Chordirektor*in BMCO

Leistungstitel für herausragende Chorleitende

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Allgemein

Der Titel „Chordirektor*in BMCO“ (vormals „Chordirektor BDC“, bis 2012 als „Chordirektor ADC“) wird Chorleitenden für hervorragende künstlerische Leistungen zuerkannt. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche künstlerische Tätigkeit mit regelmäßigen öffentlichen Aufführungen in einem Zeitraum von in der Regel mindestens zehn Jahren.

 

Der Verleihung des Titels geht ein Prüfungsverfahren voraus. Nach erfolgreichem Verlauf des Prüfungsverfahrens erhalten die Bewerber*innen ein Zertifikat in Form einer Urkunde. Die Träger*innen des Leistungstitels sind dann berechtigt, den Titel „Chordirektor*in BMCO“ zu ihrem Namen zu führen.

 

Der Titel ist als Leistungszertifikat zu sehen; es versteht sich nicht als eine Ehrenauszeichnung. In der Absicht, überdurchschnittliche künstlerische Leistungen in der Chorleitung auszuzeichnen, wurde er im Jahr 1969 gemeinsam von den Chorverbänden, die der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. angehörten, eingeführt. Der Titel ist die Anerkennung einer künstlerischen Leistung und ist mit entsprechenden Prüfungskriterien verbunden. Er stellt damit eine an der Praxis orientierte Ergänzung oder Alternative zu Diplomen und anderen Abschlüssen musikalischer Aus- und Fortbildung dar.

Historie

Bei der Entwicklung des Titels stand zunächst die Absicht im Vordergrund, Chorleitenden, die durch vorangegangene schwierige Jahre nicht in der Lage waren, ihre Befähigung durch Studienabschlüsse oder Diplome nachzuweisen, den Rang ihrer praktischen Arbeit zu bestätigen. Der Titel und die Urkunde sollen diese im Amateurmusikbereich so bedeutsame künstlerische Arbeit würdigen. Später verlagerte sich der Schwerpunkt darauf, herausragende praktische Arbeit insbesondere vor Ort bei der Leitung von Chören und bei der Gestaltung von Chorkonzerten auszuzeichnen. Dieser Entwicklung wurde durch die Änderungen der Prüfungskriterien Rechnung getragen, die mit strengeren Maßstäben versehen und der wachsenden Vielfalt chormusikalischer Stile angeglichen wurden.

 

Seit seiner Einführung im Jahr 1969 wurde der Titel „Chordirektor*in BMCO“ bis zum Jahr 2019 insgesamt 629 mal verliehen. Als eine besondere Anerkennung überdurchschnittlicher künstlerischer Leistung in der Chorleitung mit erfolgreicher Durchführung von Chorkonzerten nimmt er einen hochrangigen Platz im deutschen Chorwesen ein. Die mit dem Titel Ausgezeichneten sind ein Beweis für die große Zahl von Chorleitenden in Deutschland, denen es – oft unter schwierigen Umständen – gelingt, Menschen zum gemeinsamen Singen und zu anspruchsvoller Chorarbeit zu motivieren.

 

⇒ Auflistung aller ausgezeichneten Chordirektor*innen seit 1969

Antragstellung

Richtlinien

Der Verleihung des Titels „Chordirektor BMCO“ – oder wahlweise „Chordirektorin BMCO“ – liegen verbindliche Richtlinien zugrunde. Sie beschreiben im Detail die Voraussetzungen, den Ablauf sowie die Kosten des Prüfungsverfahrens.

Antragsformular

Den Antrag stellt der Bewerber selbst (oder ein Dritter für ihn) schriftlich an den Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.  Im Falle der Bewerbung durch einen Dritten muss die Einverständniserklärung des Bewerbers vorliegen.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Angaben über die musikalische Ausbildung und die Chorleitertätigkeit des Bewerbers, Zeugnisse und Referenzen in Form von beglaubigten Fotokopien
  • Nachweise über den Zeitraum der Chorleitertätigkeit und Programme von öffentlichen Aufführungen
  • eine CD-, DVD- oder Youtube-Einspielung
  • Programm und Termine der nächsten Aufführungen von Chorwerken.

Zur Vorbereitung der öffentlichen Aufführung nach § 2 Abs. 3 und 4 der Richtlinien steht maximal ein Jahr ab Antragstellung zur Verfügung.

Kontakt

Bei Fragen zu dem in den Richtlinien festgelegten Verfahren wenden Sie sich bitte gern an uns.