an, die Sie unter den Downloads finden. Fragen, die sich daraus ergeben können Sie sehr gerne mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären.

Vorlagen, Checklisten und vieles mehr!

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Für die Projektdurchführung stellen wir Ihnen unter den Downloads hier Musterunterlagen zur Verfügung, auf die Sie nach der Bewilligung Ihres Projekts zugreifen können.

Öffentlichkeitsarbeit

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Bitte verwenden Sie für alle Print- und Onlinemedien die vorgegebene Logoleiste, die Sie im Download-Bereich finden.

 

Zum Ende des Projekts muss eine Videoaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Die Videodokumentation beinhaltet Aufnahmen und/oder Informationen zur Projektumsetzung und zum Inhalt und Ablauf des Projektabschlusses. Es muss sich dabei nicht um ein professionelles Video handeln; ein Handyvideo reicht völlig aus. Ziel soll sein, die Modellhaftigkeit Ihres Projektes darzustellen.

Projekt – Abschluss

Nachweis über die Förderung

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Verwendungsnachweis

Innerhalb von vier Wochen nach Projektende muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Es sind dafür die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden.

Zu diesem sog. Verwendungsnachweis gehören zwingend:

  • Sachbericht
    Beschreibung der Maßnahme und evtl. Abweichungen von der Planung sowie Darstellung des Ergebnisses.
  • Belegliste
    Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, aufgeführt nach Einzelbelegen mit Angaben zum Tag der Zahlung, Rechnungssteller*in sowie Verwendungszweck und Einzelbetrag.
  • Zahlenmäßiger Nachweis
    Einnahmen und Ausgaben getrennt, kumuliert entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans.
  • Nachweis über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    CDs, Videos, Flyer, Plakate.

 

Downloads

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Nachweisunterlagen Verwendungsnachweis
Belegliste
Zahlenmäßiger Nachweis
Sachbericht

Kontakt


amf@bundesmusikverband.de 

Bitte beachten Sie, dass einige Kolleg*innen ab dem 01.01.2024 eine neue Telefonnummer haben! Vielen Dank.

Projektmitarbeitende

Sandy Békési
Meike Frederichs
Kathrin Flachowsky
David Punstein