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Hilfe in Zeiten von Corona

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Wegfall der bundes- und landesweiten Regelungen ab dem 7. April 2023

 

 

Mit Auslaufen aller bundes- und landesweiten Regelungen nach dem 7. April 2023, entfällt auch die Notwendigkeit für dieses Informationsangebot. Wir hoffen, dass Sie und Ihr Ensemble wohlbehalten durch diese belastende Zeit gekommen sind.

Nutzen Sie die gesammelten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen auf frag-amu.de gerne weiterhin beim gemeinsamen Musizieren.

Kontakt

Sprechzeiten:

Mo – Fr 10:00-13:00 Uhr
Mo + Do 18:00-20:00 Uhr

Hinweise und Tipps

Verdienstausfall: nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung

 

Selbständige und Freiberufler*innen die als Ansteckungsverdächtigte auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Dieselbe Regelung gilt auch für angestellte Arbeitnehmer*innen auf Antrag durch den Arbeitgeber. Erkrankte fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.

 

Gutscheine statt Rückerstattung von verkauften Eintrittkarten

 

Veranstalter müssen den Eintrittspreis von bereits verkauften Tickets von verschobenen bzw. nicht statt findenden Kulturveranstaltungen nicht zurückerstatten, sondern dürfen stattdessen einen Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder alternative Veranstaltung aushändigen.  Weitere Infos

 

Künstlersozialversicherung (Stand 25. März 2020)

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets, etc. Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Bei abgabepflichtigen Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlungen reduziert werden. Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten, können auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Weitere Informationen

 

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot

Selbständige und Freiberufler*innen die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

 

Verwertungsgesellschaften

Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und – zumeist auf Antrag – Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Weitere Informationen

 

DOV | Deutsche Orchestervereinigung

Insbesondere freischaffende Musikerinnen und Musiker sind von Konzertabsagen betroffen. Die DOV gibt Hinweise und Empfehlungen. Als Notfallhilfe kann im Rahmen der vorhandenen/gespendeten Mittel eine einmalige Soforthilfe von bis zu 500,- Euro gewährt werden. Hier gibt es weitere Informationen

 

GEMA | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der

Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die

GEMA-Vergütungen. Ausführlicher Artikel dazu auf der GEMA Website.

 

Beschlussfassung für Vereine in Zeiten von COVID-19

Der Bund hat eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Mehr erfahren

 

Viele weitere Hinweise…

…zu Regelungen auf Bundesebene für Bereiche, die mit der Amateurmusik verwandt sind, wie z.B. Insolvenzrecht, Mietrecht und Kurzarbeitergeld finden Sie für den Kulturbereich auf den Seiten der Kulturstaatsministerin zusammengestellt.

Weitere Unterstützung

Die Website vereint zusammen bündelt viele hilfreiche Informationen für Vereine in Zeiten von Corona. Vereine sind in diesen Zeiten wichtiger denn je – sie sind soziale Netzwerke gegen Krisen!

 

Die Corona-Notfall-Seite des Bunds Dt. Blasmusikverbände hat viele weitere wertvolle Tips, wie man sich als Verein Unterstützung und Hilfe suchen kann!

 

Auch beim Deutschen Musikrat gibt es hilfreiche Informationen zu den Themen Hygiene- und Schutzkonzepte, aktuelle Corona-Studien und musikpolitischer Arbeit.

Kann mein Verein anderen helfen?

Ein Verein kann selbst initiativ werden, um Unterstützung und Hilfen zu aktivieren – für sich oder für andere.

 

Beispiel OLEE-Chor:

Der OLEE-Chor (steht für Oberstufe, Lehrer, Eltern, Ehemalige) des Gymnasium Siegburg Alleestraße, hat angesichts von corona eine Hilfs-Aktion gestartet. Dazu haben wurden alle Musikaktiven unserer Stadt aufgerufen, sich der Spenden-Initiative „Siegburger Chöre & Musikvereine helfen“ anzuschließen. Mit den Siegburger Sozialinstitutionen SKM (Kath. Verein f. soz. Dienste) und Diakonie (das evang. Pendant) wurde vereinbart, auf speziell ausgewiesene Konten spenden zu können. Konkret hilft die Diakonie mit diesen Spezial-Geldern nun Familien in Not, der SKM beschafft Schlafsäcke für Obdachlose, die wg. der Abstandsgebote nicht in Einrichtungen Platz finden, Lebensmittelgutscheine werden an die SU-Tafel ausgegeben.

 

Anschreibeaktion an Abgeordnete:

Der Bundesmuikverband ruft die Verbände und Vereine des Amateurmusizierens dazu auf, den jeweils zuständigen Abgeordneten zu verdeutlichen, dass eine Investition in die Amateurmusik zum jetzigen Zeitpunkt eine echte Existenzsicherung einer gesellschaftlichen Querschnittsleistung darstellt: Ehrenamt und Engagement sind nur in wirtschaftlich gesunden Vereinen möglich. Bricht diese Basis weg, lernen viel weniger Kinder und Jugendliche gemeinsam etwas zu erreichen und aufeinander zu hören, haben Menschen in strukturschwachen Räumen noch weniger Möglichkeiten, findet im Alter mehr soziale Vereinsamung statt und schrumpft ein großes verbindendes Element unserer Gesellschaft und gehen Orte des Demokratie-Lernens verloren. Der Bundesmusikverband stellt im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Kulturinfrastrukturfonds einen Musterbrief zur Verfügung, welchen die Verbände und Vereine an ihre jeweiligen Abgeordneten senden können.
Den Musterbrief an die Bundestagsabgeordneten finden Sie hier, das an die Landtagsabgeordneten hier.

Wie kann mein Verein sich sonst noch informieren?

In diesem Webinar geht es um die Durchführung der Mitgliederversammlung in Zeiten von Corona. Über weitere hilfreiche Webinare versuchen wir sie aktuell laufend zu informieren! Dazu können Sie sich auch gerne in unseren Newsletter eintragen.

 

Immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden Sie auf www.frag-amu.de, dem Infoportal der Amateurmusik.