Die Maßnahmen und Auflagen zum Infektionsschutz sind gemäß Infektionsschutzgesetz und den getroffenen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen ab nun insbesondere in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer. Von Bundesseite aus können wir hier daher in diesem Bereich aktuell nur für eine möglichst abgestimmte und koordinierte Vorgehensweise werben.
Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
vom 11. September 2020
Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V. & Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
vom 6. August 2020
Risikobewertung von Probenräumen für Chöre hinsichtlich virenbeladenen Aerosolen
Anne Hartmann, Dirk Mürbe, Martin Kriegel, Julia Lange, Mario Fleischer: Technische Universität Berlin, Hermann-Rietschel-Institut vom 3. Juli 2020
Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester
Prof. Dr. med. Stefan N. Willich, MPH MBA, Priv.-Doz. Dr. med. Anne Berghöfer, Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Charité -Berlin und weitere vom 7. Mai 2020
Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik
Prof. Dr. med. Dr. phil. Claudia Spahn, Prof. Dr. med. Bernhard Richter
Freiburger Institut für Musikermedizin, Universitätsklinikum und Hochschule für Musik Freiburg vom 19. Mai 2020
Einschätzung der Risiken des Singens im Gottesdienst und während einer Chorprobe durch das SARS-CoV-2
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Jan Löhler, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für angewandte HNO-Heilkunde (WIAHNO) vom 23. April 2020
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard –
Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Probenbetrieb
Stand: Oktober 2020
Positionspapier des Deutschen Chorverbands – Perspektiven für den Chorgesang in Corona-Zeiten
Emans / Habermehl / Hauffe / Merkel / Schmidt / Sochaczewsky vom 5. Juni 2020
Stand: Oktober 2020
Selbständige und Freiberufler*innen die als Ansteckungsverdächtigte auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Dieselbe Regelung gilt auch für angestellte Arbeitnehmer*innen auf Antrag durch den Arbeitgeber. Erkrankte fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.
Veranstalter müssen den Eintrittspreis von bereits verkauften Tickets von verschobenen bzw. nicht statt findenden Kulturveranstaltungen nicht zurückerstatten, sondern dürfen stattdessen einen Gutschein für eine Nachholveranstaltung oder alternative Veranstaltung aushändigen. Weitere Infos
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets, etc. Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Bei abgabepflichtigen Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlungen reduziert werden. Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten, können auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Weitere Informationen
Selbständige und Freiberufler*innen die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und – zumeist auf Antrag – Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Weitere Informationen
Insbesondere freischaffende Musikerinnen und Musiker sind von Konzertabsagen betroffen. Die DOV gibt Hinweise und Empfehlungen. Als Notfallhilfe kann im Rahmen der vorhandenen/gespendeten Mittel eine einmalige Soforthilfe von bis zu 500,- Euro gewährt werden. Hier gibt es weitere Informationen
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der
Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die
GEMA-Vergütungen. Ausführlicher Artikel dazu auf der GEMA Website.
Der Bund hat eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Mehr erfahren
…zu Regelungen auf Bundesebene für Bereiche, die mit der Amateurmusik verwandt sind, wie z.B. Insolvenzrecht, Mietrecht und Kurzarbeitergeld finden Sie für den Kulturbereich auf den Seiten der Kulturstaatsministerin zusammengestellt.
Die Website vereint zusammen bündelt viele hilfreiche Informationen für Vereine in Zeiten von Corona. Vereine sind in diesen Zeiten wichtiger denn je – sie sind soziale Netzwerke gegen Krisen!
Die Corona-Notfall-Seite des Bunds Dt. Blasmusikverbände hat viele weitere wertvolle Tips, wie man sich als Verein Unterstützung und Hilfe suchen kann!
Auch beim Deutschen Musikrat gibt es hilfreiche Informationen zu den Themen Hygiene- und Schutzkonzepte, aktuelle Corona-Studien und musikpolitischer Arbeit.
Ein Verein kann selbst initiativ werden, um Unterstützung und Hilfen zu aktivieren – für sich oder für andere.
Beispiel OLEE-Chor:
Der OLEE-Chor (steht für Oberstufe, Lehrer, Eltern, Ehemalige) des Gymnasium Siegburg Alleestraße, hat angesichts von corona eine Hilfs-Aktion gestartet. Dazu haben wurden alle Musikaktiven unserer Stadt aufgerufen, sich der Spenden-Initiative „Siegburger Chöre & Musikvereine helfen“ anzuschließen. Mit den Siegburger Sozialinstitutionen SKM (Kath. Verein f. soz. Dienste) und Diakonie (das evang. Pendant) wurde vereinbart, auf speziell ausgewiesene Konten spenden zu können. Konkret hilft die Diakonie mit diesen Spezial-Geldern nun Familien in Not, der SKM beschafft Schlafsäcke für Obdachlose, die wg. der Abstandsgebote nicht in Einrichtungen Platz finden, Lebensmittelgutscheine werden an die SU-Tafel ausgegeben.
Anschreibeaktion an Abgeordnete:
Der Bundesmuikverband ruft die Verbände und Vereine des Amateurmusizierens dazu auf, den jeweils zuständigen Abgeordneten zu verdeutlichen, dass eine Investition in die Amateurmusik zum jetzigen Zeitpunkt eine echte Existenzsicherung einer gesellschaftlichen Querschnittsleistung darstellt: Ehrenamt und Engagement sind nur in wirtschaftlich gesunden Vereinen möglich. Bricht diese Basis weg, lernen viel weniger Kinder und Jugendliche gemeinsam etwas zu erreichen und aufeinander zu hören, haben Menschen in strukturschwachen Räumen noch weniger Möglichkeiten, findet im Alter mehr soziale Vereinsamung statt und schrumpft ein großes verbindendes Element unserer Gesellschaft und gehen Orte des Demokratie-Lernens verloren. Der Bundesmusikverband stellt im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Kulturinfrastrukturfonds einen Musterbrief zur Verfügung, welchen die Verbände und Vereine an ihre jeweiligen Abgeordneten senden können.
Den Musterbrief an die Bundestagsabgeordneten finden Sie hier, das an die Landtagsabgeordneten hier.
In diesem Webinar geht es um die Durchführung der Mitgliederversammlung in Zeiten von Corona. Über weitere hilfreiche Webinare versuchen wir sie aktuell laufend zu informieren! Dazu können Sie sich auch gerne in unseren Newsletter eintragen.
Foto: Angelika Luft